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ERKLAERUNG DES MINISTERIUMS FUER AUSWAERTIGE ANGELEGENHEITEN DER RUSSISCHEN FOEDERATION IM ZUSAMMENHANG MIT DER ABLEHNUNG VOM MAGISTRATSGERICHT LONDONS DER FORDERUNG A.ZAKAJEW RUSSLAND AUSZULIEFERN

2604-13-11-2003

ERKLAERUNG DES MINISTERIUMS FUER AUSWAERTIGE ANGELEGENHEITEN DER RUSSISCHEN FOEDERATION

Im Zusammenhang mit der Ablehnung vom Magistratsgericht Londons der Forderung A.Zakajew Russland auszuliefern

Am 13. November lehnte das Magistratsgericht Londons die Forderung der russischen Seite A.Zakajew Russland, wo er eine Reihe von schweren und besonders gefaehrlichen Strafverbrechen beging, auszuliefern, ab.

Dieses Verdikt ruft eine Besorgnis am Hinregrund der sich im grossen und ganzen positiv entwickelnden russisch-britischen Beziehungen aus. Dieser Beschluss versetzt einen ernsthaften Schlag gegen unsere Partnerschaft, insbesondere im Bereich des antiterroristischen Zusammenwirkens, die Treue zu dem London mehrmals in der UNO erklaerte, sowie im Kontext der bilateralen Kooperation im Kampf gegen internationalen Terrorismus.

Der Beweis der Anwendung der "Doppelstandards" von den britischen Maechten liegt auf der Hand: in dem sie in Worten fuer die Ausrottung des Terrorismus in allen seinen Erscheinungsformen auftreten, gewaehren sie in der Tat den Terroristen das Obdach auf ihrem Territorium. Diese Position widerspricht im Grunde genommen den Grundlagen des internationalen Zusammenwirkens im Kampf gegen Terrorismus und gegen andere kriminelle Verbrechen, einschliesslich der Verpflichtung, die Unvermeidlichkeit der Verantwortung von Verbrechern zu sichern.

Man hat festzustellen, dass es dem Gericht nicht gelang, bei dem Urteilsfaellen die Politisierung und die Voreingenommenheit zu vermeiden. Bemerkbar war das Bestreben bestimmter Kreise Terroristen und Verbrecher, die auf dem britischen Territorium eine Zuflucht gefunden haben, als Instrument der antirussischen Politik auszunutzen.

Die russische Seite wird kosequent fortsetzen, die Ausliferung von A.Zakajew entsprechend den Normen des Voelkerrechtes, auf Grundlage der dokumentarisch begruendeten Beschuldigungen zu fordern. Dieser Terrorist, wie auch eine beliebige Person, die schwere kriminelle Verbrechen beging, soll vor dem Gericht gestellt werden und die Verantwortung fuer begangene Verbrechen tragen.

Den 13. November 2003

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