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Rede des Leiters der Delegation der Russischen Föderation, Direktors der Abteilung für Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle des Außenministeriums Russlands, Wladimir Jermakow, während der gesamtpolitischen Debatten im Ersten Ausschuss der 74. Session der UN-Generalversammlung am 11. Oktober 2019 in New York

2088-14-10-2019

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

zuallererst möchte Ihnen mit der Wahl zu diesem hohen Posten gratulieren, Erfolge in der Arbeit wünschen und zusichern, dass Sie mit umfassender Mitwirkung der russischen Delegation bei der Durchführung der gegenständlichen Diskussionen zur vorgelegten Tagesordnung rechnen können.

Wir alle sehen, dass die aktuelle Situation im Bereich internationale Sicherheit, Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sich durch die Zunahme der Spannung und Unvorhersagbarkeit, Zuspitzung der früheren und Entstehung der neuen Bedrohungen und Herausforderungen, Festigung der militärpolitischen Faktoren, die die globale strategische Stabilität untergraben, kennzeichnen. Deswegen ist für uns alle gerade jetzt eine positive vereinigende Tagesordnung äußerst notwendig.

Russland hat konstruktive Vorschläge zu allen wichtigsten Aspekten der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung. Leider werden unsere Anstrengungen seitens der USA bei aktiver bzw. passiver Unterstützung ihrer Verbündeten blockiert. Wie alle sind Augenzeugen davon, wie absichtliche destruktiven Handlungen der USA zur Demontage der sich seit Jahrzehnten gebildeten Systems der Vereinbarungen im Bereich Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung an Kraft gewinnen, das wie in Washington beschlossen wurde, seine Möglichkeiten zur Projizierung und Anwendung der Gewalt hemmt.

Seit dem vergangenen Jahr übergingen die USA in den Augen der internationalen Gemeinschaft zu einer aktiven Phase einer gezielten und zynischen Zerstörung des INF-Vertrags und ließen diesem Vertrag keine einzige Chance für die Rettung. Die von Russland vorgeschlagenen Schritte, die die Lebensfähigkeit des Vertrags festigen können, wurden ohne detaillierte Erörterung abgelehnt. Und wieder leider bei schweigenden Zustimmung der US-Verbündeten. Die Motive für den Zerfall des Vertrags verheimlichen die Amerikaner sogar nicht – das Streben (ähnlich wie 2002, beim Ausstieg der USA aus dem Raketenabwehrvertrag), den Handlungsspielraum zum Ausbau des gewaltsamen Potentials in den Regionen zu bekommen, wo forcierte Durchsetzung der US-Interessen geplant ist.

Bereits zwei Wochen nach der „Beerdigung“ des INF-Vertrags übergingen die USA zu den Flugtests der Raketensysteme der entsprechenden Klassen. Zudem erklären Pentagon-Vertreter offen ihre Absicht, schnellstmöglich diese Arbeiten abzuschließen und mit dem Ausbau der neuen Raketenwaffen beginnen. Es werden konkrete Regionen der Welt genannt.

Mit der Torpedierung des INF-Vertrags brachten die USA die ganze Welt an eine gefährliche Grenze. Mit der Befreiung von Einschränkungen für den Ausbau der bodengestützten Mittel- und Kurzstreckenraketen, befassen sich die USA gleichzeitig mit der Entwicklung der nuklearen Sprengköpfe geringer Kapazität, die die Grenze der Anwendung der Atomwaffe senken sowie andere Handlungen unternehmen, die eine Bedrohung für die strategische Stabilität darstellen. Solche Situation führt zum Wettrüsten, das nach seinen für die ganze Menschheit gefährlichen Folgen unvoraussagbar ist. Niemand kann garantieren, dass die US-Raketen morgen nicht nahe der Grenzen vieler Staaten in ganz verschiedenen Regionen der Welt auftauchen.

