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Zur Position Russlands auf der 72. Session der UN-Vollversammlung

Inoffizielle Übersetzung

 

  1. Die 72. Session der UN-Vollversammlung soll die zentrale Koordinierungsrolle der Organisation in der Weltpolitik bestätigen. Die Vereinten Nationen verfügen über eine einmalige Legitimität und bleibt die Struktur, die keine ihresgleichen nach der Repräsentanz und Universalität hat, Plattform für einen gleichberechtigten Dialog, der auf die Suche und Ausarbeitung von Kompromissen unter Berücksichtigung verschiedener Meinungen und Positionen auf Grundlage der Ziele und Prinzipien ihrer Charta gerichtet ist. Die Versuche, das Ansehen der Vereinten Nationen ins Wanken zu bringen, sind äußerst gefährlich und können zum Zusammenbruch der gesamten Architektur der internationalen Beziehungen führen.
  2. Unter Bedingungen der Zuspitzung der Lage in der Welt, Verbreitung von Terrorismus streben wir die Vereinigung der Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur Lösung der neuen Probleme auf Grundlage des Völkerrechts an. Die Hauptaufgabe der Vereinten Nationen ist die Gewährleistung des Friedens, regionalen und globalen Stabilität. Wir treten kontinuierlich für eine polyzentrische Weltordnung und das Erreichen einer gleichen und unteilbaren Sicherheit für alle Länder bei unbedingtem Respekt der Souveränität und Rechte der Völker auf eine selbstständige Wahl des Wegs ein.
  3. Wir treten nachdrücklich und kontinuierlich in der UNO für das Prinzip der Unzulässigkeit der Verzerrung der Geschichte und Revision der Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs ein. Im Sinne dieser Anstrengungen sowie im Rahmen des Kampfes gegen jede Formen und Erscheinungen von Rassismus, Diskriminierung und Fremdenhass wird Russland erneut den Resolutionsentwurf der Generalversammlung der UNO „Kampf gegen Heroisierung von Nazismus, Neonazismus und andere Arten, die Eskalation der modernen Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenhass und der damit verbundenen Intoleranz fördern“ einreichen. Das Dokument wird von einer beeindruckenden Mehrheit der Mitgliedsstaaten der UNO unterstützt. Wir hoffen, dass die Delegationen, die sich enthielten bzw. 2016 gegen diese Initiative stimmten, ihre Position ändern und sich den Ko-Verfassern des russischen Resolutionsentwurfs anschließen werden.
  4. Wir befürworten die Einhaltung der Prinzipien der Hoheit des Völkerrechts und der UN-Charta und der statutengemäßen Prärogativen ihres Sicherheitsrats, der die größte Verantwortung für die Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und Stabilität trägt. Die UN-Charta bleibt weiterhin die Grundlage des Völkerrechts und Ausdruck der allgemeinen Werte der Menschheit, auf denen sich die Anstrengungen zur Ausarbeitung der Lösung von globalen Problemen stützen sollen.
  5. Wir treten kontinuierlich für die Bildung einer breiten Anti-Terror-Front unter Teilnahme aller Länder im Rahmen ihret Möglichkeiten und mit Zustimmung der Staaten ein, auf deren Territorium gegen Terroristen gekämpft wird, bei einer zentralen Koordinierungsrolle der UNO und Einhaltung der Prinzipien und Normen des Völkerrechts. Wir gehen davon aus, dass diesen Aufgaben die Schaffung einer Stelle und Büros des Koordinators für Anti-Terror-Kampf im UN-Sekretariat dient.
    Wir befürworten den Kurs auf ein komplexes Herangehen zur Anti-Terror-Tätigkeit, effektive Implementierung der profilierten einheitlichen Übereinkommen und Resolutionen der UN-Vollversammlung und des UN-Sicherheitsrats. Wir messen eine besondere Bedeutung der allumfassenden Umsetzung der Globalen Antiterrorstrategie der Vereinten Nationen bei.
