Bundesrepublik Deutschland
Antwort des Amtssprechers Außenministeriums Russlands A.Nesterenko auf Frage der Medien über Situation rund um Russland-Haus in Berlin
Frage: Wie könnten Sie die Forderung des deutschen Unternehmers Franz Sedelmayers über den Zwangsverkauf des Russland-Hauses in Berlin und die Entscheidung des Gerichts in Berlin, das Gebäude einem Insolvenzverwalter zu übergeben, kommentieren?
Antwort: Souveräne Immobilien der Russischen Föderation, die unsere diplomatischen Vertretungen im Ausland benutzen, stehen unter Schutz der in unseren Beziehungen zu den jeweiligen Ländern geltenden internationalen Verträgen bzw. Vereinbarungen.
Dies betrifft auch russische Häuser (Zentren) für Wissenschaft und Kultur, die in unseren wichtigsten Partnerstaaten, einschließlich Bundesrepublik Deutschland, erfolgreich arbeiten, sowie ähnliche öffentliche Einrichtungen jeweiliger Länder in der Russischen Föderation.
So können Entscheidungen der Amtsgerichte zu den Eigentumsfragen, die geltende internationale Verträge außer Acht lassen, für ihre Urheber keine positiven Aussichten haben. Zumal selbst derartige Gerichtsverhandlung ohne des klar ausgedrückten Einverständnisses der Russischen Föderation ein Verstoß gegen Völkerrechtsnormen und ihr grundlegendes Prinzip - Immunität fremder Staaten - ist.
22. September 2009