Unter diesen Bedingungen geht die Aufgabe der Festigung der strategischen Stabilität, globalen und regionalen Sicherheit weit außer Rahmen der russisch-amerikanischen Beziehungen und betrifft unmittelbar alle ohne Ausnahme Mitglieder der internationalen Gemeinschaft. Vor diesem Hintergrund löst die Position der europäischen Länder Erstaunen und Enttäuschung aus. Trotz eigener Sicherheitsinteressen, unterstützten viele die Zerstörung des Vertrags wegen der Ambitionen der USA zur globalen Dominanz. Damit förderten sie die Festigung des Potentials für gewaltsamen Druck Washingtons auf die Länder, die die USA als ihre geopolitischen Opponenten bzw. Gegner erklärten.

Im Unterschied von den USA ist Russland als verantwortungsvoller Staat nicht an neuen Raketenkrisen interessiert. Wir beschlossen, keine bodengestützte Kurz- und Mittelstreckenraketen überall zu stationieren, bis dort US-Raketen derselben Klasse auftauchen. In diesem Zusammenhang rufen wir die Verbündeten der USA in Europa und in der Asien-Pazifik-Region dazu auf, ein ähnliches Moratorium für den Ausbau der bodengestützten Kurz- und Mittelstreckenraketen einzuführen. Wir würden solchen Schritt nicht nur für logisch, sondern auch sehr nachgefragt in der aktuellen Situation halten.

Mit dem Zerfall des INF-Vertrags blieb im Bereich Kontrolle über Raketen- und Atomwaffen nur ein gültiges Abkommen – START-Vertrag. Wir drückten mehrmals Bereitschaft aus, sich mit allen Fragen, die mit der möglichen Verlängerung des START-Vertrags verbunden sind, ernsthaft zu befassen. Doch von der US-Seite hören wir bislang nur Überlegungen über die Nichtzweckmäßigkeit der Verlängerung des Vertrags.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Eine der schmerzenden Stellen auf der internationalen Tagesordnung bleibt die nukleare Abrüstung. Wir halten uns an das Endziel des Aufbaus der Welt, die frei von Atomwaffen ist, leisten einen gewichtigen praktischen Beitrag dazu, darunter mit der Senkung der Rolle und Platzes der Atomwaffen in unserer Militärdoktrin.

Die Vorwärtsbewegung auf dem Weg zur weiteren Reduzierung der Atomwaffe auf bilateraler russisch-amerikanischer Grundlage hat sich, wie unter anderem die Krise um den INF-Vertrag zeigte, ausgeschöpft. Man soll die notwendigen Anstrengungen zur Verlängerung des START-Vertrags unternehmen und die damit gewonnene Zeit für eine ernsthafte Besprechung der Wege zur Verleihung dem Prozess der nuklearen Abrüstung eines multilateralen Charakters nutzen, wovon wir mehrmals sprachen. Die Grundlage für den künftigen multilateralen Prozess sollen die Prinzipien des Konsens, Gleichberechtigung und gegenseitiger Berücksichtigung der Interessen aller Länder sein. Die nukleare Abrüstung soll so erfolgen, um die internationale Sicherheit und Stabilität zu festigen, sowie unter Berücksichtigung aller Faktoren, die die strategische Stabilität beeinflussen.

Zu solchen Faktoren gehört unter anderem der unbeschränkter Ausbau des Systems der globalen Raketenabwehr der USA, Entwicklung der strategischen Hochpräzisions-Offensivwaffen in nichtnuklearer Ausstattung, die Aussicht des Bringens der Angriffswaffen ins All, Zerstörung des Systems der internationalen Verträge und Abkommen im Bereich Rüstungskontrolle, die Versuche, das Verteidigungspotential anderer Länder mit illegitimen Methoden des einseitigen Drucks unter Umgehung des UN-Sicherheitsrats abzuschwächen.

