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Zur Verabschiedung des russischen Projekts „70. Jahrestag der Allgemeinen Menschenrechtserklärung und 25. Jahrestag der Wiener Erklärung bzw. des Wiener Aktionsprogramms“ durch den UN-Menschenrechtsrat

1237-22-06-2017

 

PRESSEMITTEILUNG

 

Am 22. Juni hat der UN-Rat für Menschenrechte ohne Abstimmung den von der russischen Delegation initiierten Resolutionsentwurf zum Thema „70. Jahrestag der Allgemeinen Menschenrechtserklärung und 25. Jahrestag der Wiener Erklärung  bzw. des Wiener Aktionsprogramms“ gebilligt. Die Koautoren des Dokuments waren mehr als 120 Mitglieds- bzw. Beobachterländer der UNO, darunter die GUS- und BRICS-Länder, die Mitgliedsländer der Afrikanischen und der Arabischen Gruppe, mehrere Länder Europas und Nordamerikas, des Nahen Osten, des Asien-Pazifik-Raums und Lateinamerikas.

Mit der russischen Initiative beginnt eine ganze Reihe von Gedenkveranstaltungen in der UNO. Unter anderem ist im Rahmen der 37. Tagung des UN-Menschenrechtsrats eine Diskussion vorgesehen, die den Jubiläen der beiden Erklärungen gewidmet sein wird. Die UN-Vollversammlung wurde aufgerufen, eine feierliche Sondersitzung zu organisieren. Die UN-Verwaltung für Menschenrechte wurde auch beauftragt, an den Feierlichkeiten teilzunehmen.

Die Billigung des russischen Resolutionsentwurfs auf Basis des Konsenses bei der rekordmäßig großen Zahl der Länder aus allen regionalen Gruppen, die als Koautoren auftraten, zeugt davon, dass die Weltgemeinschaft Russlands vereinigende Rolle bei der Voranbringung des konstruktiven, politisch unbeeinflussten Zusammenwirkens im Bereich der Menschenrechte und -freiheiten anerkennt.

Wir gehen davon aus, dass die Resolution zur Vervollkommnung der Arbeit der Länder zwecks Verteidigung der Menschenrechte, zwecks Festigung der gleichberechtigten und gegenseitig respektvollen Kooperation in internationalen Formaten beitragen wird. Wir rechnen damit, dass alle interessierten Seiten, darunter Länder, internationale Organisationen, die Zivilgesellschaft und die Expertenkreise, an den Jubiläumsveranstaltungen intensiv teilnehmen werden.

Im UN-Menschenrechtsrat und anderen zuständigen UN-Formaten ist Russland entschlossen, die vereinigende und politisch unbeeinflusste Tagesordnung voranzubringen, an einer positiven und konstruktiven Atmosphäre des Dialogs und der gegenseitigen Verständigung zu arbeiten. Die Verabschiedung der Resolution zum Thema „70. Jahrestag der Allgemeinen Menschenrechtserklärung und 25. Jahrestag der Wiener Erklärung  bzw. des Wiener Aktionsprogramms“ ist ein deutlicher Beweis dafür.


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