Zur Position Russlands in der 78.  UN-Vollversammlung

 

1. Das Hauptziel der 78. Vollversammlung der Vereinten Nationen besteht in der Bestätigung der zentralen koordinierenden Rolle  der Weltorganisation in den internationalen Angelegenheiten und in der Festigung des multipolaren Systems der internationalen Beziehungen. Die UNO ist und bleibt zu Recht eine einmalige Plattform für einen offenen und gleichberechtigten Dialog, der auf Ausarbeitung von kollektiven Lösungen von globalen Problemen ausgerichtet ist, wobei diverse Meinungen berücksichtigt werden sollten und eine wirklich gerechte Architektur der Weltordnung geschaffen werden sollte.

2. Wir treten stets für Festigung der multilateralen Grundlagen der internationalen Beziehungen und der Weltwirtschaft auf Basis der universalen Völkerrechtsnormen auf, vor allem der Bestimmungen der UN-Charta. Dabei sollte der Hauptakzent auf den Respekt für die souveräne Gleichheit von Staaten und auf die Unzulässigkeit der Einmischung in ihre innenpolitischen Angelegenheiten gesetzt werden. Es ist wichtig, zu verhindern, dass die UNO einer geringen Gruppe von westlichen Ländern untergeordnet wird, die die allgemein anerkannten Prinzipien des zwischenstaatlichen Zusammenwirkens durch Konstrukte ersetzen wollen, die sich nicht auf Konsensbasis stützen. Wir treten gegen Legitimierung der Konzeption der „Weltordnung auf Basis von Regeln“ auf, die Aufdrängung von Regeln, Standards und Normen vorsieht, deren Ausarbeitung keine gleichberechtigte Teilnahme aller interessierten Staaten vorsieht. Sie wird wider die in der UN-Charta verankerten Vorgehensweisen vorangebracht und gefährdet ernsthaft die Stabilität der internationalen Beziehungen.

3. Der seit acht Jahren andauernde Krieg des Kiewer Regimes gegen die Donbass-Bevölkerung und die vorsätzliche Sabotage des Maßnahmenkomplexes zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen durch die Ukraine haben Russland gezwungen, Maßnahmen zum Schutz friedlicher Einwohner dieser Region zu ergreifen. Die 2022 begonnene militärische Sonderoperation verläuft strikt in Übereinstimmung mit dem Artikel  51 der UN-Charta und wird fortgesetzt, bis die Gefahren für die Sicherheit unseres Landes beseitigt  worden sind.

Die Westlichen Verbündeten der Ukraine fördern die Eskalation des Konflikts und verlängern ihn, indem sie Kiew mit schweren Waffen beliefern und ihm finanzielle und technische Hilfe leisten und ihre Söldner hinschicken. Die Nato-Waffen werden von den ukrainischen Streitkräften für Schläge gegen die zivile Infrastruktur und die friedliche Donbass-Bevölkerung eingesetzt. Dadurch wird der Westen de facto zum Teilnehmer der Kriegshandlungen und ist für die Verbrechen des Kiewer Regimes mitverantwortlich.

Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Terroranschläge seitens der Ukraine werden gründlich registriert, und die Schuldigen werden dafür bestraft. Mit seinem Vorgehen und seiner Rhetorik demonstriert Kiew, dass es an einer friedlichen Konfliktregelung gar nicht interessiert ist. Russland lehnte nie den diplomatischen Weg zur  Krisenregelung ab und ist zu Verhandlungen unter Berücksichtigung der Situation „auf dem Boden“ und der legitimen Interessen unseres Landes bereit.

4. Die Volksrepubliken Donezk und Lugansk und die Gebiete Saporoschje und Cherson sind nach einer freien Willensäußerung ihrer Einwohner im September 2022 Teil Russlands geworden – im Sinne der UN-Charta und der Erklärung über Völkerrechtsprinzipien von 1970, die freundschaftliche Beziehungen und Kooperation zwischen Staaten betreffen. Dieses Dokument garantiert die territoriale Einheit der Staaten, deren „Regierungen das ganze Volk repräsentieren, das auf diesem Territorium lebt - unabhängig von Rasse, Glaubensbekenntnis oder Hautfarbe“. Es ist offensichtlich, dass die Kiewer Behörden, die jahrelang einen beträchtlichen Teil der eigenen Bevölkerung ausgerechnet nach dem nationalen, religiösen, sprachlichen und kulturellen Merkmal verfolgten, diesem Kriterium gar nicht entsprechen.

Die Anerkennung der Referenden in den Gebieten Saporoschje und Cherson und in den Volksrepubliken Donezk und Lugansk sowie der Aufnahme der Krim in Russland nach der Willensäußerung ihrer Einwohner im Jahr 2014 die obligatorische Bedingung dafür ist, dass Vereinbarungen zu einer allumfassenden Regelung der Situation in der Ukraine erreicht werden können.

Wir sind sehr um den immer intensiveren Trend besorgt, dass die UN-Vollversammlung über den Rahmen ihres Kompetenzbereiches hinausgeht, so dass nach dem 24. Februar 2022 im Kontext der Situation in der Ukraine eine ganze Reihe von konfrontationsorientierten antirussischen Resolutionen verabschiedet wurde, die den Punkt 1 des Artikels 12 der UN-Charta verletzten. Indem die UN-Vollversammlung in diesen konsenswidrigen Resolutionen versuchte, die militärische Sonderoperation als „Aggression“ einzustufen, auf ihrer Einstellung, auf diversen Entschädigungen bestand usw., verletzte sie den Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs und übernahm willkürlich die Funktionen des UN-Sicherheitsrats.

 5. Die Verantwortung für Vorbeugung und Regelung von Konflikten sowie für Beseitigung ihrer Folgen liegt in erster Linie auf den involvierten Staaten selbst. Die internationale Mitwirkung, insbesondere im Rahmen der UNO, wäre nur auf ihre Zustimmung und in Übereinstimmung mit der UN-Charta möglich. Vermittlung, gutwillige Dienstleistungen geschweige denn Präventionsdiplomatie sollten sich auf Unvoreingenommenheit und auf bedingungslosen Respekt für die Souveränität von Staaten stützen.

6. Das Ziel der Reform des UN-Sicherheitsrats besteht in einer Erweiterung der Repräsentanz von Entwicklungsstaaten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas im UN-Sicherheitsrat, ohne dass seine Effizienz und Handlungsschnelligkeit beeinträchtigt werden. Wir halten Brasilien und Indien für natürliche Kandidaten für ständige Plätze im UN-Sicherheitsrats, falls eine Entscheidung zu seiner Erweiterung in beiden Kategorien der Mitgliedschaft getroffen wird. Die optimale zahlenmäßige Stärke des reformierten UN-Sicherheitsrats beträgt „etwas mehr als 20 Mitglieder“ („low  twenties“). Die Suche nach dem optimalen Reformierungsmodell, das die maximale Unterstützung genießen würde, sollte im aktuellen Format der multilateralen Regierungsverhandlungen fortgesetzt werden. Die Überführung der Diskussionen auf eine Textbasis vor der Abstimmung der Basisparameter der Reform ist kontraproduktiv. Die Prärogativen der ständigen Mitglieder des Rats, auch das Vetorecht, dürfen nicht revidiert werden.

7. Wir unterstützen realistische Initiativen zur Optimierung der Arbeit der UN-Vollversammlung im Rahmen der Arbeitsgruppe für ihre Revitalisierung. In den Vordergrund stellen wir die Vervollkommnung von Arbeitsmethoden, eine Optimierung der Stand jetzt überfüllten Tagesordnung, die Festigung der Mehrsprachigkeit. Neuerungen sollten rational sein und den  Bedürfnissen unserer Zeit entsprechen. Eine Umverteilung der Vollmachten anderer in der Satzung vorgesehenen Gremien, auch des UN-Sicherheitsrats, zugunsten der Vollversammlung ist unzulässig.  

8. Wir unterstützen die Entwicklung und Festigung der Kooperation der UNO mit regionalen und subregionalen Vereinigungen im Sinne des Artikels VIII der UN-Charta. Konstruktives Zusammenwirken der UNO mit solchen Strukturen wie OVKS, SOZ, GUS, BRICS und EAWU sollte weiterhin ausgebaut werden. Davon, dass diese Aufgabe gefragt ist, zeugt die Tatsache, dass in der 77. Tagung der UN-Vollversammlung zweijährige Resolutionen über Kooperation zwischen der UNO und der OVKS sowie der UNO und der GUS verabschiedet wurden, in denen nachhaltige Fortschritte und eine positive Dynamik bei der Festigung der Beziehungen festgestellt wurden.

9. Wir lassen uns unmöglich Entstellung der Geschichte und Revidierung der Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs gefallen. Besonders viel Wert legen wir auf den jährlichen Resolutionsentwurf der UN-Vollversammlung „Bekämpfung der Heroisierung des Nazismus, des Neonazismus und anderer Aktivitäten, die der Eskalation von modernen Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, Xenophobie und der damit verbundenen Intoleranz“. Wir betonen die Aktualität dieses Dokuments angesichts der tragischen Folgen des Kurses der Kiewer Behörden nach der Förderung der Nazi-Ideologie in der Ukraine sowie der Unterstützung dieses Vorgehens durch deren westliche Schutzherren.

10. Wir gehen von der Alternativlosigkeit der politischen bzw. diplomatischen Krisenregelung im Nahen Osten und in Nordafrika aus. Wir plädieren konsequent für Regelung von akuten Konflikten auf friedlichem Wege ohne äußere Einmischung und unter Berücksichtigung der Interessen aller involvierten Seiten sowie auf Basis der Bestimmungen und Normen des Völkerrechts.

11. Eine der höchsten Prioritäten in der Nahost-Region ist die Regelung in Syrien. Eine nachhaltige und stabile Stabilisierung und Sicherheit in diesem Land ist nur durch die vollständige Wiederherstellung der territorialen Integrität und Souveränität Damaskus‘ über das nationale Territorium möglich. Eine wichtige Aufgabe „auf dem Boden“ ist und bleibt auch die Fortsetzung des Kampfes gegen internationale terroristische Formationen, die als solche vom UN-Sicherheitsrat anerkannt wurden.

Die größte Herausforderung, besonders nach dem Erdbeben am 6. Februar 2023, bleibt der Verfall der humanitären und sozialwirtschaftlichen Situation in Syrien vor dem Hintergrund der Verschärfung der einseitigen Sanktionen sowie des chronischen Defizits an der Finanzierung von internationalen humanitären Programmen. Wir rufen verantwortungsbewusste Mitglieder der Weltgemeinschaft auf, auf Politisierung von ausschließlich humanitären Fragen zu verzichten und allen Syrern, die Hilfe brauchen, Hilfe zu leisten – ohne Diskriminierung und ohne jegliche Vorbedingungen und bei der Koordinierung dieser Aktivitäten mit Damaskus, was die Völkerrechtsnormen und -prinzipien vorsehen.

Im politischen Aspekt treten wir für Förderung des Regelungsprozesses ein, den die Syrer selbst unter Mitwirkung der UNO führen, was die Resolution 2254 des UN-Sicherheitsrats vorsieht. Wir unterstützen die entsprechenden Bemühungen des UN-Sonderbeauftragten für Syrien, Geir Pedersen, die den Rahmen des vom Sicherheitsrat bestimmten Mandats nicht verletzen sollten.

12. Für eine der Grundlagen der Friedens- und Sicherheitsförderung im Nahen Osten halten wir die Wiederbelebung des Prozesses der Nahost-Regelung, dessen zentrales Element die Lösung des Palästina-Problems ist.

Unseres Erachtens spielt die Vorbeugung der Eskalation der Gewalt zwischen den Palästinensern und Israelis die Schlüsselrolle, wie auch die Förderung der umfassenden humanitären Unterstützung der leidenden Menschen im Westjordanland und im Gaza-Streifen. Wir rufen die Seiten auf, zurückhaltend zu sein, auf einseitige Schritte und provokante Handlungen zu verzichten sowie den Sonderstatus und die Unantastbarkeit der Heiligtümer in Jerusalem zu respektieren. Wir plädieren für einen Neustart von direkten palästinensisch-israelischen Verhandlungen über alle Fragen des endgültigen Status auf einer allgemein anerkannten völkerrechtlichen Basis, wobei es unter anderem um die Zwei-Staaten-Formel geht.

13. Wir beobachten mit Besorgnis, wie der politische Prozess in Libyen stolpert und die führenden innenpolitischen Kräfte in diesem Land gespalten bleiben. Wir sind überzeugt, dass es keine Alternativen für den inklusiven Dialogs unter Berücksichtigung der Besorgnisse aller libyschen Seiten gibt. Wir plädieren für die schnellstmögliche Wiederherstellung von einheitlichen staatlichen Institutionen und für Organisation von Präsidentschafts- und Parlamentswahlen.

14. Wir heben eine positive Dynamik der Situation im Jemen vor dem Hintergrund der regionalen Normalisierung hervor. Wir sind überzeugt, dass die Wiederherstellung der allumfassenden Waffenruhe zu einer nachhaltigen politische Regelung in diesem Land beitragen wird. Wir bestehen auf der Notwendigkeit der Arbeit mit allen Konfliktseiten bei der Vermittlung der Vereinten Nationen. Wir unterstützen den Jemen-Beauftragten des UN-Generalsekretärs,  Hans Grundberg. Eine der Schlüsselaufgaben ist, dem jemenitischen Volk bei der Überwindung der riesigen humanitären Katastrophe zu helfen.