Die weiteren Schritte in diesem Bereich werden auch durch die Aufrechterhaltung der nichtstrategischen Atomwaffen in Europa verhindert, die durch die destabilisierende Praxis der so genannten gemeinsamen Atommissionen der Nato begleitet wird, in deren Rahmen die Nicht-Atom-Staaten der Allianz an der Planung der Anwendung der Atommunition teilnehmen und an der Durcharbeitung der entsprechenden Fertigkeiten teilnehmen, was eine direkte Verletzung des Atomwaffensperrvertrags ist. Besonders zu betonen ist, dass die USA heute die einzige Atommacht sund, die über nichtstrategische Atomwaffen der vorrangigen Stationierung außerhalb ihres Territoriums verfügen.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im nächsten Jahr findet die Jubiläums-Übersichtskonferenz des Atomwaffensperrvertrags statt. Dennoch kommen wir dazu nicht mit dem besten Gepäck. Es vertiefen sich die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Atom- und Nichtatomstaaten, es nehmen die Kontroversen innerhalb dieser Gruppen zu. Es werden die allgemein anerkannten Normen und Mechanismen im Bereich atomare Nichtverbreitung revidiert. In der letzten Zeit gehören dazu auch die Versuche, den Übersichtsprozess als Tribüne zu nutzen, um einzelne Staaten unter politischen Druck zu setzen und auf die Plattform des Atomwaffensperrvertrags die Themen zu bringen, die nichts Gemeinsames mit dem Vertrag haben.

Es gibt keinen Fortschritt bei der Erfüllung der Resolution 1995 über die Schaffung im Nahen Osten einer Zone, die frei von nuklearen und anderen Massenvernichtungswaffen ist. Die Bewegung des Prozesses könnte via die November-Konferenz für die Zone, die frei von nuklearen und anderen Massenvernichtungswaffen ist, erreicht werden. Wir rufen alle Staaten der Region und alle Depositarstaaten des Atomwaffensperrvertrags zu einer aktiven Teilnahme daran teil, indem die Anhänglichkeit an die Festigung des Regimes des Vertrags bestätigt wird.

Der größte Erfolg im Bereich nukleare Nichtverbreitung wurde in der letzten Zeit die Verabschiedung des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans zur Regelung der Situation im das iranische Atomprogramm. Leider wurde diese gemeinsame Errungenschaft durch den Beschluss der USA über den Ausstieg aus dem Abkommen stark betroffen. Washington hat nicht einfach die via Konsens bei seiner Mitverfassung angenommene Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats verletzt, sondern auch verhindert ihre Erfüllung durch andere Staaten. Vor diesem Hintergrund ist ein ziemlich verantwortungsvoller und zurückhaltender Kurs des Irans zu erkennen, der trotz Provokationen und Drucks seine Verpflichtungen zum Aktionsplan weiterhin erfüllt, und der am stärksten geprüfte Land durch IAEO bleibt.

Die erneuerte Atomdoktrin der USA durchkreuzt de facto die Aussichten des Inkrafttretens des Kernwaffenteststopp-Vertrags. Natürlich kann in dieser Situation keine Rede von einem offiziellen Start der mit dem Kernwaffenteststopp-Vertrag verbundenen Verifikationsinfrastruktur sein, unter anderem das Internationale Überwachungssystem.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Russische Föderation unterstützt vollständig das internationale Regime des Verbots von chemischen, biologischen und toxischen Waffen und tritt kontinuierlich für seine Vereinheitlichung und Festigung ein.

Die OPCW erlebt jetzt eine kritische Periode. Die 2013 den Friedensnobelpreis erhaltene internationale Struktur, wo die Entscheidungen immer via Konsens getroffen wurden, erwies sich nun unter Druck des Westens de facto als gespalten. Es gibt zwei Gründe – die Versuche der Länder des Westens, das syrische chemische Dossier zu politisieren und dem technischen Sekretariat der OPCW in Verletzung der Chemiewaffenkonvention attributive Funktionen zur Festlegung der Verantwortlichen bei der Anwendung der Giftstoffe zu verleihen. Es liegt eine Tendenz auf der Hand, dass die Länder des Westens die Arbeit der OPCW ihren geopolitischen Plänen unterordnen wollen, wobei irreparabler Schaden nicht nur der OPCW und der Chemiewaffenkonvention, sondern auch dem ganzen internationalen System der Abkommen im Bereich Abrüstung und Nichtverbreitung der Massenvernichtungswaffen zugefügt wird.