    Wir rufen zum Ausbau der gemeinsamen Anstrengungen zur Einstellung der Verbreitung der Terrorideologie und Propaganda, darunter via Umsetzung der „allumfassenden Rahmen zum Kampf gegen Terrorpropaganda“ und der Resolution 2354 des UN-Sicherheitsrats auf. Wir halten die Arbeit zur Bekämpfung der ausländischen Terroristen für prinzipiell wichtig.
  6. Die Reform der Vereinten Nationen soll auf ihre Anpassung an moderne Realien bei der Aufrechterhaltung der Interregierungsnatur der Organisation und strikter Einhaltung des in der Cahrta festgelegten Prinzips der Teilung der Vollmachten zwischen ihren Hauptorganen gezielt sein.
    Das Ziel der Reform des UN-Sicherheitsrats ist, ihm einen mehr repräsentativen Charakter ohne Schaden für seine Effizienz und Operativität zu verleihen. Die Suche nach einem Reformmodell soll ohne Aufstellung der künstlichen Fristen erfolgen. Sie soll möglichst aktiv unterstützt werden – im Gegenfall können nicht erklärte Ziele der Reform erreicht werden. Die Prärogativen der ständigen Mitglieder, darunter das Vetorecht, kann nicht revidiert werden.
    Wir unterstützen realistische Initiativen zur Optimierung der Tätigkeit der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Wir legen den Schwerpunkt auf die Fehlerbeseitigung bei Arbeitsmethoden, Regelung der überlasteten Tagesordnung. Jede Neuerungen sollen rationell sein und der aktuellen Verteilung der Prärogativen zwischen den Hauptorganen der UNO strikt entsprechen.
    Die Tagesordnung für eine nachhaltige Entwicklung bis 2030 (Agenda 2030) erfordert von der UNO mehr zentralisierte Handlungen. Zugleich berücksichtigen die Ideen, die Tagesordnung der UN-Vollversammlung und ihrer Hauptkomitees, des Wirtschafts- und Sozialrats ECOSOC und seiner Hilfsorgane ausschließlich mit der Agenda 2030 einzuschränken nicht die Tatsache, dass die letztere bei weitem nicht alle Fragen der nachhaltigen Entwicklung deckt und ihre Umsetzung zur Beschränkung der Diskussion ausschließlich auf 17 Ziele der nachhaltigen Entwicklung führen kann.
  7. Wir treten für die Entwicklung und Vervollkommnung der Kooperation mit der UNO mit regionalen und subregionalen Mechanismen auf der Basis des Artikels VII der UN-Charta ein. In diesem Kontext treten wir für den Ausbau des konstruktiven Zusammenwirkens der UNO mit solchen Organisationen wie die OVKS, SOZ und BRICS ein.
  8. Ein wichtiger Bestandteil der politischen Arbeit ist die Festigung des präventiven Antikrisenpotentials der UNO. Die vorhandenen Instrumente – präventive Diplomatie, gute Leistungen und Vermittlung – sollen auf Grundlage der Unvoreingenommenheit, beim Respekt der Souveränität der Staaten, ohne Doppelstandards angewendet werden, und im Falle der inneren Konflikte – im Interesse eines inklusiven nationalen Dialogs bei der Aufrechterhaltung der ethnokonfessionellen Einheit.
  9. Wir gehen von der Alternativlosigkeit der Regelung der Konflikte im Raum des Nahen Ostens und Nordafrikas mit politisch-diplomatischen Methoden, via Verbesserung der Beziehungen zwischen den regionalen Akteuren und Nichtzulassung der Vertiefung der ethnoreligiösen Brüche aus. Wir heben die Wichtigkeit einer gemeinsamen Arbeit beim Kampf gegen Terrorismus in der Region hervor. Wir legen den Schwerpunkt auf die Unzulässigkeit des Verwischens der Bedrohung des Chemie-Terrorismus in der Region mit Mutmaßungen über die Beteiligung von Damaskus an C-Waffen-Angriffen und Verschweigen des entsprechenden Potentials des ISIL und anderer Terroristen.