Wir treten gegen eine erweiterte Deutung der Sanktionsresolutionen des UN-Sicherheitsrats in Bezug auf Jemen auf. Die Beschränkungsmaßnahmen sollten zwecks Förderung der friedlichen Regelung ergriffen werden und nicht für Förderung der politischen Turbulenz in der Region. Wir sehen mit Besorgnis, dass militärische Vertreter einzelner ausländischer Staaten mit den Beschlüssen des UN-Sicherheitsrats bei der Durchsuchung von Schiffen in den regionalen Gewässern manipulieren.

15. Wir unterstützen konsequent die Bemühungen der irakischen Führung um die langfristige Normalisierung der sozialwirtschaftlichen Situation im Land sowie um Widerstand der terroristischen Gefahr. Wir sehen die Notwendigkeit der konsequenten Arbeit an der Überwindung von Kontroversen zwischen verschiedenen ethnischen und konfessionellen Komponenten der irakischen Gesellschaft im Rahmen des gesamtnationalen Dialogs. Wir verweisen auf die Unzulässigkeit der Verwandlung des Iraks in eine Arena der regionalen Konfrontation.

16. Wir fördern konsequent die nationale Aussöhnung und Regelung in Afghanistan sowie die Aufrechterhaltung der Stabilität, damit dieses Land frei vom Terrorismus und von Drogen wird. Wir sind um den immer größeren Einfluss des IS und um die Gefahr der Erweiterung seiner Aktivitäten in Zentralasien beunruhigt.

Wir plädieren für eine nachhaltige und pragmatische Kooperation der Weltgemeinschaft mit den faktischen Taliban-Behörden. Wir sind überzeugt, dass die Entwicklung des Dialogs mit Kabul den Interessen der Sicherheit und der wirtschaftlichen Entwicklung der ganzen Region entspricht.

Wir werden die Arbeit im Rahmen der multilateralen Plattformen fortsetzen, die ihre Effizienz unter Beweis gestellt haben, darunter im Rahmen der Moskauer Beratungen, des Mechanismus der Nachbarländer Afghanistans, des regionalen Quartetts (Russland-China-Pakistan-Iran), wie auch in den internationalen Organisationen, vor allem der OVKS und der SOZ. Wir bemühen uns um ein neues Format des regionalen Quintetts unter Beteiligung Russlands, Chinas, Indiens, des Irans und Pakistans.

Unseres Erachtens sollten die USA und ihre Verbündeten, die für die kritische Situation in Afghanistan nach ihrer 20-jährigen Präsenz verantwortlich sind, die größten Ausgaben zwecks Wiederaufbaus dieses Landes nach dem Konflikt übernehmen.

Wir legen viel Wert auf die Aktivitäten der UN-Mission in Afghanistan, vor allem im Kontext des Ausbaus der humanitären Unterstützung der Bevölkerung dieses Landes, der Schaffung von Bedingungen für schnellstmögliche Entsperrung afghanischer Aktiva und der Mobilmachung von Gebermitteln zwecks Wiederbelebung der nationalen Wirtschaft dieses Landes.

17. Die Priorität im Rahmen der Bemühungen um die komplexe Normalisierung der aserbaidschanisch-armenischen Beziehungen ist die Umsetzung von dreiseitigen Erklärungen auf höchster Ebene vom 9. November 2020, vom 11. Januar und 26. November 2021. Dabei geht es unter anderem um Entsperrung der Handels- und Wirtschaftskontakte in der Region, um Delimitation bzw. Demarkation der Grenze zwischen Aserbaidschan und Armenien sowie um die Unterstützung beider Seiten bei der Absprache eines Friedensvertrags.

18. Wir sind sehr um destruktive Folgen der Versuche der USA und ihrer Verbündeten beunruhigt, den Druck auf Nordkorea auszubauen, unter anderem durch umfassende militärische Manöver. Wir sind gegen die weitere Verschärfung des Sanktionsregimes des UN-Sicherheitsrats. Wir halten diese Idee nicht nur für fehlerhaft, sondern auch für unmenschlich, wenn man die negativen humanitären Folgen für einfache Nordkoreaner bedenkt. Wir verurteilen die provokanten militärischen Aktivitäten in der Region, auf die man in Pjöngjang reagieren muss, und plädieren für einen Ausweg aus dem „Teufelskreis“ der Eskalation der Spannung. Das einzige effiziente Mittel, das aus dieser Sackgasse führen könnte, wäre die Wiederaufnahme des politischen bzw. diplomatischen Dialogs zwecks Abbaus des Konfrontationsniveaus und zwecks langfristiger Regelung der Situation auf der Halbinsel Korea. Das könnte zur Entwicklung eines festen Sicherheitssystems in Nordostasien beitragen, wobei die legitimen Interessen aller Staaten der Region berücksichtigt werden sollten, darunter Nordkoreas. Gemeinsam mit China treiben wir entsprechende Initiativen voran.

19. Wir gehen von der Alternativlosigkeit des Gemeinsamen allumfassenden Aktionsplans aus. Wir sind auf Fortsetzung des Zusammenwirkens im Rahmen des Wiener Verhandlungsprozesses eingestellt, der auf Beseitigung der negativen Folgen des einseitigen Austritts der USA aus dem Atomdeal ausgerichtet sind, die dadurch ihre Verpflichtungen im Rahmen der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats verletzt hatten. Wir halten die andauernden Versuche Washingtons und seiner Verbündeten für kontraproduktiv, den Druck auf Teheran auszubauen und die Situation weiter zu verschärfen, anstatt die Wiederaufnahme des Gemeinsamen Aktionsplans zu fördern.

20. Wir plädieren für die Regelung der Zypern-Frage auf Basis der entsprechenden Resolutionen des UN-Sicherheitsrats, die die Einrichtung einer Zwei-Gemeinden-Föderation auf der Insel vorsehen, wobei die Gemeinden als Einheit im Sinne des Völkerrechts gelten und die gleiche Souveränität und Staatsbürgerschaft hätten. Das endgültige Regelungsmodell sollte sowohl von den Griechen als auch von den zyprischen Türken befürwortet werden, und zwar ohne den äußeren Druck. Eine Aufdrängung von willkürlichen zeitlichen Beschränkungen wäre unzulässig. Wir halten es für nötig, dass die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats an der Besprechung der äußeren Aspekte der Zypern-Problematik teilnehmen sollten und dass das aktuelle System der Garantien seitens Großbritanniens, Griechenlands und der Türkei durch Garantien des Sicherheitsrats  ersetzt werden sollte. Zum Neustart des Verhandlungsprozesses würde die Ernennung eines Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs beitragen, der vom Rat befürwortet werden sollte und ihm Rede und Antwort stehen sollte.

21. Ein Unterpfand der nachhaltigen Arbeit der Institutionen Bosniens-Herzegowinas wäre die Einhaltung der Gleichberechtigung der zwei Entitäten und der drei staatsbildenden Völker im Sinne des Friedensabkommens von Dayton aus dem Jahr 1995. Die Bosnier verdienen das Recht, das Schicksal ihres Landes selbstständig zu bestimmen. In diesem Zusammenhang halten wir es für nötig, den Apparat des Hohen Vertreters schnellstmöglich abzuschaffen. Dieser Posten bleibt vakant, denn Christian Schmidt wurde vom UN-Sicherheitsrat nicht befürwortet.

22. Die Situation um Kosovo sollte auf Basis der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats geregelt werden. Die Vereinbarung zwischen Belgrad und Pristina wäre lebensfähig, wenn die Seiten sich selbst einigen, ohne dass ihnen fertige Rezepte von außerhalb aufgedrängt werden. Wir sind gegen die Idee zu einer Korrektur des Mandats der UN-Mission in der Region und gegen eine Kürzung ihres Budgets und für die Aufrechterhaltung des offenen Formats und regelmäßiger Sitzungen  für Kosovo-Probleme im UN-Sicherheitsrat.

23. Die alternativlose Basis der Regelung in Kolumbien ist und bleibt die konsequente Umsetzung der Bestimmungen des Abschlussabkommens über Frieden, wobei der Hauptakzent auf die gründliche Umsetzung seiner Kapitel gesetzt werden sollte, die der Agrarreform und ethnischen Fragen gewidmet sind. Zusätzliche Bemühungen verlangen die Aufgaben zur Förderung der physischen Sicherheit sozialer Aktivisten, ehemaliger Rebellen und der besonders anfälligen Bevölkerungsschichten.

Wir begrüßen den am 9. Juni nach der dritten Runde der Friedensverhandlungen der Regierung Kolumbiens und der Armee der nationalen Befreiung in Kuba unterzeichneten Pakt über halbjährigen Nichtangriff mit der Armee der nationalen Befreiung. Wir halten diese Vereinbarungen für einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum allumfassenden Frieden in Kolumbien.

24. Wir plädieren für eine ausgeglichene und depolitisierte Vorgehensweise bei der Behandlung der Situation in Myanmar und bei der Suche nach der Normalisierung der humanitären Situation des nationalen Gebiets Rakhaing. Trotz der Verabschiedung der Resolution 2669 des UN-Sicherheitsrats am 21. Dezember 2022 gehen wir nach wie vor davon aus, dass die Situation in diesem Staat im Rat nur im Kontext der Problematik der Rohingya-Flüchtlinge besprochen werden darf. Die mit Menschenrechten verbundenen Fragen, die den Großteil des Dokuments ausmachen, sollten lieber im Rahmen von zuständigen Foren besprochen werden, darunter im Dritten Komitee der UN-Vollversammlung und des UN-Menschenrechtsrats.

25. Wir gehen davon aus, dass bei der Vorbeugung Krisenerscheinungen und bei der Konfliktregelung in Afrika die Afrikaner selbst die Führungsrolle spielen sollten, wobei sie von der Weltgemeinschaft unterstützt werden sollten. Wir plädieren für eine Festigung der Partnerschaft der UNO mit der Afrikanischen Union und mit subregionalen Organisationen. Wir wollen auch weiter die politische Krisenregelung in solchen Ländern wie Zentralafrikanische Republik, Demokratische Republik Kongo, Südsudan, Somalia, Mali und in der Sachara-Sahel-Region spielen, wie auch in anderen afrikanischen „Konfliktherden“. Wir widerstehen den Versuchen, unsere Kooperation mit den afrikanischen Ländern schlechtzureden. Wir begrüßen die Bemühungen der Afrikaner um Beseitigung der wahren Ursachen der Konflikte, um Wiederherstellung staatlicher Institutionen und um Reformierung des Sicherheitssektors. Wir unterstützen die Staaten des Kontinents, die ihre koloniale Vergangenheit loswerden wollen. Wir halten die Versuche einiger Länder für unzulässig, neokoloniale Vorgehensweisen auf dem Afrikanischen Kontinent voranzubringen.  

Die Sanktionsregimes des UN-Sicherheitsrats gegen einige Länder Afrikas müssen verändert werden, besonders im Kontext des Waffenembargos. Oft entsprechen diese Maßnahmen nicht der aktuellen Situation und können die Friedensprozesse unmöglich fördern, und behindern  die Regierungen im Kampf gegen illegale bewaffnete Formationen.

Als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats und bilateraler Partner Banguis fördern wir den Stabilitäts- und Aussöhnungsprozess in der Zentralafrikanischen Republik auf Basis des Politischen Abkommens über Frieden und Aussöhnung vom 6. Februar 2019 im Interesse der langfristigen Konfliktregelung mitten im Herzen Afrikas. In Übereinstimmung mit den Völkerrechtsnormen helfen wir den Behörden dieses Landes bei der Festigung des nationalen Potenzials im Sicherheitsbereich. Wir sind für Kooperation mit allen Akteuren „auf dem Boden“, mit allen internationalen und bilateralen Partnern Banguis offen. Die Aufrechterhaltung des Sanktionsregimes des UN-Sicherheitsrats gegen die  Zentralafrikanische Republik, das die Festigung der Sicherheit der Republik behindert, verliert von Tag zu Tag an Aktualität. Die Frage von seiner totalen Abschaffung ist schon reif.

Wir beobachten aufmerksam die Situation im Sicherheitsbereich in Mali vor dem Hintergrund des Beschlusses des UN-Sicherheitsrats zum Abschluss der UN-Mission (vom 30. Juni 2023). Wir sind zufrieden, dass der Rat auf das entsprechenden Appell der Mali-Einwohner einstimmig reagiert hat, die bereit sind, die ganze Verantwortung für die Sicherheit ihres Landes zu übernehmen. Wir plädieren für einen organisierten Abzug der „Blauhelme“ bei einem engen Zusammenwirken mit Mali. Russland wird Bamako auch weiterhin auf bilateraler Basis unterstützen, insbesondere bei der Förderung der Kampfbereitschaft seiner Streitkräfte, bei der Ausbildung seiner Militärs und Mitarbeiter der Rechtsschutzorgane. Zudem werden wir ihm weiter humanitäre Hilfe leisten.

