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Zur Sitzung der zwischenbehördlichen Kommission zur Gesuchbearbeitung angesichts der Ausreisebeschränkungen

84-21-01-2015

Am 21. Januar fand im Gebäude des Außenministeriums Russlands die erste Sitzung der zwischenbehördlichen Kommission zur Gesuchbearbeitung der russischen Bürger angesichts der Beschränkung ihres Rechtes auf Ausreisen aus der Russischen Föderation in diesem Jahr statt.

Bei der Sitzung wurde über elf Anträge von russischen Staatsbürgern entschieden, denen die Ausfertigung ihres Reisepasses zur Ausreise aus der Russischen Föderation aufgrund ihres als Staatsgeheimnis eingestuften Wissens und Informationen verweigert worden war.

Nach dem Eingang der Anträge bei der zwischenbehördlichen Kommission wurden die temporären Ausreisebeschränkungen für vier Staatsbürger durch die Beschlüsse der Leiter der Staatsorgane und Organisationen, die diese Beschränkungen zuvor angeordnet hatten, aufgehoben.

Bei fünf Gesuchen fand die zwischenbehördliche Kommission keine Gründe, die zuvor angeordneten temporären Beschränkungen aufzuheben.

In zwei Fällen wurde entschieden, den Rechtsfall der Antragsteller erneut zu prüfen.

Die nächste Sitzung der zwischenbehördlichen Kommission ist für den 18. Februar vorgesehen.

 

21. Januar 2015

 


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