    Wir führen aktive Politik zur Förderung einer friedlichen Regelung der Syrien-Krise durch. Wir unterstützen den in Genf unter der UN-Schirmherrschaft laufenden zwischensyrischen Dialog und treten für seine Inklusivität ein. Die Beschlüsse über den künftigen Aufbau des Landes sollen von Syrern selbst bei der Aufrechterhaltung der Nachfolgeschaft bei der Staatssteuerung, eines mondänen und multikulturellen Charakters des Staates ausgearbeitet werden. Die größte Bedeutung messen wir der Entwicklung des von uns initiierten Astana-Prozesses zur Deeskalation und Förderung der politischen Regelung bei. Wir verhindern die Politisierung des politischen Dossiers, leisten Widerstand den Versuchen der Verteufelung der Regierung der Arabischen Republik Syrien in diesem Zusammenhang.
    Wir treten für die Überwindung der langen Krisen in Libyen, Jemen und im Irak, Wiederherstellung der Einheit dieser Länder via einen breiten repräsentativen nationalen Dialog und die Unterdrückung von dortigen Terrorbedrohungen ein.
    Es ist auch der Neustart der direkten palästinensisch-israelischen Verhandlungen zur Nahost-Regelung erforderlich. Wir rufen die Seiten zum Verzicht auf einseitige Schritte auf, die die Möglichkeit einer zweistaatlichen Lösung untergraben, auf. Wir fördern weiter das Erreichen der Nahostregelung sowohl in bilateralen Kanälen, als auch im Format des Quartetts der internationalen Vermittler mit Heranziehung der wichtigsten regionalen Akteure und der Arabischen Liga.
  10. Wir unterstützen die Anstrengungen der Regierung Afghanistans zur Förderung der nationalen Versöhnung und Dialogs mit der bewaffneten Opposition. Wir sind ernsthaft über die Risiken der Ausdehnung der Terroraktivitäten aus Afghanistan nach Zentralasien, Festigung der Positionen des ISIL in den nördlichen Provinzen des Landes besorgt. Die wichtigste Rolle beim Kampf gegen Bedrohungen, die aus Afghanistan ausgehen, gehört der SOZ und OVKS und der regionalen Kooperation im Ganzen. Wir unterstützen die Arbeit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) als Hauptkoordinator der internationalen zivilen Anstrengungen zur Förderung Afghanistans.
    Zur Beseitigung des Problems der afghanischen Drogenproduktion, die eine Bedrohung für internationalen Frieden und Stabilität darstellt, ist eine komplexe Strategie unter Berücksichtigung der Errungenschaften von OVKS, SOZ, OSZE, Eurasischer Gruppe zur Bekämpfung der Legalisierung von kriminellen Einnahmen und Terrorismusfinanzierung erforderlich.
  11. Wir werden die Sсhlüsselrolle der OSZE und ihrer Sonderbeobachtermission bei internationalen Anstrengungen zur Förderung der innenukrainischen Regelung unterstützen. Die Schaffung neuer internationaler Formate wird von der Umsetzung des Minsker Maßnahmenkomplexes ablenken, der 2015 durch die Resolution 2202 des UN-Sicherheitsrats gebilligt wurde, der eine alternativlose Grundlage der Suche von Wegen des Auswegs aus der Krise ist. Bei der Förderung seiner allumfassenden Umsetzung wird Russland weiter einen positiven Beitrag zu den Anstrengungen zur schnellstmöglichen Einstellung der Gewalt im Südosten und Erleichterung der dort wegen jetziger Kiewer Behörden entstandenen akuten humanitären Situation leisten. Der Beschluss kann ausschließlich politisch unter Berücksichtigung der legitimen Forderungen aller Regionen der Ukraine auf der Verfassungsebene, via einen direkten Dialog zwischen Kiew und Donezbecken im Rahmen der Kontaktgruppe in Minsk sein.