Wir unterstützen die regionalen Aktivitäten zwecks Regelung des seit 15. April 2023 dauernden bewaffneten Konflikts im Sudan zwischen der regulären Armee und den Schnellen Eingreifkräften. Wir sind gegen jegliche Versuche, den Konfliktseiten politisierte Beschlüsse aufzudrängen und sie unter Druck zu setzen, insbesondere durch Anwendung von illegitimen einseitigen Sanktionsmaßnahmen. Wir sind überzeugt, dass eine nachhaltige Lösung nur mit politischen bzw. diplomatischen Methoden gefunden werden könnte – unter Beteiligung aller interessierten sudanischen Seiten. Trotz der Schwierigkeit der aktuellen Situation im Sudan sind wir überzeugt, dass das Sanktionsregime des UN-Sicherheitsrats, das in Darfour gilt, allmählich abgeschafft werden sollte. Diese Beschränkungen wurden schon vor langer Zeit eingeführt und haben kaum zur Normalisierung der Situation beigetragen.

26. Die große Bedeutung des Sonderausschusses der UN-Vollversammlung für Entkolonialisierung (C-24) wird nicht nur weiter akut bleiben, bis Fragen um die Entkolonialisierung von 17  abhängigen Territorien endgültig gelöst werden, sondern auch noch wichtiger werden – in Übereinstimmung mit der Veränderung der globalen Tagesordnung, wobei es um den allmählichen Verzicht auf das unipolare System mit den einstigen westlichen Metropolien an der Spitze gehen wird.

27. Die friedensstiftenden Aktivitäten der UNO sollten unter strikter Einhaltung ihrer Basisprinzipien und der UN-Charta erfolgen. Diese Bemühungen sollten auf die Förderung der politischen Regelung und auf nationale Aussöhnung ausgerichtet werden. Der Einsatz von neuen Technologien sollte nicht die wichtigsten Aufgaben der Friedensstiftung nicht in den Hintergrund verdrängen. Aufklärungseinsätze in diesem Bereich sollten nur das Ziel verfolgen, die Sicherheit der Friedensstifter zu fördern und Zivilisten zu beschützen. Eine Erweiterung des Mandats der Friedenskräfte (darunter im Kontext der Gewaltanwendung) wäre nur auf Beschluss des UN-Sicherheitsrats und unter Berücksichtigung der Spezifik des jeweiligen Landes möglich.

Wir sind überzeugt, dass der Sonderausschuss der UN-Vollversammlung für Friedensstiftung (C-34) auch weiterhin die Führungsrolle bei der Bestimmung der allgemeinen Parameter der friedensstiftenden Aktivitäten spielen sollte. Wir halten Versuche zur Umgehung dieser Plattform, insbesondere durch den UN-Sicherheitsrat, für kontraproduktiv.

 Wir sehen gute Perspektiven für Beteiligung der OVKS an den Friedensaktivitäten der UNO. Die OVKS ist einen großen Weg bei der Vervollkommnung ihres friedensstiftenden Potenzials gegangen. Die Mitgliedsländer der Organisation zeigen sich bereit, an den Friedensaktivitäten der UNO nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch unter der OVKS-Flagge teilzunehmen.

Die internationale Unterstützung im Bereich der Friedensstiftung und der Friedensförderung sollte  sich nur auf Bitten der entsprechenden Regierungen  erfolgen, wobei das eigene Potenzial der jeweiligen Länder ausgebaut werden sollte. Die Vervollkommnung des Fonds für Friedensstiftung  durch gezahlte Beiträge wäre nur bei der Förderung der Transparenz der Ausgabe dieser Mittel möglich. Zudem wären dafür entsprechende Mandate von den multilateralen UN-Gremien erforderlich.

28. Sanktionen sind ein wichtiges Hilfsinstrument des UN-Sicherheitsrats zwecks Unterbindung von Aktivitäten, die Frieden und Sicherheit in der Welt gefährden. Sie dürfen nicht als Bestrafungsmittel eingesetzt werden – sie sollten angemessen und gezielt verhängt werden und eine beschränkte Zeit in Kraft bleiben. Dabei sollten politische, sozialwirtschaftliche, menschenrechtliche und humanitäre Folgen berücksichtigt werden. Sanktionsregimes sollten regelmäßig geprüft werden. Falls sich die Situation verbessert, sollten veraltete Restriktionen reduziert bzw. abgeschafft werden. Es ist inakzeptabel, dass man versucht, internationale Sanktionen zwecks unfairer Konkurrenz, wirtschaftlicher Unterdrückung und Destabilisierung der „ungünstigen Regimes“ einzusetzen. Es ist unannehmbar, dass vom UN-Sicherheitsrat verhängte Sanktionen durch einseitige Zwangsmaßnahmen „vervollkommnet“ werden, besonders wenn sie exterritorial sind. Wir plädieren dafür, dass diese Forderung in entsprechenden Resolutionen des UN-Sicherheitsrats verankert wird. Die Vollmachten des Instituts des Ombudsmans des Sanktionskomitees des UN-Sicherheitsrats 1267/1989/2253 für IS und Al-Kaida sollten unseres Erachtens für alle Subjekte der Sanktionsliste des Rats erweitert werden.

 29. Wir plädieren für Konsolidierung der Weltgemeinschaft bei der Bekämpfung des Terrorismus, wobei die UNO die zentrale koordinierende Rolle spielen sollte – ohne Politisierung, Doppelstandards und „verborgene Tagesordnungen“ auf Basis der UN-Charta, der entsprechenden universalen Konventionen und Protokolle, thematische Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und der Globalen Anti-Terror-Strategie der Vereinten Nationen. Wir halten es für wichtig, dass dabei auch Instrumente der Hilfsgremien des UN-Sicherheitsrats eingesetzt werden, darunter des Anti-Terror-Komitees, der Sanktionskomitees für IS und Al-Kaida und die Taliban-Bewegung.

Wir unterstützen die Aktivitäten der UN-Verwaltung für Terrorbekämpfung, insbesondere durch unsere freiwilligen Beiträge. Wir bestehen auf der Notwendigkeit des Ausbaus des Anteils des regulären UN-Haushalts bei der Finanzierung dieser Verwaltung. Wir gehen davon aus, dass den „Kern“ dieser Aktivitäten der Verwaltung die Initiativen zum Ausbau des Potenzials nationaler  Anti-Terror-Institutionen bilden sollten, die diese Hilfe erhalten.

30. Wir plädieren für Intensivierung der Arbeit zwecks Unterbindung der ideologischen, materiellen und finanziellen Unterstützung der Terroristen sowie für Festigung der Kooperation der Länder beim Widerstand ausländischen Terroristen, wobei diese zu strafrechtlicher Verantwortung auf Basis des Prinzips „Ausliefere oder verurteile!“ gezogen werden sollten.

Wir widerstehen den Bemühungen des Westens um „Verwässerung“ der völkerrechtlichen Anti-Terror-Basis, ob es darum geht, dass menschenrechtliche oder genderbezogene Fragen in den Vordergrund gestellt werden, die im Kontext der Terrorbekämpfung nebenwichtig sind, oder um man fragliche Konzeptionen der „Vorbeugung dem gewaltsamen Extremismus“ oder dem „rassen- bzw. ethnisch motivierten gewaltsamen Extremismus bzw. Terrorismus“ vorantreibt.

Wir machen die Weltgemeinschaft auf den gefährlichen Anstieg der rechtsextremistischen Gefahren aufmerksam, vor allem auf Äußerungen des aggressiven Nationalismus und Neonazismus. Wir unterstreichen die Scheinheiligkeit des kollektiven Westens, wenn er nicht nur Russland unbegründet „Aggression“ vorwirft und gleichzeitig Fakten der unverhohlenen staatlichen Unterstützung des Terrorismus durch das von ihm geförderte neonazistische Regime in Kiew „übersieht“, das die Ukraine in eine neue „Zelle“ des internationalen Terrorismus verwandelt hat. Die USA und ihre Verbündeten nutzen die terroristische ukrainische Macht als „Brückenkopf“ und Instrument des bewaffneten Kampfes gegen Russland aus. Wir rufen die westlichen Länder und deren Verbündete auf, auf politisches Sponsoring und Waffenversorgung der ukrainischen neonazistischen Formationen zu verzichten, die terroristische Methoden anwenden und ihre Verbindungen mit der grenzüberschreitenden Kriminalität und mit terroristischen Gruppierungen festigen, unter anderem auf dem Gebiet Waffenhandel. Wir warnen, dass dies zur Eskalation von Risiken im Bereich der  Anti-Terror-Sicherheit in Europa und der ganzen Welt führt.

31. Das globale Drogenproblem hat sich während der Corona-Pandemie noch mehr angespannt und gefährdet nach wie vor die Sicherheit und den Wohlstand der Bevölkerung. Wir plädieren für gleiche Behandlung aller drei Elemente dieses Problems: Rückgang der Drogennachfrage, Beschränkung des Drogenangebots und Festigung der internationalen Anti-Drogen-Kooperation auf Basis des Prinzips der gemeinsamen und unteilbaren Verantwortung.

Es ist enorm wichtig, dass alle Staaten drei entsprechende UN-Konventionen von 1961, 1971 und 1988  strikt einhalten – dann könnte das globale System der Drogenkontrolle effizient funktionieren. Wir betrachten Versuche zu seiner Destabilisierung (darunter die Legitimierung der Drogennutzung zu Rekreationszwecken) als Gefahr für die nationale Sicherheit unseres Landes. Das in den erwähnten Konventionen verankerte Prinzip der Beschränkung des Drogenkonsums auf ausschließlich medizinische und wissenschaftliche Zwecke ist der beste Weg zur Umsetzung des Menschenrechts auf Leben und Gesundheit. Wir plädieren für den Aufbau einer Gesellschaft, die von Drogen frei wäre, wobei gesunder Lebensstil vorangebracht werden sollte und Kinder bzw. Jugendliche vor illegalen Drogen geschützt werden sollten.

Der Widerstand dem illegalen Drogenumsatz sollte nicht das Vorhandensein bzw. die Zugänglichkeit von drogenhaltigen Arzneimitteln beschränken, falls ihre Effizienz bei der Behandlung von konkreten Erkrankungen nachgewiesen ist.

32. Wir plädieren für Konsolidierung der internationalen Aktivitäten bei der Bekämpfung von kriminellen Herausforderungen und Gefahren, wobei die UNO die zentrale koordinierende Rolle spielen sollte – ohne Politisierung und Doppelstandards, auf Basis der gewissenhaften, gegenseitig respektvollen und gleichberechtigten Kooperation der Staaten. 

Wir halten Versuche zur Politisierung der Arbeit der UN-Kommission für Vorbeugung der Kriminalität und der Konferenz der Teilnehmerstaaten der UN-Konvention gegen transnationale organisierte Kriminalität für destruktiv.

Wir legen viel Wert auf die Einhaltung der Führungsprinzipien und Parameter des Übersichtsmechanismus dieser UN-Konvention, der einen rein technischen Charakter haben und unvoreingenommen arbeiten sowie zu konstruktivem Zusammenwirken der Staaten bei der effizienten Umsetzung der Konvention beitragen sollte.

33. Wir unterstützen die internationale Anti-Korruptions-Kooperation bei der zentralen koordinierenden Rolle der Weltorganisation und auf Basis der UN-Konvention gegen Korruption. Wir bestätigen unsere Treue dem multilateralen technischen und unvoreingenommenen Charakter der Konventionsmechanismen. Wir verurteilen vehement jegliche Versuche, die Arbeit der Konvention zu politisieren. Wir legen viel Wert auf die Umsetzung der politischen Deklaration der Sondertagung der UN-Vollversammlung gegen Korruption, besonders wenn es um die Notwendigkeit der Beseitigung von „Lücken“ in den Völkerrechtsnormen geht, die Fragen der Freigabe von Aktiva regeln.

34. Wir plädieren für die Aufrechterhaltung der zentralen Rolle der UNO, insbesondere der Offenen Arbeitsgruppe, beim globalen Verhandlungsprozess über die internationale Informationssicherheit. Es ist wichtig, zu verhindern, dass vom Westen vorangebrachte intransparente Mechanismen die Offene Arbeitsgruppe ersetzen. Wir werden den zwischenstaatlichen Charakter der universalen Beschlussfassung im Bereich der internationalen Informationssicherheit verteidigen.

Vorrangig wichtig für die Arbeit der Gruppe sollte die Verleihung der juristisch verbindlichen Kraft den Regeln und Verhaltensnormen im Informationsraum sein. Wir plädieren für Ausarbeitung eines universalen völkerrechtlichen Vertrags, der vor allem auf  Festigung der Kooperation bei der Konfliktvorbeugung im IT-Bereich ausgerichtet wäre. Zu diesem Zweck haben wir gemeinsam mit unseren Gleichgesinnten einen Entwurf der UN-Konvention über Förderung der internationalen Informationssicherheit präsentiert.

Wir wollen im Ersten Komitee der 78. Tagung der UN-Vollversammlung den russischen Jubiläumsentwurf (25 Jahre) der jährlichen Resolution „Errungenschaften im IT-Bereich im Kontext der internationalen Sicherheit“ einbringen. Darin werden wir die Ergebnisse der Aktivitäten im Jahr 2023 unter Berücksichtigung der Einrichtung eines globalen Registers von Kontaktpunkten für Informationsaustausch über Computerangriffe widerspiegeln. Wir rufen alle Länder auf, unser Projekt zu unterstützen.

