Georgia
Kommentar des Amtssprechers vom russischen Aussenministerium M. L. Kamynin bezueglich des Zwischenfalls mit dem Hubschrauber der georgischen Luftwaffe in der georgisch-ossetischen Konfliktzon
Kommentar des Amtssprechers vom russischen Aussenministerium M. L. Kamynin bezueglich des Zwischenfalls mit dem Hubschrauber der georgischen Luftwaffe in der georgisch-ossetischen Konfliktzone
Die Bewertung der im russischen Aussenministerium zusammengefassten Informationen laesst auf ein objektives Bild der Ereignisse schliessen, die mit dem Beschuss des georgischen Luftwaffenhubschraubers am 3. September verbunden sind.
Laut Angaben einer Gruppe der Militaerbeobachter von Russland, Nordossetien, Georgien und der OSZE flog ein Mi-8-Hubschrauber mit Kennzeichen der georgischen Luftwaffe ueber Abano in Richtung Znelisi, vor dem er in Richtung Koda abbog und weiter in Richtung Kaleti – Balta – Znauri flog.
Um 15.37 Uhr hoerte der diensthabende Beobachter der Beobachtungsstation „Znelisi" die Waffenschuesse. Nach einigen Minuten flog der Hubschrauber in Richtung Tkoza – Plevi und dann ueber die Grenzen der Verantwortungszone der Gemischten Friedenskraefte in der Suedost-Region. Der ganze Flug verlief im Luftraum der Konfliktzone.
Auf diese Weise wurde auf Grund der Ergebnisse der Militaerbeobachtung mit Beteiligung der Vertreter Georgiens und der OSZE die Verletzung des Luftraums der Konfliktzone durch den georgischen Hubschrauber als eine unbesteitbare Tatsache festgelegt. Uns ist es nicht genau bekannt, ob sich Verteidigungsminister M. Okruaschwili an Bord dieses Hubschraubers befand, aber wenn es so ist, so entsteht eine rechtmaessige Frage: Warum wollte der georgische Verteidigungsminister ueber dieses Territorium fliegen und ihren Status verletzen. Es sei hier gesagt, dass laut Beschluss der 24. Sitzung von der Gemischten Kontrollkommission vom 30. Juli 2002 jeder nicht sanktionierte Flug ueber der Verantwortungszone der Gemischten Friedenskraefte als eine gefaehrliche Handlung betrachtet wird, die auf die Einstellung des Freidensprozesses gerichtet ist.
Es sei bemerkt, dass es bei weitem nicht das erste Mal ist, wenn die georgische Seite aehnliche gefaehrliche Handlungen unternimmt. Nach den Angaben der Beobachter haben die georgischen Luftwaffenhubschrauber nur im Juli und im August dieses Jahres 12 Mal den Luftraum der georgisch-ossetischen Konfliktzone verletzt.
Das russische Aussenministerium qualifiziert solche Handlungen der georgischen Fuehrung als provokatorisch. Sie sind offensichtlich auf Verletzung der friedlichen Konfliktregelung gerichtet und zeugen davon, dass sich Tbilissi ganz offen auf die Realisierung der alternativen Varianten der Problemloesung vorbereitet.
4. September 2006