Wir betrachten die Arbeit  an der Festigung des Regimes der Biowaffenkonvention als eine der wichtigsten Aufgaben der Weltgemeinschaft. Wir treten für die Wiederaufnahme der Arbeit am juristisch verpflichtenden Protokoll zur Konvention mit einem effizienten Prüfmechanismus und für die Bildung einer offenen zuständigen Arbeitsgruppe ein. Um die institutionellen Grundlagen der Biowaffenkonvention zu festigen, rufen wir zur Unterstützung der Initiativen zur Bildung von mobilen medizinischen bzw. biologischen Abteilungen und eines Forschungs- und Beratungskomitees im Rahmen der Konvention sowie zur Modernisierung der Vertrauensmaßnahmen. Wir werden darauf bestehen, dass in der Beratung der Teilnehmerländer der Biowaffenkonvention, die vom 3. bis 6. Dezember in Genf stattfinden wird, ein inhaltsreiches Abschlussdokument verabschiedet wird.

Wir halten es für unzulässig, dass im Rahmen der Biowaffenkonvention alternative Verifizierungsmechanismen gebildet werden, die unter Umgehung der Bestimmungen der Konvention und des UN-Sicherheitsrats handeln würden. Vor allem meinen wir damit die Konzeption der „freiwilligen Bewertungsbesuche“ (peer review) von mikrobiologischen Dual-Use-Objekten und die Initiative zur Bildung eines „Übergangsapparats“ im UN-Sekretariat, der sich mit Ermittlung der mutmaßlichen Biowaffenanwendung befassen würde.

Unsere grundsätzliche Position ist, dass jegliche Abrüstungs- und Rüstungskontrollmechanismen von den Teilnehmerländern auf spezialisierten internationalen Plattformen (gegebenenfalls auf Basis der Biowaffenkonvention) besprochen und konsensweise vereinbart werden sollten.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

einen destruktiven Einfluss auf die internationale Sicherheit nimmt das Vorgehen einzelner westlicher Staaten, die Weltraumwaffen bauen und in der Erdumlaufbahn stationieren wollen. So erklärten die USA de facto in einer Übersicht ihrer Politik auf dem Gebiet Raketenabwehr, dass sie Pläne zur Stationierung von offensiven Raketenmitteln in der Erdumlaufbahn hegen. In der Weltraumabwehrstrategie Frankreichs ist die Aufgabe vorgesehen, bis 2030 ein Potenzial für „aktive defensive“ Kriegseinsätze unter Anwendung von im Weltraum stationierten Waffen zu entwickeln. Ein ähnliches Dokument wird auch in der Nato entwickelt. Die Umsetzung dieser Pläne droht mit dem neuen Wettrüsten im Weltall und mit der Entstehung einer neuen Arena für bewaffnete Konfrontation.

Russland plädiert für einen Weltraum, der frei von jeglichen Waffen wäre. Wir schlagen konkrete praktische Maßnahmen zur Verhinderung des Wettrüstens im Weltall vor und bringen diese auch voran. Der einzige Weg, die Menschheit zu beschützen, ist die Vereinbarung eines juristisch verpflichtenden Abkommens unter Beteiligung aller Staaten, die wichtige Rollen im Bereich Weltraumforschung spielen. Dieses Abkommen sollte die Stationierung von Waffen im Weltraum und Gewaltanwendung bzw. Gewaltdrohung  gegenüber Weltraumobjekten untersagen.