Die Förderung des völkerrechtlichen Regimes gehört zu unseren Prioritäten auch im Kontext der Bekämpfung der Informationskriminalität im Rahmen des Dritten Komitees der UN-Vollversammlung. Wir halten es für nötig, einen universalen Vertrag abzuschließen, der auf Gegenwirkung der Nutzung der Informationstechnologien zu extremistischen, terroristischen und anderen kriminellen Zwecken sowie auf Förderung der allseitig nützlichen internationalen Kooperation der Rechtsschutzorgane in diesem Bereich ausgerichtet wäre. Als Basis für dieses Instrument könnte die allumfassende Konvention über Vorbeugung der Informationskriminalität dienen, die unter der UN-Ägide erarbeitet wird (sie soll in der 78. Tagung der UN-Vollversammlung verabschiedet werden).

35. Wir plädieren konsequent für Festigung von aktuellen und Erarbeitung von neuen Vertragsregimes im Bereich der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtweiterverbreitung. Die zentrale Rolle sollte dabei  unseres Erachtens die UNO bzw. ihr multilateraler Abrüstungsmechanismus spielen. Wir bemühen uns um die Förderung der Effizienz der Arbeit seiner Schlüsselelemente – des Ersten Komitees der UN-Vollversammlung, der UN-Kommission für Abrüstung und der Abrüstungskonferenz.

36. Wir erfüllen strikt unsere Verpflichtungen im Sinne des Vertrags über allgemeines Atomwaffentestverbot und plädieren für sein schnellstmögliches Inkrafttreten. Wir rufen die acht Länder, von denen das abhängt, auf, den Vertrag unverzüglich zu unterzeichnen bzw. zu ratifizieren. Wir halten die Position der USA für den wichtigsten destruktiven Faktor, die der einzige Staat bleiben, der seine Ratifizierung offiziell verweigern. Washington bemüht sich konsequent um Wiederaufnahme von Atomtests, insbesondere durch die Vervollkommnung seines Atomübungsplatzes in Nevada. Wir rufen Washington auf, seine Position zum Vertrag über das Atomwaffentestverbot zu  ändern.

Wir  dementieren vehement jegliche Spekulationen über die mögliche Wiederaufnahme von Atomtests durch unser Land. In der Erklärung Präsident Putins vom 21. Februar 2023 heißt klar und deutlich, dass Russland Atomtests nie als erste Seite durchführen wird. Wir würden das nur im Falle von ähnlichen Schritten der USA tun. Wir sind entschlossen, das von uns 1991 verhängte Moratorium auf Atomtests auch weiter einzuhalten.

37. Russland plädiert konsequent für Festigung des Regimes der nuklearen Nichtweiterverbreitung, das sich auf den Vertrag über Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen stützt. In letzter Zeit wird dieser Vertrag oft auf Bewährungsprobe gestellt – es gibt immer mehr Kontroversen zwischen den Teilnehmerstaaten im Kontext von Fragen, die mit der Umsetzung seiner Bestimmungen verbunden sind. Das passiert vor dem Hintergrund des Verfalls des etablierten Systems von Abkommen im Bereich der Rüstungskontrolle. Unter solchen Umständen ist die Förderung der Stabilität des Vertrags eine der wichtigsten Aufgaben zwecks Aufrechterhaltung der Stabilität in der ganzen Welt.

Leider wurde auf der 10. Konferenz für Behandlung der Gültigkeit des Atomwaffensperrvertrags (2022) kein Abschlussdokument verabschiedet. Die Radikalisierung der Positionen und die Absichten der Teilnehmerstaaten (vor allem der westlichen Länder) zum Vorantreiben ihrer eigenen politischen Einstellungen, so dass das Dokument Formulierungen enthält, die mit der Förderung der Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen nichts zu tun hätten, haben seine Verabschiedung unmöglich gemacht.

Allerdings wollen wir von einer „Krise des Atomwaffensperrvertrags“ sprechen. Der Vertrag bleibt in vollem Umfang in Kraft und bleibt damit eine der Stützen der globalen Architektur der internationalen Sicherheit  und des Nichtweiterverbreitungsregimes.

Bald beginnt ein neuer Zyklus der Übersicht des Atomwaffensperrvertrags. Russland ist bereit zur  allseitigen Kooperation auf dieser Plattform, damit die im Vertrag verankerten Ziele und Aufgaben erfüllt werden. Wir sind dabei überzeugt, dass ein Konsens nur zu dem Zweck, den Konsens zu erreichen, ein Weg zur Schwächung der Arbeit zwecks Festigung des Atomwaffensperrvertrags wäre. Sollte sich die Situation wiederholen, die schon auf der 10. Konferenz entstanden war, wären wir bereit, auch künftig jegliche Versuche zur Politisierung des Übersichtsprozesses zu blockieren.

Wir unterstützen immer das Recht der Staaten auf friedliche Nutzung der Atomenergie. Eine äußerst wichtige Rolle spielt dabei die Internationale Agentur für Atomenergie (IIAEO). Wir  sind vehement gegen Versuche zur Politisierung der Arbeit der Agentur oder zur Erweiterung  des Umfangs ihrer Aktivitäten, denn dadurch wird die Autorität dieses wichtigen internationalen Gremiums zerstört.

Unseres Erachtens sollte bei der Arbeit der IAEO die Balance zwischen allen Richtungen ihrer Aktivitäten im Sinne ihrer Satzung eingehalten werden. Wir unterstützen die Bemühungen der IAEO um die globale Anerkennung der Atomenergie als klimaneutrale Energiequelle.

Wir plädieren für die Aufrechterhaltung des objektiven, depolitisierten und technisch begründeten Charakters des IAEO-Prüfmechanismus – des Garantiesystems, das auf Abkommen zwischen der IAEO und Staaten stützt.

Das AKW Saporoschje wird jetzt von Russland kontrolliert, nachdem die Volksrepubliken Donezk und Lugansk und die Gebiete Saporoschje  und Cherson nach den dortigen Volksentscheiden Mitglieder der Russischen Föderation geworden sind.

Akut bleibt die Frage von der Einstellung ukrainischer Angriffe auf das AKW Saporoschje, die seine Sicherheit gefährden und das Risiko von Umweltkatastrophen erhöhen, wobei radioaktive Ausstöße möglich wären.

Die Ukraine hat alle Initiativen des IAEO-Generaldirektors blockiert, die auf Festigung der Sicherheit des AKW Saporoschje ausgerichtet waren. Unter anderem hat Kiew auch gegen die vom IAEO-Chef Rafael Grossi am 30. Mai in der Sitzung des UN-Sicherheitsrats formulierten fünf Thesen zur Förderung der AKW-Sicherheit gestimmt. Im Allgemeinen schaffen die Empfehlungen Grossis eine Basis dafür, dass das IAEO-Sekretariat endlich seine Informationen über ukrainische Angriffe auf das AKW Saporoschje veröffentlicht und das waghalsige Vorgehen Kiews offen verurteilt.

Wir befürworteten unsererseits immer die Initiativen des IAEO-Generaldirektors zur Festigung der nuklearen Sicherheit des Kraftwerkes. Wir stationierten die unsere Truppen bzw. offensive Militärtechnik auf dem Gelände des AKW Saporoschje und haben das auch nicht vor. Dort sind nur solche Kräfte stationiert, die für den Schutz des AKW und für die Beseitigung der möglichen Folgen ukrainischer Angriffe nötig sind. Wir werden auch weiter das AKW so schützen, dass Kiew und der kollektive Westen keine Möglichkeit bekommen, die Arbeit des AKW Saporoschje zu gefährden.

 38. Wir unterstützen konsequent die regionalen Bemühungen um Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen. Als Beobachter beteiligen wir uns an der UN-Konferenz für Einrichtung eines Raums im Nahen Osten, der von Atom- und anderen Massenvernichtungswaffen frei wäre.  Unseres Erachtens würde die Ausarbeitung eines juristisch verbindlichen Abkommens über Einrichtung eines solchen Raums den Interessen aller Staaten der Region entsprechen. Wir  verweisen darauf, dass die USA das einzige Mitglied des „nuklearen Quintetts“ bleiben, das dieses wichtige Forum nach wie vor ignoriert.

39. Indem Russland das noble Ziel verfolgt, eine von Atomwaffen freie Welt zu schaffen, trug und leistet es jahrelang einen wesentlichen praktischen Beitrag zur Lösung dieser Aufgabe. Aber angesichts des gegen uns entfesselten totalen Hybridkriegs ist unser Land ans Limit seiner Möglichkeiten im Kontext der Reduzierung der Atomwaffen geraten. Weitere Fortschritte in diesem Bereich wären nur dann möglich, wenn die westlichen Länder, die Atomwaffen besitzen, ihre antirussische Linie aufgeben. Dabei sind wir überzeugt, dass es dabei keine realitätsfremden, künstlich aufgedrängten Zeitpläne und keine fraglichen Maßnahmen geben darf. Die Arbeit auf diesem Gebiet sollte als Teil des komplexen Prozesses der allgemeinen und vollständigen Abrüstung betrachtet werden, was im Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags verankert ist.

Wir verstehen die Motive der Befürworter  des „kürzesten Wegs“ zu einer atomwaffenfreien Welt, sind aber überzeugt, dass Fortschritte nur auf Basis einer realistischen und ausgeglichenen Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise möglich wären, die zur Festigung von Frieden, Stabilität und Sicherheit für alle Staaten beitragen würde. Wir denken nicht, dass der Atomwaffensperrvertrag diesen Kriterien entspricht und  als  Rahmenbasis für praktische Maßnahmen zur Reduzierung von Atomwaffen sein kann.

Angesichts dessen sehen wir für uns keine Möglichkeit, solche radikalen Initiativen wie den Atomwaffensperrvertrag zu unterstützen. Die Arbeit und das aufdringliche Voranbringen eines solchen Dokuments scheint uns vorzeitig und kontraproduktiv zu sein, denn aktuell provoziert es nur eine weitere Vertiefung der Kontroversen zwischen den Atom- und Nicht-Atommächten und könnte dem Basisregime des Atomwaffensperrvertrags schaden. Wir denken nicht, dass der Atomwaffensperrvertrag gewisse universale Standards bestimmt oder zur Entwicklung der Normen des konventionellen Völkerrechts beiträgt.

Für Russland ist der Besitz der Atomwaffen in der aktuellen historischen Phase die einzig mögliche Antwort auf konkrete äußere Gefahren, die immer weiter entstehen. Die Situation im Sicherheitsbereich verfällt immer weiter, und zwar wegen der destruktiven Versuche der USA und der Nato, ihre militärische Überlegenheit  zu sichern. Das drückt sich unter anderem  durch ihren Kurs nach der militärpolitischen bzw. militärtechnischen „Erschließung“ des postsowjetischen Raums, wobei die Ukraine in einen antirussischen „Brückenkopf“ verwandelt wird. Die Situation wird auch wegen der weiteren Schritte der westlichen Länder zur Förderung der militärischen Konfrontation mit Russland zusätzlich belastet, die unserem Land eine „strategische Niederlage“ beibringen wollen.

Unter diesen Bedingungen würde ein unverzüglicher Verzicht auf eigene Atomwaffen die Zuverlässigkeit unseres Vorgehens zur strategischen Eindämmung beeinträchtigen – und dementsprechend unsere nationale Sicherheit gefährden. Mehr noch: ein solcher Schritt könnte eine weitere Eskalation der aktuellen Krise provozieren – bis hin zu einer direkten militärischen Konfrontation unter Beteiligung der stärksten Großmächte. Vor diesem Hintergrund spielt der Faktor der nuklearen Eindämmung eine wichtige Rolle in unseren doktrinären Einstellungen. Dabei sind darin die Umstände verankert, unter denen Russland sich das Recht vorbehält, Atomwaffen einzusetzen: im Falle eines Atomwaffen- bzw. Massenvernichtungswaffeneinsatzes gegen uns oder unsere Verbündeten, einer umfassenden Aggression, wenn das Bestehen unseres Staates gefährdet werden könnte.

Gleichzeitig aber sind wir fest von der Richtigkeit der These überzeugt, dass es in einem Atomkrieg keine Sieger geben könnte, so dass er keineswegs entfesselt werden darf. Diese These wurde von den Spitzenpolitikern der fünf Atommächte im Januar 2022 in einer gemeinsamen Erklärung bestätigt. Es ist äußerst wichtig, dass jeder von diesen Staaten mit konkreten Taten seine Treue dieser Erklärung zeigt. Jegliche bewaffnete Konflikte zwischen Ländern, die über Atomwaffen verfügen, müssen verhindert werden, und ihre Kontroversen sollten rechtzeitig  im Rahmen eines konstruktiven und gegenseitig respektvollen Dialogs geregelt werden, der auf Verhinderung des Wettrüstens und auf Senkung strategischer Risiken ausgerichtet wäre.

