Kommentar des russischen Außenministeriums zur “Kosovo-Verfassung“
Am 15. Juni trat die sogenannte Kosovo-Verfassung per Entscheidung der Regierung in Pristina „in Kraft".
Hierbei handelt es sich um die Fortsetzung einer Reihe von Handlungen der willkürlichen Gestaltung der Souverenität der Region, einer Linie der Verletzungen von Normen des internationalen Rechts, welche die angespannte Situation im Kosovo und die Isolierung der serbischen Bevölkerung, welche die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovos nicht anerkennt, nur verstärkt.
Die Erklärung Pristinas, welche im Kontext der „Verfassung" abgegeben wurde, darüber, dass die kosovo-albanische Führung vorhabe, die Zusammenarbeit mit der UN-Beobachtungsmission im Kosovo einzuschränken, ist nicht annehmbar. Damit verletzt eine der Seiten die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats, welche der UNO eine zentrale Rolle in der Kosovo-Regelung zusichert, in grober Weise.
Jede änderung des Mandats, welche die internationale Anwesenheit und den Ablauf der EU-Mission in der Gegend umgestaltet, worüber in den letzten Tagen viel geredet wurde, kann nur nach dem Einverständnis der beteiligten Seiten und der Bewilligung des UN-Sicherheitsrates vollzogen werden.
Wir rufen zur Wiederherstellung der Rechtsmässigkeit in der Kosovo-Angelegenheit auf, da jeder andere Weg viele negative Folgen für die Sicherheit der Region und der internationalen Stabilität mit sich bringt.
16. Juni 2008