UEBER ARREST DER FAHRZEUGKOLONNE MIT HUMANITAERER HILFE NOTFALLMINISTERIUMS RUSSLAND IN SUEDOSSETIEN
PRESSEERKLAERUNG
Nach Mitteilungen aus Suedossetien hat die georgische Seite heute im georgisch-ossetischen Konfliktbereich eine Fahrzeugkolonne mit humanitaerer Hilfe des Notfallministeriums Russlands an die Bevoelkerung der Region angehalten. Laut Erklaerungen der Sprecher der georgischen Behoerden koenne die Ladung erst nach dem Verzollungsverfahren gemaess der georgischen Gesetzgebung weiter gebracht werden.
Durch dieses Vorgehen der georgischen Seite wird sich die Notlage der Bevoelkerung Suedossetiens wegen schlechter Versorgung mit den wichtigsten Gebrauchsguetern weiter verschlechtern. Es geht eigentlich um eine weitere grobe Verletzung von bestehenden Vereinbarungen, in diesem Fall des Grundabkommens ueber die Prinzipien der Regelung des georgisch-ossetischen Konflikts, das von den Fuehrern Russlands und Ossetiens am 24.Juni 1992 in Sotschi unterzeichnet wurde. Im Artikel 4 dieses Dokuments steht es unter anderem: „Die Seiten halten den Einsatz von Wirtschaftssanktionen bzw. Blockade und sonstigen Hindernissen vor dem freien Gueter-, Dienstleistungs- und Menschenverkehr fuer unzulaessig und verpflichten sich, Bedingungen fuer Gewaehrung der humanitaeren Hilfe zu schaffen".
Von der Lieferung der humnaitaeren Hilfe an die Bevoelkerung Suedossetiens wurde die georgische Seite in der Note der russischen Botschaft in Georgien am 9.Juli 2004 informiert.
Im Hinblick auf das oben Gesagte erhebt die russische Seite einen Protest gegen den Arrest der Fahrzeugkolonne des Notfallministeriums Russlands mit humnaitaeren Guetern und fordert, dass die georgischen Behoerden die Kolonne unverzueglich die frueher festgelegte Route weiterfahren lassen.