40. Der Beschluss zum provisorischen Austritt unseres Landes aus dem START-Vertrag lässt sich vor allem auf das konsequente Vorgehen der USA zwecks politischen und wirtschaftlichen Würgens Russlands und zwecks Beeinträchtigung seiner Sicherheit zurückführen. Damit ist offensichtlich, dass sich die Umstände inzwischen grundsätzlich verändert haben und dass Washington die fundamentalen Prinzipien und Vorstellungen zerstört, auf die sich der START-Vertrag stützt. Gleichzeitig ignorieren die USA demonstrativ die im Vertrag verankerte gegenseitige Verbindung zwischen offensiven und defensiven strategischen Rüstungen, was prinzipiell wichtig  für die Umsetzung seines Objekts und seiner Ziele  ist. Zu einem herben Schlag wurde für diesen Vertrag auch die Unterstützung der Angriffe des Kiewer Regimes auf Russlands strategische Objekte durch die US-Seite, die im START-Vertrag erwähnt sind.

Zwecks Aufrechterhaltung des annehmbaren Niveaus der Vorhersagbarkeit und Stabilität im nuklearen Bereich wird Russland während der Gültigkeit des Vertrags die darin festgeschriebenen zahlenmäßigen Beschränkungen einhalten. Darüber hinaus werden wir auch weiter am Informationsaustausch mit den USA über Starts von Marschflugkörpern in Übereinstimmung mit dem bilateralen Abkommen aus dem Jahr 1988 teilnehmen.

 Der Beschluss zum provisorischen Austritt aus dem START-Vertrag ist umkehrbar, allerdings erst wenn die USA ihren politischen Willen zeigen und Maßnahmen zur allgemeinen Abspannung ergreifen werden und dadurch die Verletzungen wieder beseitigen, die die vollständige Gültigkeit dieses Vertrags behindern. Bei der Bestimmung  seines weiteren Schicksals muss auch unbedingt der Faktor des gemeinsamen nuklearen Potenzials der USA, Großbritanniens und Frankreichs berücksichtigt werden, die zusammen mit den anderen Nato-Verbündeten immer intensiver  gegen Russland im Kontext der nuklearen Angelegenheiten auftreten.

Nach dem Austritt aus dem INF-Vertrag im August 2019 hat sich Russland verpflichtet, zwecks Aufrechterhaltung der Vorhersagbarkeit im nuklearen Bereich keine bodengestützten Mittel- und Kurzstreckenraketen in Regionen aufzustellen, wo es keine ähnlichen Raketen der US-Produktion gibt. Diese Maßnahmen bleiben akut, aber Russlands Moratorium wird einem immer größeren Druck angesichts der destabilisierenden Militärprogramme der USA ausgesetzt, unter anderem angesichts ihrer Pläne zur Aufstellung von Raketensystemen, die früher im Sinne des INF-Vertrags verboten waren.

Die Fortschritte auf dem Abrüstungsweg hängen unmittelbar von der Situation im Bereich der internationalen Sicherheit und strategischen Stabilität ab, die Stand jetzt solche Faktoren negativ beeinflusst wird wie unbegrenzte Entfaltung des globalen Raketenschutzschildsystems gleichzeitig mit dem Ausbau von hochpräzisen nichtnuklearen Waffen, mögliche Stationierung von Offensivwaffen im Weltraum, die immer größere Dysbalance auf dem Gebiet konventionelle Waffen, Erweiterung von Militärbündnissen und Versuche zur Bildung von neuen Blöcken, Lockerung der Architektur der Rüstungskontrolle sowie illegitimer Sanktionsdruck im Rahmen der feindseligen hybriden Aktivitäten.

Wenn man die Situation noch umfassender betrachtet, dann führen die Versuche, um jeden Preis die Entstehung einer gerechteren polyzentrischen Weltordnung zu stoppen, zum Ausbau der Spannungen und des Konfliktpotenzials zwischen Staaten. Vor diesem Hintergrund scheint die Festlegung der fundamentalen Aufgabe zur Entwicklung einer neuen, stabileren und lebensfähigeren Architektur der internationalen Sicherheit und der globalen strategischen Stabilität auf Basis von allseitig akzeptablen Koexistenzbedingungen akut zu sein, die das nötige Basisniveau der Sicherheit für alle garantieren und verhindern würden, dass eine der Seiten die entscheidende militärstrategische Überlegenheit bekommt. Ein unentbehrliches Element ist dabei die komplexe Regelung der inakzeptablen militärpolitischen Situation im euroatlantischen Raum, die durch das destabilisierende Vorgehen der USA und ihrer Verbündeten ausgelöst wurde.

Russland ist und bleibt grundsätzlich offen für Zusammenwirken mit allen interessierten Seiten in entsprechenden internationalen Formaten zu allgemeiner Deeskalation, zur komplexen Förderung der Sicherheit und Stabilität, zur Minimierung strategischer Risiken, unter anderem unter Anwendung von Instrumenten zur Rüstungskontrolle. Allerdings ist das nur auf Basis der Gleichberechtigung und der wahren Rücksichtnahme auf Russlands Interessen möglich.

41. Russland ist Initiator der Entwicklung wichtiger multilateraler Vereinbarungen im Bereich Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung – zur Verhinderung des Wettrüstens im All und Kampf gegen Akte des chemischen und biologischen Terrorismus. Wir gehen davon aus, dass ein konstruktiver Dialog zu diesen Fragen eine Möglichkeit bietet, mit einer vertieften (darunter Verhandlungs-) Arbeit auf UN-Plattformen zu beginnen. Mit der Förderung dieser Initiativen halten wir strikt an den Prinzipien der Gleichberechtigung und Konsens, die das Gleichgewicht der Interessen gewährleisten, fest.

Wir werden traditionell im Ersten Ausschuss der 78. Tagung der UN-Generalversammlung Entwürfe der Resolutionen zur Nichtstationierung als Erste der Waffen im All, Maßnahmen zur Transparenz und Vertrauen gegenüber der Weltraumtätigkeit sowie weiteren praktischen Schritten zur Verhinderung des Wettrüstens im All einreichen. Die Globalisierung der Initiative für Nichtstationierung als Erste der Waffen im All ist eine bedeutende Zwischenetappe auf dem Wege zum Abschluss eines internationalen Vertrags zur Verhinderung der Stationierung der Waffen im All auf Basis des russisch-chinesischen Entwurf eines Vertrags über Verhinderung der Stationierung der Waffen im Weltraum, Gewaltanwendung bzw. Drohung mit Gewalt gegen Weltraumobjekte.

42. Im Bereich internationale Zusammenarbeit bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums für friedliche Ziele gehen wir aus einem unumstößlichen Charakter der zentralen Koordinierungsrolle des UN-Ausschusses für die friedliche Nutzung des Weltraums aus. Wir betrachten als kontraproduktives Streben, das Mandat von COPUOS zu verwischen, wobei Fragen seiner Tagesordnung über Weltraumschrott und Steuerung der Orbitalbewegung auf parallele, reine Abrüstungsplattformen der Vereinten Nationen im Rahmen des Konzeptes so genannten verantwortungsvollen Verhaltens im All künstlich verlegt werden.

Wir gehen von der Wichtigkeit der durch Konsens angenommenen Resolution „Internationale Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung des Weltraums“ aus, die den Bericht der 66. Tagung von COPUOS billigt. Wir halten potentielle Versuche, den traditionell ohne Abstimmung verabschiedenden Entwurf aus politischen Gründen aufzudecken, für gefährlich.

Wir treten weiterhin für die Notwendigkeit der rechtlichen Klarheit bei Fragen der Delimitation des Welt- und Luftraums, darunter im Kontext der Aufstellung der räumlichen Grenzen der Souveränität der Staaten über ihrem Gebiet und Gewährleistung ihrer nationalen Sicherheit sowie Schaffung der Bedingungen für eine langfristige Nachhaltigkeit der Tätigkeit und Sicherheit der Flüge von Luftfahrzeugen ein. Wir rufen zur Schaffung eines effektiven Systems zur Steuerung der Weltraumbewegung auf Grundlage der Regulierung und Überwachung via Entwicklung der juridisch verbindlichen Verhaltensregeln durch internationale Gemeinschaft ein.

43. Wir treten für die Festigung der Biowaffen- und Chemiewaffenkonventionen, Genfer Protokolls 1925 über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege ein.

Ernsthafte Besorgnisse löst die zunehmende Tendenz zur „Privatisierung“ durch euroatlantische Verbündeten mit den USA an der Spitze von spezialisierten internationalen Organisationen, ein anschauliches Beispiel davon ist eine unannehmbare Situation in der Organisation für Verbot chemischer Waffen (OPCW).

Unter Deckung antirussischer und antisyrischer Rhetorik verzichteten Nato- und EU-Länder 2018 endgültig auf die im Artikel VIII der Chemiewaffenkonvention festgelegte Praxis zum Erreichen eines Konsens zu den Hauptfragen der OPCW-Agenda, wobei diese durch Abstimmung auf Grundlage der Blockdisziplin ersetzt wurde. Das Ergebnis dieser gezielten Arbeit war die Verleihung dem Technischen Sekretariat der Organisation von „attributiven“ Funktionen als Verstoß der durch OPCW vorgesehenen Regeln zum Einreichen der Änderungen zum Übereinkommen (Artikel XV). Mit dem Anstreben des gesetzten Ziels des Wechsels der unerwünschten für Washington legitimen Regierung von Baschar Assad untergrub der „kollektive Westen“ die Integrität der Konvention und zerstörte den technischen Charakter der Arbeit von OPCW.

44. Wir messen der Resolution 1540 des UN-Sicherheitsrats als einem der grundlegenden internationalen Instrumente im Bereich Nichtverbreitung, das auf Nichtzulassung des Gelangens von Massenvernichtungswaffen und Materialien für Massenvernichtungswaffen in die Hände nichtstaatlicher Subjekte gerichtet ist, große Bedeutung bei.

45. Im Kontext der Situation in der Ukraine sind wir wegen Untergrabung der globalen Anstrengungen zum Kampf gegen illegalen Waffenfluss und Verstöße gegen die von ihnen übernommenen Verpflichtungen im Bereich Rüstungskontrolle tief besorgt. Unaufhaltbares “Vollpumpen” des Kiewer Regimes mit Waffen durch Nato-Mitgliedsstaaten, die selbst das Fehlen der Möglichkeiten, ihre weitere Bewegung zu verfolgen, zugeben, spitzt stark die Risiken zu, dass diese Waffen, darunter sehr sensible, in kriminelle Strukturen und terroristische Gruppierungen gelangen und in Europa und in der Welt im Ganzen unkontrolliert verbreitet werden.

46. Wir treten für die Schaffung einer spezialisierten universellen Struktur unter Schutzherrschaft der Vereinten Nationen zur Lösung des ganzen Spektrums der Fragen zum Kampf gegen Kriminalität auf hoher See in verschiedenen Regionen ein.

Wir setzen aktive Arbeit mit Partnern in der Region des Horns von Afrika, darunter auf der Plattform der Kontaktgruppe für illegale Aktivitäten auf hoher See, fort.

Wir verzeichnen die Übereinstimmung unserer Herangehensweisen bei Problematik des Kampfes gegen Piraterie sowie eine gemeinsame Stimmung zur Aufrechterhaltung und weiteren Entwicklung der Kontaktgruppe.

Angesichts des jährlichen Anstiegs der Zahl der Piraterie- und Raubattacken auf Schiffe in Gewässer des Golfes von Guinea sind wir an der Fortsetzung der russischen Teilnahme an den Veranstaltungen des Forums für Meereskooperation im Golf von Guinea – eines nützlichen Expertenformats für Zusammenwirken und Koordinierung der Anti-Piraten-Operationen interessiert.

Wir verzeichnen eine Tätigkeit des vom UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung unterstützten globalen Programms zur Bekämpfung der Kriminalität auf hoher See. Wir werden die Finanzhilfe für Anrainerstaaten im Golf von Guinea aus den Mitteln der jährlichen freiwilligen Beiträge der Russischen Föderation in UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung zur Erhöhung der Kampffähigkeit und technischer Ausstattung der Meeres-Sicherheitsstrukturen der Region ausbauen.

47. Im Bereich Seerechte halten wir es für prinzipiell wichtig, die Einheitlichkeit des Regimes der Regulierung beizubehalten, das durch das UN-Seerechtsübereinkommen 1982 und andere grundlegende Dokumente in diesem Bereich aufgestellt wurde. Neue Prozesse, darunter das im Juni 2023 angenommene Abkommen für biologische Vielfalt auf Hoher See in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt und das dadurch vorgesehene System der globalen Organe sollen nicht Schaden den aktuellen universellen und regionalen Verträgen sowie Mandaten der zuständigen Zwischenregierungsorganisationen zufügen.

Wir sind an einem effektiven Funktionieren der Organe, die gemäß dem Übereinkommen 1982 gebildet wurden – Internationale Meeresbodenbehörde, Internationaler Seegerichtshof und Festlandsockelkommission, interessiert. Wir gehen davon aus, dass die erwähnten Organe strikt im Rahmen der durch das Übereinkommen vorgesehenen Mandate vorgehen sollen, ohne eine erweiterte Deutung der eigenen Vollmachten und Politisierung der Beschlüsse zuzulassen.