    Wir bestehen auf einer vollständigen, unabhängigen und transparenten internationalen Untersuchung – bei der entscheidenden Rolle der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und gemäß der Resolution 2166 des UN-Sicherheitsrats – der Katastrophe des malaysischen MH-17-Flugs über dem Territorium der Ukraine. Wir erwarten eine objektive und unvoreingenommene Untersuchung aller Fälle, die zu einer großen Gewalt und Opfern seit Beginn der innenukrainischen Krise führten.
  12. Für eine effektive Überwindung der Krisenerscheinungen und Regelung der Konflikte in Afrika ist ein Herangehen erforderlich, das die führende Rolle der Afrikaner selbst und eine effektive Unterstützung ihrer Anstrengungen seitens der Weltgemeinschaft umfasst. Wir treten für die Festigung der multidimensionalen Kooperation der Vereinten Nationen mit der Afrikanischen Union und subregionalen Organisationen des Kontinents ein.
    Wir begrüßen den spürbaren Fortschritt bei der Normalisierung der Lage in Darfur und den Fortschritt bei der Umsetzung des Friedensabkommens von Doha, dass die Frage auf die Vorbereitung zum Abzug der UNAUMID aktuell macht. Die Stabilisierung im Südsudan kann nur unter Bedingung der Gewährleistung eines vollständigen Stopps der Kampfhandlungen und Starts eines inklusiven politischen Prozesses möglich sein. Der Schlüssel zur zwischensudanesischen Regelung ist die Fortsetzung gemeinsamer Anstrengungen der Seiten, darunter der politische Dialog auf der höchsten Ebene.
  13. Wir werden solche Lösung der Zypern-Frage unterstützen, die das Ergebnis der Einigung der zyprischen Gemeinden ohne äußeren Druck sein wird. Sie soll sich auf Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und zwischengemeindlichen Abkommen stützen, die die Schaffung eines Zwei-Gemeinden- und Zwei-Zonen-Bundesstaats mit einer einheitlichen und unteilbaren Souveränität, Staatsbürgerschaft und internationalen Rechtssubjektivität vorsieht. Das vorhandene Garantiesystem hat sich überlebt.
  14. Ein stabiles Funktionieren der Institute von Bosnien und Herzegowina ist bei einer strikten Einhaltung der Gleichberechtigung von drei staatsbildenden Völkern möglich, wie das vom Friedensabkommen von Dayton 1995 vorgesehen ist. Die Hauptaufgabe ist weiterhin die Übergabe der Verantwortung für das Schicksal Bosnien und Herzegowinas an die Bosnier selbst. In diesem Zusammenhang ist die Auflösung des Apparats des Hohen Vertreters seit langem ausgereift.
    Die innenpolitische Krise im Kosovo zusammen mit der sich verschlechternden Situation im Sicherheitsbereich und die Radikalisierung der Stimmungen im kosovarisch-albanischen Bereich können gefährliche Folgen für die ganze Region haben.
  15. Wir treten für eine ausgewogene Analyse der Ergebnisse der Arbeit der UN-Präsenz in Haiti und Kolumbien und ein geprüftes Herangehen zu Beschlüssen über ihre Aufhebung bzw. Umwandlung ein.
  16. Wir werden die Unterstützung des Zusammenwirkens im Sonderkomitee der UN-Vollversammlung für Dekolonisationsfragen unterstützen, der die Aktualität bis zur endgültigen Lösung der Frage von allen 17 sich nicht selbst regierenden Gebieten beibehalten wird.