Einen wichtigen Beitrag dazu sollte die im Sinne der Resolution 72/250 der UN-Vollversammlung gegründete Gruppe von Regierungsexperten der UNO für Verhinderung des Wettrüstens im Weltraum leisten. Aber ihre Arbeit wurde beendet, ohne dass dabei ein Abschlussdokument vereinbart wurde. Seine Verabschiedung hat plötzlich der US-Experte blockiert, der zuvor an der Arbeit im Allgemeinen konstruktiv teilgenommen hatte. Der von der Expertengruppe vorbereitete Berichtsentwurf enthält ziemlich viele Bestimmungen, die sowohl für die weitere Arbeit zwecks Verhinderung des Wettrüstens im Weltall als auch für die Friedens- und Sicherheitsfestigung in der Welt prinzipiell wichtig sind. Wir rufen auf, darauf zurückzugreifen, um die Bemühungen um die Aufrechterhaltung eines waffenfreien Weltraums zu fördern, damit er von allen Staaten genutzt werden kann.

Jetzt ziehen die westlichen Länder es vor, nicht einmal zu erwähnen, dass die Arbeit der Gruppe der Regierungsexperten von den USA blockiert wurde. Die USA waren von Anfang an gegen die Bildung dieser Expertengruppe für Verhinderung des Wettrüstens im Weltraum.

Wir alle sehen, dass jegliche Verhandlungen über ein juristisch verpflichtendes Abkommen zum Thema Verhinderung des Wettrüstens im Weltall von den USA blockiert werden, und werden Initiativen voranbringen, die zur friedlichen Nutzung und Erforschung des Weltraums beitragen und ein zuverlässiges Hindernis auf dem Weg zur Waffenstationierung im Weltraum errichten.

Vorerst bleibt in dieser Hinsicht unsere Initiative zur Nichtaufstellung von Waffen im Weltraum als erste alternativlos. Die Zahl der vollwertigen Teilnehmer, wie auch die Zahl der Länder, die die entsprechenden Resolutionen der UN-Vollversammlung befürworten bzw. mitentwickeln, wird immer größer. Wir rufen alle Staaten, die das immer noch nicht getan haben, auf, die entsprechende politische Verpflichtung zu übernehmen. Wir legen dem Ersten Komitee wieder Resolutionsentwürfe zum Thema Nichtaufstellung von Waffen im Weltraum als erste,  zu den Maßnahmen zur Transparenz und Vertrauensfestigung sowie zu weiteren praktischen Maßnahmen zur Verhinderung des Wettrüstens im Weltall vor. Wir rechnen damit, dass sie befürwortet und vervollkommnet werden.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

angesichts des von den USA eingeschlagenen Kurses nach dem Abriss des ganzen Systems der völkerrechtlichen Vereinbarungen auf dem Gebiet Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbreitung und nach der Aufzwingung der Konzeption der „Weltordnung auf Basis von Regeln“ durch die westlichen Länder, die sie willkürlich formulieren und ihren konjunkturbedingten Interessen anpassen, wird die Notwendigkeit der Konsolidierung der Weltgemeinschaft um eine konstruktive Tagesordnung zwecks Festigung der Stabilität des aktuellen Systems der Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbreitung immer größer.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe würde die Festigung der aktuellen und die Entwicklung von neuen Vertragsregimes im Bereich Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbreitung beitragen. In diesem Zusammenhang bringen wir dem Ersten Komitee der UN-Vollversammlung einen Resolutionsentwurf zum Thema „Festigung und Entwicklung des Systems von Vereinbarungen zur Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtweiterverbreitung“ ein. Ihre Verabschiedung wäre ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von Bedingungen für  den Erfolg von für 2020 und 2021 angesetzten Veranstaltungen – von Übersichtskonferenzen zu den Themen Atomwaffensperrvertrag, Biowaffenkonvention, Konvention über inhumane Waffen sowie Verlängerung des START-Vertrags.

Die zentrale Rolle bei der Festigung des Systems von Vereinbarungen auf dem Gebiet Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbreitung sollte nach unserer Auffassung die UNO bzw. ihr multilateraler Abrüstungsmechanismus spielen. In letzter Zeit lassen sich dabei ebenfalls negative Tendenzen sehen, die die Effizienz der Abrüstungs-„Triade“ der UNO zunichte bringen. Die Ergebnisse der Abstimmung über die Resolutionen auf dem Gebiet Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbreitung in der UN-Vollversammlung lassen unvermeidlich schlussfolgern, dass den Staaten Konsensentscheidungen immer schwerer fallen, dass es kein einheitliches Aktionsprogramm auf diesem Gebiet gibt. Selbst über solche Fragen, die früher immer vereinigend waren, wird inzwischen heftig debattiert. Besonders offensichtlich wurden die Tendenzen zur Aufgabe des sachlichen Dialogs, zur Politisierung der Diskussion sowie die Versuche zur Verwandlung der UNO in ein Instrument zum Druck auf „unbequeme“ Gegner in der Tagung des Ersten Komitees der UN-Vollversammlung im Jahr 2018.