48. Russland rechnet mit einer effektiven und unvoreingenommenen Erfüllung durch den Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen der in der UN-Charta vorgesehenen Funktionen, darunter in Untersuchungen unter Teilnahme Russlands – gemäß Internationalem Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus 1999 und Internationalem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung 1965 sowie Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes 1948. Von der russischen Seite wurden juridisch und faktenbezogen tadellose Argumente über das Fehlen des „Terrorismus“ im Donbass und „Rassendiskriminierung“ auf der Krim sowie das Fehlen der Rechtshoheit des Gerichts zu ausgeklügelten Vorwürfen der Ukraine über angeblichen „Missbrauch“ des Völkermord-Übereinkommens vorgelegt. Wie das Gericht selbst früher zugegeben hat, betrifft das Übereinkommen nicht Fragen der Gewaltanwendung – zumal wenn es um die Umsetzung des Rechtes auf Selbstverteidigung geht, das durch Artikel 51 der UN-Charta garantiert wird.

Die Aufgabe des Gerichts wird durch beispiellosen politischen Druck seitens des Westens erschwert, der darunter via lawinenartigen Anschluss der Nato-Länder als Drittländer zur Untersuchung in Bezug auf Völkermord-Übereinkommen erfolgt. Gegen russische Anwälte, Zeugen und Experten im Internationalen Gerichtshof kommen Drohungen der Abstrafung, sie werden in eine „Aktionsliste der Feinde der Ukraine“ auf der Mirotworetz-Webseite aufgenommen. Unter diesen Bedingungen muss der Gerichtshof eine richtige Wahl zugunsten der Gerechtigkeit treffen, sonst wird das ganze System der internationalen Rechtsjustiz bedroht. 

49. Wir verfolgen aufmerksam die Tätigkeit der UN-Völkerrechtskommission, die traditionell einen bedeutenden Beitrag zur Kodifizierung und progressive Entwicklung des internationalen Rechts leistet. Im 6. Ausschuss der UN-Generalversammlung fördern wir russische Doktrinen-Herangehen im Bereich Völkerrecht, darunter zur Ausarbeitung universeller Konventionen zu den Fragen, die für Kodifizierung gereift sind.

50. Im vergangenen Jahr zeigte der Internationale Strafgerichtshof vollständig sein Marionetten- und korruptes Wesen. Die Tätigkeit dieser Behörde, die mit den Vereinten Nationen nichts Gemeinsames hat, lässt diese Struktur nicht mehr als Institut für internationale Strafjustiz bezeichnen. Wir gehen davon aus, dass die Staaten bei der Behandlung der Frage über Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichthof in vollem Maße allgemeine Normen des internationalen Rechts über Immunität der Amtsträger der Staaten einhalten werden.

51. Wir betonen einen zeitweiligen Charakter und streng beschränktes Mandat des Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe sowie die Notwendigkeit seiner schnellstmöglichen Schließung. Der Residualmechanismus erbte die schlimmsten Praktiken seiner Vorgänger, vor allem Internationaler Strafgerichtshof für ehemaliges Jugoslawien, wobei kontinuierlich die antiserbische Ausrichtung demonstriert wird.

Wir gehen weiterhin von der Unannehmbarkeit der Verleihung den Organen der internationalen Organisationen von Vollmachten zur Untersuchung eventueller rechtswidriger Handlungen gegenüber dem Völkerrecht und „Attribution“ der Verantwortung gegenüber Staaten, die dazu keine Einwilligung zum Ausdruck brachten, sowie andere Fälle Überschreitung der Kompetenzen durch sie, aus.

„Der internationale unvoreingenommene und unabhängige Mechanismus zur Förderung der Untersuchungen gegen Personen, die Verantwortung für ernsthafte Verbrechen gegen Völkerrecht in Syrien seit März 2011 tragen, der von UN-Generalversammlung mit Überschreitung ihrer Vollmachten eingerichtet wurde, ist illegitim und seine „Beschlüsse“ – juridisch nichtig“.

52. Das Thema der „Rechtshoheit“ sollte mit Schwerpunkt auf seine internationale Dimension betrachtet werden. Man soll die Versuche der Nutzung der „Rechtshoheit“ auch zur Einmischung in nationale Rechtssysteme bekämpfen. Wir gehen davon aus, dass die grenzübergreifende Anwendung der nationalen Gesetze zum Nachteil der Souveränität anderer Staaten ein negativer Faktor in internationalen Beziehungen ist.

53. Die Russische Föderation ruft kontinuierlich alle Staaten dazu auf, das Zusammenwirken im Menschenrechtsbereich auf Grundlage der allgemein anerkannten Prinzipien und Völkerrechtsnormen aufzubauen, sowie zur gemeinsamen Arbeit an der Entwicklung eines konstruktiven, gleichberechtigten und respektvollen Dialogs zu Menschenrechten.

Die Russische Föderation reichte ihre Kandidatur zur Wiederwahl in den Menschenrechtsrat bei den Wahlen, die im Oktober bei der 78. Tagung der UN-Generalversammlung stattfinden, ein. Im Falle der Wiederwahl werden wir weiterhin einen konstruktiven, gleichberechtigten und respektvollen Dialog zu Menschenrechten fortsetzen. Wir rechnen mit Unterstützung unserer Partner bei den Wahlen.

Wir gehen davon aus, dass die vorrangige Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte von den Staaten getragen wird, während Exekutivstrukturen der Vereinten Nationen eine Hilfsrolle spielen. Wir sind uns sicher, dass alle Kategorien der Menschenrechte: zivile und politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gleichbedeutend und gleichwertig sind.

Wir denken, dass die Integration der Problematik der Menschenrechte in alle Bereiche der UN-Tätigkeit kontraproduktiv ist, sie soll nicht zur Verdoppelung der Arbeit der Hauptorgane der Organisation führen. Wir unterstützen nicht die Verbindung der Tätigkeit des Menschenrechtsrats und Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

Wir treten kategorisch gegen die Umsetzung der Idee des Büros des Dritten Ausschusses der UN-Generalversammlung über die „Teilung" der Tagungen in Hauptarbeit und wiederaufgenommene Arbeit. Wir betrachten solche Handlungen als unannehmbare Eigenwilligkeit.

Wir werden die Verabschiedung von politisierten länderbezogenen Resolutionen zugunsten der politischen Prioritäten einzelner Länder verhindern. Gerade in diesem Kontext betrachten wir die Resolution über die Situation mit Menschenrechten auf der Krim, die von der Delegation der Ukraine seit 2016 regelmäßig zur Behandlung des Dritten Ausschusses der UN-Generalversammlung eingereicht wird. Das Dokument hat nichts Gemeinsames mit einer realen Lage in dieser Region der Russischen Föderation und wird zur Verbreitung antirussischer Propaganda in der UNO genutzt.

In der Tätigkeit des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte soll die Transparenz und Verantwortlichkeit gegenüber UN-Mitgliedsstaaten zur Verhinderung der politisierten und parteilichen Herangehensweisen bei der Einschätzung der Menschenrechtssituation in verschiedenen Ländern gestärkt werden.

Es ist unzulässig, dass Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte weiterhin die von der russischen Seite regelmäßig geschickten Materialien über Verbrechen des Kiewer Regimes, Gräueltaten der ukrainischen Extremisten und ausländischen Söldner im Donbass und anderen russischen Regionen ignoriert. Sie lässt die Erscheinungen des Neonazismus in der Ukraine, Verfolgung der kanonischen Orthodoxie, Verbot für die Tätigkeit oppositioneller Parteien und Bewegungen, Festnahmen und Folterungen von Oppositionellen, Menschenrechtlern, Gesellschaftsvertretern außer Acht. Die Verwaltung ist taub gegenüber Hass-Erklärungen offizieller Personen der Ukraine, die zur Vernichtung der russischsprachigen Bevölkerung, darunter Kinder, Jagd auf russische Journalisten, Verhöhnung gefangener russischer Soldaten aufrufen. Zugleich drückt sie ein Auge auf die in den Ländern des Westens entfachte offene Russophobie und das Verbot für Ausstrahlung von mehr als 100 Medien in ganz Europa und in der Ukraine zu. Es werden die Lieferungen von tödlichen Waffen durch die Länder des Westens an die Ukraine gar nicht verurteilt.

54. Wir verurteilen entschieden alle Formen und Erscheinungen der Diskriminierung. Das in den internationalen Verträgen über Menschenrechte festgelegte Verbot für Diskriminierung hat allgemeinen Charakter und betrifft alle ohne Ausnahmen Personen. Wir sehen keinen Mehrwert in der Aussonderung neuer anfälliger Gruppen (zum Beispiel, LGBT, Menschenrechtler, Internet-Blogger), die angeblich besondere Regel des Rechtsschutzes brauchen, sowie Schaffung neuer Kategorien der Rechte. Solche Schritte mehrerer Länder führen zur Politisierung und Konfrontation bei der Arbeit der Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen.

55. Im Bereich soziale Entwicklung unterstützen wir Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft, die auf die Umsetzung praktischer Maßnahmen zur Ausrottung der Elend, Förderung der sozialen Integration, Gewährleistung der vollständigen Beschäftigung und würdigen Arbeit für alle gerichtet sind. Wir denken, dass diese Tätigkeit eine kontinuierliche Umsetzung der Beschlüsse des globalen Treffens auf höchster Ebene im Interesse der sozialen Entwicklung (Kopenhagen, 1995) und 22. Tagung der UN-Generalversammlung fördert.

Wir treten auf gegen Versuche der Liquidierung der Kommission für Soziale Entwicklung der UNO, die das größte Koordinierungsorgan im System der Organisation zur Gewährleistung der gleichen Möglichkeiten für Behinderte, Unterstützung älterer Menschen, Verbesserung der Lage der Jugend und Festigung der Rolle der traditionellen Familie ist. Wir sind uns sicher, dass gerade auf diesem Zwischenregierungsforum die Initiative des UN-Generalsekretärs über Durchführung des Weltgipfels für soziale Entwicklung 2025 erfolgen soll.

56. Wir treten für eine ausgewogene Berücksichtigung der Fragen zum Erreichen der Geschlechtergleichheit und Verbesserung der Lage der Frauen bei der Arbeit des UN-Systems ohne ihre Absolutierung und dort, wo es angemessen ist. Wir sind uns sicher, dass UN- Frauenrechtskommission das wichtigste Zwischenregierungsforum für einen konstruktiven Dialog zum ganzen Spektrum der Fragen, die die Verbesserung der Lage der Frauen, im Sinne der Beschlüsse der 4. Weltfrauenkonferenz und 23. Sondertagung der UN-Generalversammlung bleibt.

Wir gehen davon aus, dass am Wichtigsten bei der Tätigkeit durch das Organ „UN-Frauen“ sein Mandat ist, darunter bei Fragen Erfüllung der Punkte des Strategischen Plans 2022-2025, der zwischenstaatlich nicht abgestimmt wurde. Wir halten die Förderung des Organs „UN-Frauen“ vor Ort nur im Falle einer solchen Tätigkeit auf Anfrage und mit Erlaubnis entsprechender Staaten für effektiv.

57. Wir treten für die Festigung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Förderung und Schutz der Menschenrechte unter Berücksichtigung der Punkte der Kinderrechtskonvention und Schlussdokument der 27. Sondertagung der UN-Generalversammlung „Eine Welt, die für das Leben der Kinder geeignet ist“, die unter anderem die Notwendigkeit eines Familienumfelds für eine vollständige und harmonische Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes erklärten. Wir verzeichnen die Wichtigkeit des Rechtes der Eltern bzw. legitimer Vertreter, das Kind bei der Umsetzung seiner Rechte gemäß seinen sich bildenden Fähigkeiten entsprechend zu leiten.

Wir widmen besondere Aufmerksamkeit dem Thema Kinder im bewaffneten Konflikt, darunter bei der Arbeit des UN-Sicherheitsrats. Wir verurteilen entschieden den voreingenommenen Beschluss des UN-Generalsekretärs, die Streitkräfte Russlands in die Liste der Seiten, die für die Verletzungen gegenüber Kindern in der Ukraine verantwortlich sind, in ihrem Jahresbericht 2022 aufzunehmen. Wir gehen davon aus, dass die Streitkräfte der Ukraine, die zahlreiche Verbrechen gegen Minderjährige begangen haben, in der Liste sein sollen.

Wir unterstützen das Mandat der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Kinder und bewaffneten Konflikt und sind auf die weitere Zusammenarbeit mit ihr gestimmt. Im Kontext der Lage von Kindern in der Ukraine rufen wir die Sonderbeauftragte dazu auf, nur geprüfte Fakten zu nutzen, wobei die Politisierung dieser Frage verhindert wird.

58. Wir unterstützen die Besprechung in der UNO der Problematik des zwischenreligiösen und interkulturellen Zusammenwirkens sowie Entwicklung des zwischenzivilisatorischen Dialogs, insbesondere in der Allianz der Zivilisationen. Wir betrachten die Bildung der Kultur des Friedens als wichtige Voraussetzung für eine friedliche Koexistenz und internationale Zusammenarbeit zum Wohle des Friedens und Entwicklung.

59. Wir sind bereit zum Zusammenwirken mit allen interessierten profilierten Nichtregierungsorganisationen zu den Fragen der UN-Tagesordnung. Wir fördern die Gewährleistung einer adäquaten Repräsentanz des russischen Nichtregierungskorps bei der Tätigkeit entsprechender Segmente, Organe und Strukturen des UN-Systems.

