Über die internationale Afghanistan-Konferenz in Kabul
PRESSEMITTEILUNG
Am 20. Juli fand in Kabul unter Kovorsitz des Präsidenten Afghanistans H. Karzai und des UN-Generalsekretärs Ban Ki-Moon die internationale Afghanistan-Konferenz statt, an der die Außenminister und hochrangige Vertreter aus über 70 Staaten und internationalen Organisationen, die in den Prozess der afghanischen Regelung einbezogen sind, teilnahmen. Die russische Delegation wurde von dem Außenminister S.W. Lawrow geleitet.
Auf Grund der Ergebnisse der Konferenz verabschiedete man ein Kommunique, in dem die Treue der Weltgemeinschaft zum auf der Londoner internationalen Afghanistan-Konferenz (28. Januar dieses Jahres) gebilligten Kurs auf eine schrittweise Übergabe der Verantwortung für die Steuerung des Landes – unter anderem für die Lösung von Schlüsselaufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit und der sozialwirtschaftlichen Entwicklung der Islamischen Republik Afghanistan – an die afghanischen Behörden bestätigt wurde.
Die Teilnehmer des Treffens billigten die von der afghanischen Regierung Dokumente, die die Hauptparameter des Übergangs von der Verantwortung für die Sicherheit im Land an die afghanischen Streitkräfte, sowie die Mechanismen und Bedingungen, die für die Versöhnung und eine Reintegration der Kämpfer aus der bewaffneten Opposition in die Zivilgesellschaft notwendig sind, bestimmen.
Man widmete viel Aufmerksamkeit der Entgegenwirkung der illegalen Drogenproduktion und -verbreitung in Afghanistan.
Es wurde betont, dass die afghanische Drogenkriminalität eine Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit darstellt. Unsererseits betonte man die wichtige Rolle der internationalen und regionalen Zusammenarbeit in diesem Bereich - unter anderem unter Beteiligung der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppen – und die Notwendigkeit, die entsprechende Arbeit in Übereinstimmung mit dem Prinzip der allgemeinen und gemeinsamen Verantwortung auf der ganzen Kette der illegalen Produktion und Verbreitung von Drogen – von der Beseitigung von Mohnfeldern bis zur Unterbindung der Lieferungen von Präkursoren und der Eintragung der Drogenbarons in Sanktionslisten der Resolution 1267 des UN-Sicherheitsrates – aufzubauen.
Die russische Seite wies auf die positive Bedeutung der Wiederherstellung des neutralen Status dieses Landes – nach der Beendigung von Stabilisierungsbemühungen in Afghanistan –für die Region hin und verkündete auch, dass die Bedingung für die Abschließung der Mission der Internationalen Sicherheitsstütztruppen in Afghanistan die Erfüllung des Mandats des UN-Sicherheitsrates in Afghanistan sein soll. Im Kontext der Umsetzung des Programms der nationalen Versöhnung und Reintegration bestätigte man die Position über die Unzulässigkeit einer „Verwischung" des Sanktionsregimes der Resolution 1267 des UN-Sicherheitsrates, über die Notwendigkeit eines strikt individuellen Ansatzes zum Ausstreichen der Figuranten aus Sanktionslisten mit genauer Untersuchung jedes Kandidaten, sowie über die Möglichkeit einer Versöhnung nur mit denjenigen Mitgliedern von afghanischen illegalen bewaffneten Gruppierungen, die die Forderungen der Regierung über Verzicht auf Gewalt und die Abgabe von Waffen, über die Anerkennung der afghanischen Konstitution und den Abbruch von allen Beziehungen mit der al-Qaeda und anderen terroristischen Gruppierungen eingehalten haben.
Man bestätigte die Bereitschaft Russlands zur Beteiligung an der Wiedererrichtung und Rekonstruierung einer Reihe von Schlüsselobjekten der afghanischen Wirtschaft, die seinerzeit mit Unterstützung seitens der UdSSR errichtet wurden. Russische Unternehmen verfügen über die notwendige Erfahrung und Dokumentationen, um diese Aufgabe erfolgreich zu bewältigen.
Die Kabuler Konferenz wurde zu einem wichtigen Meilenstein für die Regelung des afghanischen Problems und für die Entwicklung Afghanistans zu einem sicheren, blühenden, demokratischen und neutralen Staat. Der in London verabschiedete und in Kabul bestätigte Kurs auf die „Afghanisierung" wurde als der „Kabuler Prozess" gestaltet.
20. Juli 2010