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Kommentar der offiziellen Sprecherin des Außenministeriums Russlands, Maria Sacharowa, zur jüngsten Erklärung des Außenministers Deutschlands zur Situation um Alexej Nawalny

1449-14-09-2020

 

Wir haben eine weitere Erklärung des Bundesaußenministers von Deutschland, Heiko Maas, nicht übersehen können, die er am 14. September in Berlin auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Außenminister des Iraks, Fuad Hussein, machte. Er sagte nämlich, dass Russland nach Dokumenten und medizinischen Angaben zum „Fall Nawalny“, in dessen Organismus nach Behauptung der deutschen Militärärzte Spuren eines Kampfgiftstoffs entdeckt worden wären, die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) fragen sollte.

Wir betrachten diese Position der deutschen Seite als Ausrede, die von ihrer Weigerung zeugt, die Wahrheit in der Situation um Alexej Nawalny zu ermitteln.

In diesem Zusammenhang müssen wir darauf hinweisen, dass wir von der deutschen Seite immer noch keine klare Antwort auf unsere Anfrage bekommen haben, uns ausführliche Informationen, insbesondere die Ergebnisse der medizinischen Untersuchungen, Biomaterialien und andere klinische Proben, zur Verfügung zu stellen, die die Generalstaatsanwaltschaft Russlands am 27. August beim deutschen Bundesamt für Justiz beantragt hatte – im Rahmen des bilateralen Zusammenwirkens, das bis zuletzt gut funktionierte und in Übereinstimmung mit der Europäischen Konvention über gegenseitige Rechtshilfe bei der Ermittlung von Strafsachen vom 20. April 1959 erfolgte.

Damit widerspricht Berlin seinen früheren offiziellen Erklärungen, es würde uns entsprechende Informationen im Rahmen der Befriedigung der erwähnten Anfrage überlassen. Dann aber machten unsere Partner einen Rückzieher – mal unter Berufung auf die „Unabhängigkeit“ der Justizbehörden, mal wegen der angeblichen Notwendigkeit von Absprachen mit Verwandten des Patienten.

Die von uns beantragten Proben sind für den Abschluss des Vorprüfungsverfahrens der russischen Rechtsschutzorgane, das bis zum 20. September verlängert worden ist, angesichts der Erkrankung und Krankenhauseinweisung Alexej Nawalnys erforderlich. Laut russischen Gesetzen ist solches Vorprüfungsverfahren eine unerlässliche Voraussetzung für die Einleitung eines Strafverfahrens, weil die Ärzte in Omsk am 21. und 22. August keine Vergiftungsspuren entdeckt haben.

Wir bestätigen außerdem, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft Russlands am 14. September an das deutsche Bundesamt für Justiz mit einem zusätzlichen Antrag auf rechtliche Hilfe gewandt und um Informationen zur Untersuchung und Behandlung Alexej Nawalnys durch deutsche Ärzte gebeten hat.

Wir bestehen auf der Notwendigkeit der Befriedigung dieses Antrags.

 

 


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