60. Es ist zweckmäßig, die Nutzung des „Multi-Stakeholder“-Herangehens vorsichtig zu betrachten, das in UN-Dokumenten aktiv genutzt wird und einer der wichtigsten Parameter des Berichts des UN-Generalsekretärs „Unsere gemeinsame Agenda“ ist. Wir halten es für wichtig, dass der Anschluss von nichtstaatlichen Subjekten zur Arbeit der UNO keinen Schaden dem Zwischenregierungscharakter der Organisation zufügen soll.

61. Die Russische Föderation geht davon aus, dass zur Überwindung der Folgen der Migrationsprozesse, die einzelne Länder und ganze Regionen der Welt erfassen, die Koordinierung der Anstrengungen aller Staaten notwendig ist. Man soll multilaterale Zusammenarbeit in diesem Bereich bei der zentralen Koordinierungsrolle der UNO zur effektiven Lösung der Probleme, die mit einer Massenbewegung großer Gruppen von Flüchtlingen und Migranten verbunden sind, entwickeln.

Wir denken, dass Herangehensweisen zur Überwindung von Migrationsherausforderungen, darunter Fragen wie Gewährleistung und Schutz der Rechte der Flüchtlinge den Grundprinzipien der Humanität, Neutralität, Unvoreingenommenheit und Unabhängigkeit nicht widersprechen können, und ergreifende Maßnahmen die Souveränität und territoriale Integrität der Staaten nicht verletzen sollen, und ohne Zustimmung der Länder, wo sie umgesetzt werden, nicht erfüllt werden sollen. Wir sind uns sicher, dass die Lösung dieser Aufgabe in der Dimension der politischen Regelung in den Herkunftsstaaten der Migranten sowie ihrer Unterstützung bei der sozialwirtschaftlichen Entwicklung, beim staatlichen Aufbau und Kampf gegen Terrorismus liegt.

Die Russische Föderation leistet einen bedeutenden Beitrag zur Festigung des internationalen Regimes zum Schutz der Flüchtlinge und Lösung der Migrationsprobleme, was in einer großangelegten humanitären Tätigkeit in vielen Ländern und Regionen der Welt sowie politischen Anstrengungen zur Verhinderung und Überwindung von Krisen zum Ausdruck kommt. So stellt unser Land jedes Jahr freiwillig zwei Mio. Dollar in den Haushalt des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge bereit. 

Wir schätzen die Rolle des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge bei der Erhöhung der Effizienz des internationalen Schutzes der Flüchtlinge und anderer Kategorien von Personen, die zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören, positiv ein. Wir halten die Tätigkeit des Büros für besonders wichtig bei großen humanitären Krisen, betrachten sie als ein bedeutendes Element der komplexen Maßnahmen zur Lösung solcher Krisen.

Seit Februar 2022 trafen in sichere russische Regionen im außerordentlichen Verfahren mehr als fünf Mio. Einwohner der Volksrepubliken Donezk, Lugansk, Gebiete Cherson und Saporoschje sowie der Ukraine ein. Die russische Seite unternimmt alle Anstrengungen zur Aufnahme und Unterbringung solcher Personen, sowie allumfassender Hilfe für sie.

Wir halten es für notwendig, dass das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge erhöhte Aufmerksamkeit den Personen ohne Staatsbürgerschaft, darunter in Europa, widmen soll.

Wir sind auf eine konstruktive Arbeit bei der Vorbereitung auf das für Dezember 2023 geplante zweite Globale Flüchtlingsforum, das noch mehr Aufmerksamkeit der Weltgemeinschaft auf die wichtige Flüchtlingsproblematik und Ausbau der Anstrengungen zur Umsetzung des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration lenken wird, gezielt.

62. Die Kontraproduktivität der georgischen Jahresresolution der UN-Generalversammlung über die Lage der Verschleppten und Flüchtlinge aus Abchasien und Südossetien ist offensichtlich, sie kann zur Erschwerung der Lage in der Region und Stolpern der Internationalen Genfer Diskussionen für Sicherheit und Stabilität in Transkaukasien führen, die das einzige Dialogformat für Vertreter Abchasiens, Georgiens und Südossetiens bleiben.

63. Wir sind besorgt über äußerste Politisierung von UNESCO und totaler „Ukrainisierung“ der Tätigkeit der Organisation. Das Aufdrängen durch westliche UNESCO-Länder der Fragen der territorialen Integrität und Souveränität, die nicht zu ihrem Mandat gehören, Förderung der Einrichtung von nichtinklusiven Initiativen im Sinne der berüchtigten „auf Regeln beruhenden Ordnung“ auf der Plattform, untergraben das internationale Ansehen und beeinflussen negativ die Effizienz der Organisation. Wir verteidigen die Notwendigkeit der Erhöhung der Haushaltsdisziplin und strikten Einhaltens der satzungsmäßigen Punkte von UNESCO durch das Sekretariat und Mitgliedsstaaten.

64. Wir sind besorgt über äußerste Politisierung des humanitären Bereichs, Versuche der Diskriminierung und Diskreditierung der Vertreter der Kultur, Einführung einseitiger Beschränkungsmaßnahmen nach nationalem Merkmal, Demontage der Denkmäler, die mit dem Kulturerbe verbunden sind. Wir sind empört über die Willkür der Russophobie in den Ländern des „kollektiven Westens“, „Entrussifizierung“ der Kunstwerke und Canceln der russischen Kultur.

65. Wir sind uns sicher, dass Sport ein einmaliges Instrument für Entwicklung und Festigung der sozialen Verbindungen, Aufbau der gegenseitig respektvollen Kommunikation ist, Völker zueinander näher bringen und vereinigen soll. Wir treten unverändert ein für die Entwicklung des gleichberechtigten internationalen Zusammenwirkens im Sportbereich, das dem olympischen Geiste und Prinzipien vollständig entspricht, was Politisierung und tendenziösen Charakter ausschließt, ein. Wir halten die Nutzung durch einzelne westliche Länder des Bereichs Sport für ihre eigennützigen Ziele für unannehmbar. Die unnachgiebigen Versuche, die Sportkooperation zu politisieren, profilierte multilaterale Organisationen unter Druck zu nehmen, darunter Internationales Olympisches Komitee, sowie für Spaltung in die internationale Olympische Bewegung zu sorgen, widersprechen den Olympischen Zielen und Idealen.

Wir beharren auf der Durchführung der fairen und gerechten Wettbewerbe, Gewährleistung für alle ohne Ausnahme Länder eines gleichen Zugangs für eine vollformatige Teilnahme an der Olympischen und Paralympischen Bewegung.

66. Wir treten für eine unverzügliche Aufhebung der politisch motivierten Zensur gegen russische und russischsprachige Medien seitens der Behörden der Staaten des „kollektiven Westens“, der Ukraine und Moldawiens, sowie großer IT-Korporationen ein. Wir beharren auf dem Stopp der Repressalien gegen unerwünschte Journalisten und Gesellschaftsvertreter. Wir sind tief besorgt über das Fehlen einer Reaktion seitens profilierter internationaler Organisationen und Strukturen der UNO wegen der Verschlechterung der Situation mit der Meinungsfreiheit in vielen Ländern der Welt.

67. Bei der Arbeit in der sozialwirtschaftlichen Richtung ist das Streben der westlichen Länder zu erkennen, die Verantwortung für die sich vertiefende Wirtschaftskrise auf Russland zu verlegen und von sich zu entfernen, sowie die Situation zu nutzen, um Russland und unsere Gleichgesinnten aus den profilierten Kooperationsformaten auszuschließen. Vor diesem Hintergrund genieren sich Entwicklungsländer immer weniger, über den jahrelangen (noch seit der Kolonialzeit) Wirtschaftsschaden, der ihnen wegen bewaffneter Konflikte, einseitiger Zwangsmaßnahmen, Verschmutzung der Umwelt, nicht erfolgreicher Wirtschaftsreformen mit dem Einsatz westlicher Kredite und Hilfe zugefügt wurde, und in der letzten Zeit – Tendenz zum Abbau bzw. Umorientierung der Hilfe für Entwicklung auf militärische bzw. humanitäre Ziele, zu sprechen. Entwicklungsländer begreifen, dass Sanktionen als Form eines Hybrid-Kriegs globale Folgen nach sich ziehen, die Volatilität der Märkte, den Zugang zu Lebensmitteln und Energieressourcen, die die Grundlage der sozialen Stabilität und Wirtschaftsentwicklung bilden, beeinflussen. Unter Bedingungen der Rezession wird es ohne Russland unmöglich sein, effektive praktische Schritte zur Wiederherstellung der Produktions- und Vertriebsketten, Gewährleistung der Energie- und Lebensmittelsicherheit, Verhinderung der Verschlechterung der Wirtschaftsverbindungen zu unternehmen.

68. Die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung bleibt trotz vorhandener objektiver Schwierigkeiten in vollem Maße aktuell als eine universelle, schöpferische und konsolidierende Initiative. Diskussionen um einzelne Elemente der Reforminitiative des UN-Generalsekretärs „Unsere gemeinsame Agenda“ soll die zentrale Rolle des in New York im September 2023 geplanten alle vier Jahre tagenden Hochrangigen Politischen Forums für nachhaltige Entwicklung unter Schutzherrschaft der UNO nicht in den Schatten bringen. Es wird eine mittelfristige Übersicht der Umsetzung der 2030-Agenda geben, der nächste hochrangige Dialog für Finanzierung der Entwicklung - die Übersicht der Aktionsagenda von Addis Abeba zur Finanzierung der Entwicklung, die ein unabdingbarer Teil der 2030-Agenda ist. Diese Zwischenregierungsvereinbarungen bleiben in vollem Maße aktuell als Richtlinien für nationale Planung und gezielte Anstrengungen des Entwicklungssystems der UNO. Wir betrachten die Bekämpfung des Elends als Hauptaufgabe der Arbeit des sozialwirtschaftlichen Flügels der UNO. Im dritten Jahrzehnt der UNO zur Bekämpfung des Elends 2018-2027 unterstützen wir die weitere Entwicklung der praktischen Maßnahmen in diesem Bereich, darunter sozialwirtschaftliche und technologische Änderungen, die mit der Entwicklung der Industrieproduktion verbunden sind, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern.

69. Wir messen dem internationalen Zusammenwirken im Kampf gegen den Klimawandel große Bedeutung bei. Wir betrachten das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und das unter seiner Schutzherrschaft abgeschlossene Übereinkommen von Paris als größte völkerrechtliche Mechanismen für langfristige Klimaregulierung. Wir halten es für wichtig, an die Punkte des Übereinkommens von Paris bei der Senkung des Zuwachses der durchschnittlichen globalen Temperaturen im Rahmen von 2-1,5 Grad Celsius und Erreichen der Kohlenstoffneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts statt 2050 strikt festzuhalten. Wir treten gegen die Verzerrung des Mandats des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen und die Schaffung der Vertragsverpflichtungen, die sein System dublieren, ein. Es ist notwendig, die „Aufteilung der Arbeit“ zwischen Naturschutzmechanismen einzuhalten, ohne künstliche Kreuzlinien zu schaffen, die die Umsetzung gemeinsamer Aufgaben und Interessen erschweren werden.

Wir sind uns sicher, dass die Klima-Bemühungen auf Basis der nichtdiskriminierenden internationalen Zusammenarbeit mit Berücksichtigung der ökonomischen Realitäten und Interessen aller interessierten Länder aufgebaut werden sollen.

Wir treten gegen die Ankopplung der Fragen von Klima und Sicherheit und Verleihung den Friedensmissionen der für sie untypischen Funktionen der Klimaüberwachung ein. Große Spenderstaaten versuchen damit, sich vor Verantwortung für Wirtschaftsprobleme in den am wenigsten entwickelten Ländern zu befreien.

70. Bei Fragen der Energiekooperation halten wir es für zweckmäßig, von der Priorität der Aufgabe der Gewährleistung des Zugangs zu günstigen, zuverlässigen, nachhaltigen und modernen Energiequellen (Ziel der nachhaltigen Entwicklung 7) auszugehen, die unter Berücksichtigung der Umweltfaktoren gelöst werden soll.

Mit Anerkennung der Aktualität der Senkung der Treibhausausstöße treten wir für das Prinzip der technologischen Neutralität ohne Diskriminierung der Energiequellen mit den ähnlichen aus der Sicht der Kohlenstoffspur Eigenschaften ein. Wir rufen dazu auf, verschiedene Typen der Energieressourcen (Atomenergie, Hydroenergie und alle Typen der erneuerbaren Energien) ausgehend von ihrem Einfluss auf die Umwelt im Laufe des ganzen Lebenszyklus objektiv einzuschätzen. In diesem Kontext treten wir für die Erweiterung der Nutzung von Erdgas als ökologisch annehmbarsten fossilen Kraftstoffs sowie die Einstufung von Atom- und Hydroenergie als reine Energiequelle ein. Gleichzeitig sind wir der Meinung, dass der Ersatz von Kohleproduktion und Senkung der Nutzung des fossilen Kraftstoffs parallel mit dem Heranreifen von wirtschaftlichen und technologischen Bedingungen erfolgen soll.

Wir sind uns sicher, dass der Übergang zur Entwicklung mit niedrigen Emissionen allmählich, ausgewogen und detailliert geprüft unter Berücksichtigung von nationalen und regionalen Besonderheiten sein soll. Die Erhöhung der Effizienz gemeinsamer Anstrengungen wird durch die Ausarbeitung allgemeiner, für alle einheitlicher, verständlicher Regeln der Klimaregulierung sein.

