Kommentar der offiziellen Sprecherin des Außenministeriums Russlands, Maria Sacharowa, zum Brief des deutschen Bundesamts für Justiz an die russische Generalstaatsanwaltschaft hinsichtlich der „Causa Nawalny“
Wir erwarten von den deutschen Behörden nach wie vor sachliche Antworten auf die offiziellen Anfragen der russischen Seite vom 27. August, vom 14., 24. und 28. September 2020 hinsichtlich der praktischen rechtlichen Mitwirkung der deutschen zuständigen Behörden am Vorprüfungsverfahren des russischen Innenministeriums im Kontext der dringenden Krankenhauseinweisung des Bloggers Alexej Nawalny am 20. August 2020 in Omsk. Die deutsche Seite verzögert absichtlich unter verschiedenen Vorwänden die Befriedigung dieser Anfragen – trotz ihrer eigenen Beteuerungen und Verpflichtungen im Bereich der internationalen Kooperation der Rechtsschutzorgane.
In diesem Sinne hat sich nichts geändert. So hat die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation erst am 30. Oktober 2020 einen Brief vom deutschen Bundesjustizamt zur „Causa Nawalny“ erhalten. Unsere Kollegen von der Generalstaatsanwaltschaft haben diese Botschaft bereits kommentiert. Im Außenministerium machte man sich damit auch bekannt. Dieses Dokument beweist lediglich, dass Berlin weder bereit ist noch das Interesse daran hat, die wahren Umstände des Zwischenfalls um unseren Staatsbürger herauszufinden. Es ist frappierend, dass die deutschen Rechtsschutzorgane fast drei Monate brauchten, um diese kurze formelle Antwort zu verfassen. Anstatt die absolut konkreten Fragen der russischen Seite, die in den vier vorigen Anfragen formuliert worden waren, zu beantworten, teilte das deutsche Bundesjustizamt erst gar nichts mit und stellte nur seinerseits neue Fragen – und bestätigte damit, dass sich die deutschen Behörden weigern, uns irgendwelche materiellen Beweise für den angeblichen Giftanschlag auf Alexej Nawalnys mit dem Giftstoff „Nowitschok“, insbesondere seine Bioproben und die Ergebnisse der durchgeführten Analysen, zur Verfügung zu stellen.
In diesem Kontext müssen wir auch darauf verweisen, dass zuvor unter Druck der deutschen Seite alle wesentlichen Informationen aus dem OPCW-Bericht über die technische Unterstützung Deutschlands in diesem Fall entfernt worden sind. Es stellen sich also völlig begründete Fragen: Was verbergen unsere deutschen Kontrahenten? Vor der Veröffentlichung von welchen Informationen haben sie Angst?
Moskau rechnet damit, dass Berlin am Ende doch seine völkerrechtlichen Verpflichtungen im Sinne der Europäischen Konvention über gegenseitige rechtliche Hilfe bei der Ermittlung von Strafverfahren von 1959 erfüllen und sachliches Zusammenwirken an der „Causa Nawalny“ im Sinne des Artikels IX der Chemiewaffenkonvention aufnehmen wird. Wir hoffen, dass die deutsche Regierung die weitere künstliche Politisierung der Situation um den russischen Blogger vermeiden wird, die den russisch-deutschen Beziehungen wesentlich schadet.