Einen weiteren destruktiven Faktor im Kontext der Arbeit des Ersten Komitees und der UN-Abrüstungskommission machte die rechtswidrige Weigerung der US-Behörden, den führenden Experten der russischen Delegation Visa auszustellen. Washington verletzt grob seine Verpflichtungen im Sinne des Abkommens über das UN-Hauptquartier von 1947. Der von Washington entfesselte „Visakrieg“ hat bereits zum Scheitern einer Tagung der UN-Abrüstungskommission geführt – zum ersten Mal in der Geschichte. Dadurch zeigten die USA ganz deutlich ihre Prioritäten auf dem Gebiet Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbreitung, indem sie  der von Washington initiierten Besprechung von Transparenz- und Vertrauensmaßnahmen bei Weltraumforschung die Verweigerung der Visaausstellung dem Leiter der russischen Delegation vorgezogen haben.

Wir wollen eine Wiederholung dieser Situation im kommenden Jahr verhindern und legen dem Ersten Komitee einen Resolutionsentwurf zur „Förderung der Effizienz der Arbeitsmethoden des Ersten Komitees“ sowie Novellen zur traditionellen Resolution „Bericht der UN-Abrüstungskommission“ vor, damit die Tagungen des Ersten Komitees und der Abrüstungskommission 2020 in der UN-Vertretung in Wien oder Genf ausgetragen werden. Die Billigung dieser Entscheidungen würde die Arbeit des UN-Abrüstungsmechanismus auf einer diskriminierungsfreien Basis normalisieren und die Autorität der UNO festigen. Wir müssen darauf verweisen, dass wir dieselbe Frage bereits hinsichtlich der Organisation der Konferenz zum Atomwaffensperrvertrag 2020 aufgeworfen haben.

Die Ernsthaftigkeit der Situation auf dem Gebiet Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbreitung verlangt gemeinsame Aktivitäten aller Staaten, die ihre Verantwortung für Frieden und Sicherheit in der Welt begreifen. Wir werden unsererseits weiterhin unser Bestes zur Förderung der Effizienz der Aktivitäten des Ersten Komitees, der UN-Abrüstungskommission und der Abrüstungskonferenz tun. Zu diesem Zweck muss der umfassende Dialog über die wichtigsten Fragen wiederaufgenommen werden, während die Diskussionen nicht politisiert werden sollten.

In diesem Zusammenhang möchte ich abermals auf unsere konstruktive und hoffentlich allseitig attraktive Initiative verweisen, die im März 2016 präsentiert wurde, die zur Überwindung der 20-jährigen „Talfahrt“ bei den Verhandlungen auf der Konferenz beitragen sollte. Es muss unverzüglich die Arbeit einer internationalen Konvention zur Bekämpfung des chemischen und biologischen Terrorismus aufgenommen werden. Dadurch würde der Verhandlungsprozess auf der Abrüstungskonferenz in Übereinstimmung mit dem vorhandenen Mandat gestartet.

Ich wiederhole abermals: Russland hat konstruktive, vereinigende Vorschläge zu allen wichtigsten Fragen der Tagesordnung des Ersten Komitees. Und wir rechnen, dass sie unterstützt werden.

Wir rufen die UN-Staaten abermals zu einem konstruktiven Zusammenwirken am ganzen Spektrum von Fragen auf, die mit Frieden und Sicherheit in der Welt verbunden sind, zum Verzicht auf die Aufzwingung von engen, egoistischen Interessen und Zielen der ganzen Weltgemeinschaft.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

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