Gleichzeitig verzeichnen wir die prinzipielle Wichtigkeit des Schutzes von kritisch wichtigen Objekten der Infrastruktur, darunter gemäß der Resolution 2341 des UN-Sicherheitsrats. In diesem Zusammenhang rufen wir erneut zur Durchführung einer offenen und transparenten internationalen Untersuchung des im September 2022 begangenen Terroranschlags gegen die Gaspipelines Nord Stream auf.

71. Wir treten weiterhin für das Einhalten der Basisprinzipien der Erweisung internationaler humanitärer Hilfe, die in der Resolution 46-182 der UN-Generalversammlung und anderen Beschlüssen der Generalversammlung und ECOSOC fixiert sind, ein. Wir unterstützen die Erhöhung der Geschwindigkeit und Effizienz solchen Zusammenwirkens. Wir rufen humanitäre UN-Systeme dazu auf, sich bei ihrer Arbeit auf detailliert geprüfte Angaben über die humanitäre Situation auf dem Boden zu stützen.

72. Der entscheidende Beitrag zum Erreichen der Ziele der nachhaltigen Entwicklung und Überwindung der globalen Krise könnte durch die Aufhebung einseitiger Zwangsmaßnahmen, die der UN-Charta und dem Völkerrecht widersprechen, geleistet werden. Einseitige Zwangsmaßnahmen haben ernsthafte humanitäre Folgen – sie blockieren Hilfe für Bedürftige und Lieferungen von Basiswaren wie Lebensmittel, Düngemittel, Medikamente sowie bremsen die Wiederherstellung der Wirtschaft aus internationalen Investitionsquellen, untergraben multilaterale Anstrengungen bei der Bekämpfung der Covid-19-Folgen.

Besondere Befürchtungen sind mit der Tendenz zur Anwendung grenzübergreifender wirtschaftlicher Restriktionen, sogenannter sekundärer Sanktionen verbunden. In die Praxis der zwischenstaatlichen Beziehungen wird das Prinzip der Verantwortung von Drittländern, ihrer Behörden, Staatsbürger und Geschäfts zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der gegenseitig vorteilhaften handelswirtschaftlichen Verbindungen mit jenen, gegen die einseitige Restriktionen angewendet wurden, eingeführt. Es handelt sich de facto um die Einmischung in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten, neokoloniale Praxis des Zwangs zum Einhalten fremder illegaler Sanktionen unter direktem Druck auf gesellschaftspolitische Kreise der im Fokus stehenden Länder.

73. Russische Seite teilt die Aufrufe der UN-Führung zur Reform der globalen Finanzarchitektur, die in jetziger Form Beibehaltung der Dominanz in der Weltwirtschaft und Ausbau der Schuldenlast der Entwicklungsländer durch westliche Länder fördert sowie einen freien und nichtdiskriminierenden Zugang zu internationalen Kapitalmärkten verhindert. Wir unterstützen Initiativen zur Reform der Bretton-Woods-Institutionen und Gewährleistung einer repräsentativeren Teilnahme der Entwicklungs- und Schwellenländer an ihrem Kapital und in Leitungsorganen. Wir müssen mit Bedauern feststellen, dass der UN-Generalsekretär die wissenschaftliche Zusammenarbeit und vor allem Technologietransfer nicht ausreichend fördert.

Illegale Finanzströme aus Entwicklungsländern, die de facto als Quelle zur Finanzierung der westlichen Wirtschaften erschlossen wurden, sollen in die Herkunftsländer zurückgebracht werden, darunter via Entwicklung eines neuen multilateralen Instruments zum Übereinkommen gegen Korruption zur Rückkehr der Aktiva.

74. Wir treten für die weitere Erhöhung der Effizienz der Tätigkeit des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und Programms der Vereinten Nationen für menschliche Siedlungen (UN-HABITAT) zur Umsetzung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung der UNO ein. Wir heben die Notwendigkeit der Bekämpfung des Kurses mehrerer westlicher Länder auf die Politisierung der Arbeit dieser Programme und Verletzung ihrer technischen Mandate hervor.

Die Ergebnisse der zweiten Tagung der Versammlung von UN-HABITAT betonten die Bedeutung des Programms als führende Zwischenregierungsplattform des UN-Systems für ein gleichberechtigtes zwischenstaatliches Zusammenwirken im Bereich nachhaltige urbane Entwicklung und Umsetzung der „neuen urbane Agenda“, die 2016 auf der 3. UN-Konferenz für Wohnen und nachhaltige Stadtentwicklung (Quito, Ecuador) angenommen wurde. Wir rufen dazu auf, das nichtdiskriminierende Herangehen zu den Ländern, wo UN-Habitat Arbeit zu Konflikten und Naturkatastrophen durchführt, beizubehalten.

Das Hauptziel von UNEP ist die Erhöhung der Effizienz der internationalen Naturschutzkooperation. Wir verzeichnen die Unzulässigkeit der Priorität der Umweltdimension der nachhaltigen Entwicklung zum Nachteil ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bestandteile. Wir treten gegen die Besprechung der Problematik des Friedens und Sicherheit, Menschenrechte und humanitärer Operationen bei UNEP ein.

Wir halten es für notwendig, die Umsetzung des Prinzips der nachhaltigen geografischen Repräsentanz in professioneller Zusammensetzung des Sekretariats gemäß Resolution 5/13, die auf 5. Tagung der UN-Versammlung für Umwelt angenommen wurde, zu erreichen.

75. Wir verzeichnen die Notwendigkeit der Beibehaltung der zentralen Rolle der römischen internationalen Organisationen – Lebensmittel- und Landwirtschaftsorganisationen der Vereinten Nationen, Welternährungsprogramm der UNO und Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung – bei Fragen der Koordinierung internationaler Anstrengungen zur Festigung globaler Lebensmittelsicherheit, Liquidierung von Hunger, Verbesserung der Nahrung, nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft und Landgebiete. Wir nehmen an der Tätigkeit nach dem UN-Gipfel für Lebensmittelsysteme 2021 zur Transformation der Lebensmittelsysteme aktiv teil. Wir gehen davon aus, dass die Umwandlung internationaler Lebensmittelsysteme unter Berücksichtigung nationaler Prioritäten und Besonderheiten erfolgen soll.

Wir leisten Widerstand den Versuchen westlicher Länder, Russland die Verantwortung für die globale Lebensmittelkrise zuzuschieben. Während der Kontakte mit freundlichen Staaten und auf Plattformen internationaler Organisationen werden reale Folgen und Einfluss der gegen uns eingeführten einseitigen Beschränkungsmaßnahmen erklärt. Wir halten es für äußerst wichtig, die Politisierung der internationalen Zusammenarbeit im Landwirtschaftsbereich und Bereitstellung der humanitären Hilfe, Manipulierung mit dem Thema Bekämpfung von Hunger für eigene handelswirtschaftliche und geopolitische Ziele nicht zuzulassen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Gewährleistung einer stabilen und reibungslosen Arbeit der Lebensmittel-Vertriebsketten und der Beseitigung der Verschiebungen auf dem Markt der Düngemittel vor allem im Interesse der bedürftigen Bevölkerung der Entwicklungsländer gewidmet.

76. Im Bereich Schutz der öffentlichen Gesundheit treten wir für вшу Unterstützung der in der UN-Generalversammlung und WHO abgestimmten Maßnahmen, die auf das Erreichen der allgemeinen Umfassung von Dienstleistungen des Gesundheitswesens gerichtet sind, darunter bei Vorbereitung auf drei hochrangigen Sitzungen der UN-Generalversammlung im September 2023 – zu Pandemien (20. September), Allgemeine Umfassung durch Dienstleistungen des Gesundheitswesens (21. September) und Tuberkulose (22. September) – mit dem Schwerpunkt auf Entwicklung des primären Kettenglieds der medizinischen Hilfe, ein. Wir sind ebenfalls an einer aktiven Teilnahme an multilateralen Anstrengungen zur Beseitigung der Risiken im Bereich Verbreitung der Resistenz zu antimikrobiellen Medikamenten interessiert. Wir werden weiterhin den Beitrag zur internationalen Partnerschaft beim Kampf gegen HIV/AIDS gemäß russischer Gesetzgebung und mit Stütze auf unsere nationalen Prioritären in diesem Bereich leisten.

Das Hauptelement des Zusammenwirkens zum Thema Gesundheitswesen ist heute die Bereitschaft zu Ausbrüchen der Infektionserkrankungen, ihre Verhinderung und entsprechendes Reagieren. Wir gehen davon aus, dass die größte Berufsarbeit in dieser Arbeit im Rahmen der zuständigen WHO-Organe mit vollständiger Unterstützung der Positionen der Mitgliedsstaaten und striktem Respekt ihrer nationalen Souveränität erfolgen wird.

77. Wir unterstützen kontinuierlich die WHO als Zentrum für internationale Zusammenarbeit bei globalen Fragen des Gesundheitsschutzes. Wir treten für den Ausbau der Effizienz der Arbeit der Organisation via Erhöhung ihrer Transparenz und Berichterstattung gegenüber Teilnehmerstaaten ein. Wir gehen davon aus, dass die größte professionelle Arbeit in dieser Richtung von zuständigen WHO-Organen mit vollständiger Berücksichtigung der Positionen und bedingungslosem Respekt ihrer nationalen Souveränität moderiert werden soll. Wir treten gegen die Schaffung paralleler Strukturen in diesem Bereich mit einem beschränkten Kreis der Teilnehmer und Versuche des Austausches ihrer universellen UN-Mechanismen im Bereich globales Gesundheitswesen ein.

78. Im Rahmen der Umsetzung der Sendai Rahmenwerks 2015-2030 halten wir an die Erweiterung der multilateralen Zusammenarbeit im Bereich Senkung der Gefahr von Problemen, darunter im Bereich Projekttätigkeit und Austausch von Erfahrung in zuständigen Behörden, fest.

79. Im Kontext der Reform des Entwicklungssystems der UNO beabsichtigen wir es, die Festigung des Systems der Resident-Koordinatoren der UNO und Beibehaltung des Fokus ihrer Arbeit an den Fragen der nachhaltigen Entwicklung zu fördern. Wir halten die Verlegung der Finanzierung des Systems der Resident-Koordinatoren auf regelmäßigen Haushalt der UNO bzw. Erhöhung der Koordinierungsgebühren von Zielbeiträgen der Mitgliedstaaten für Projekte zur Förderung der Entwicklung von 1 auf 2 Prozent für kontraproduktiv. Wir werden die Notwendigkeit der Erhöhung der Überprüfbarkeit der Stiftungen, Programme und Spezialeinrichtungen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen durch die Mitgliedsstaaten, Durchführung ihrer Projekt- und normativen Tätigkeit mit Stütze auf nationale Prioritäten der Empfängerstaaten der Hilfe, sowie Festigung regionaler Plattformen der Zusammenarbeit mit dem Schwerpunkt auf die wachsende Rolle der regionalen Wirtschaftskommissionen verteidigen.

80. Wir treten kontinuierlich für die Zurückhaltung des Wachstums des regelmäßigen und friedensfördernden Haushalts sowie Finanzpläne des Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe ein. Wir beharren auf begründeter Kürzung der angefragten Ressourcen.

Wir unterstützen eine entsprechende Erfüllung durch das UN-Sekretariat der Empfehlungen der Überwachungsorgane. Wir treten kontinuierlich für die Festigung der Überprüfbarkeit, Transparenz und innerer Kontrolle bei der Arbeit des Sekretariats ein. Wir messen der Beibehaltung bei Mitgliedstaaten effektiver Kontrollhebel bei Finanz- und Personalfragen der Organisation große Bedeutung bei. Wir gehen davon aus, dass alle Reformen und Umwandlungen im administrativen und Haushaltsbereich ausschließlich auf Grundlage der durch die UN-Generalversammlung gebilligten Mandate erfolgen müssen.

Wir betrachten die UN-Generalversammlung als Hauptplattform für die Ausarbeitung der allgemeinen Systeme im Bereich Verwaltung von menschlichen Ressourcen und Bestimmung der Bedingungen für Personaldienst auf Grundlage der Empfehlungen der Civil Service Commission.

81. Das Einhalten der Parität von sechs offiziellen Sprachen der UNO im Bereich Bedienung von Konferenzen und Informations- und Kommunikationstätigkeit bleibt eine der Prioritäten für unsere Delegation. In diesem Zusammenhang soll die notwendige Ressourcen-Gewährleistung der Sprachdienste der Organisation garantiert werden. Das Prinzip der Mehrsprachigkeit soll von Hauptbedeutung bei der Planung und Umsetzung aller Projekte der UNO, darunter Medien und Soziale Netzwerke sein. Alle Erscheinungen der Diskriminierung der russischen Sprache im UN-System sind unzulässig.

Die Priorität ist der Kampf gegen Desinformation und Beibehaltung eines objektiven und ausgewogenen Herangehens bei der Arbeit von Informationsressourcen. Wir sind an einer allseitigen Erweiterung der Kontakte und Entwicklung der Partnerbeziehungen der Abteilung  Globale Kommunikation der UNO mit russischen Medienstrukturen interessiert.

 

 

 

 

 

 

 


Falsche Daten