  17. Die Friedenstätigkeit der Vereinten Nationen bleibt das Hauptinstrument bei der Regelung der Konflikte und Lösung von Postkonflikt-Aufgaben. Bei ihrer Umsetzung sollen die UN-Charta und die Grundprinzipien der Friedenstätigkeit strikt eingehalten werden. Die Manipulierung mit Mandaten der Friedenssoldaten und der Missbrauch von Möglichkeiten, darunter Aufklärungsmöglichkeiten zur Einmischung in innenstaatliche Prozesse, sind unzulässig. Die Anstrengungen sollen auf der Förderung der politischen Regelung von Konflikten, Überwindung ihrer ursprünglichen Gründe und Folgen fokussiert sein. Die Hauptverantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit  der Bevölkerung, darunter vor Terrorbedrohungen, liegt auf den Empfangsstaaten.
  18. Die Grundlage der Förderung  der Friedensschaffung und Aufrechterhaltung des Friedens bildet das Prinzip der nationalen Verantwortung der Empfangsstaaten für die Bestimmung der entsprechenden Strategien und Umsetzung der gestellten Aufgaben. Die äußere Unterstützung kann nur auf Bitte bzw. Zustimmung des Empfangsstaates, bei einer strikten Einhaltung der Souveränität erfolgen und sich auf den Ausbau des Potentials der Empfangsstaaten fokussieren. Wir treten gegen die Abtrennung des „Konzeptes der Aufrechterhaltung des Friedens“ vom friedensschaffenden Kontext ein. Seine Verzerrung mit dem Ziel der Ankopplung der menschenrechtlichen Dimension und Aufgaben zur Vorbeugung der Konflikte ist inakzeptabel.
  19. Wir betrachten Sanktionen als wichtiges Instrument des UN-Sicherheitsrats zur Gewährleistung einer politisch-diplomatischen Regelung der Konflikte. Sie sollen auf die Einstellung der rechtswidrigen und destruktiven Tätigkeit der Seiten gerichtet sein und einen Adressencharakter haben, mit minimalen Nachteilen für einfache Bürger bzw. Drittseiten.
    Die Sanktionsregimes sollen regelmäßig unter Berücksichtigung der sich ständig ändernden Realien auf dem Boden überprüft werden. Die Anwendung einseitiger Einschränkungen außerhalb jener, die vom UN-Sicherheitsrat getroffen werden, untergräbt den kollektiven Charakter der internationalen Anstrengungen und ist inakzeptabel und kontraproduktiv.
  20. Wir treten kontinuierlich für die Festigung der funktionierenden und Ausarbeitung neuer Vertragsregimes im Bereich Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen ein. Die zentrale Rolle in diesem Prozess gehört einem multilateralen Abrüstungsmechanismus der UNO. Wir unternehmen Anstrengungen zur Erhöhung der Effizienz und Koordinierung der Handlungen seiner Hauptelemente bei einer strikten Einhaltung ihrer Mandate, Ersten Ausschusses der UN-Vollversammlung, Abrüstungskommission der Vereinten Nationen und Abrüstungskonferenz. Wir lassen die Einberufung der IV Sondersession der UN-Vollverssammlung zur Abrüstung bei der Gewährleistung ihrer Arbeit auf Grundlage des Konsens-Prinzips sowie nicht zum Nachteil der multilateralen Arbeit im Rahmen der Übersichtsprozesse der funktionierenden Abrüstungsinstrumente zu.
    Wir halten uns an die Ziele des Erreichens einer Welt, die frei von Atomwaffen ist. Wir betrachten eine vollständige Beseitigung der Atomwaffen als das Endziel eines schrittweisen multilateralen Prozesses der allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter Bedingungen einer gleichen und unteilbaren Sicherheit für alle. Der weitere Fortschritt im Bereich nukleare Abrüstung ist nur bei einer komplexen Berücksichtigung aller Faktoren möglich, die die strategische Stabilität beeinflussen. Die Versuche der „Demilitalisierung“ der Atomwaffen schaffen Illusionen und überhöhte Erwartungen in Bezug auf die Aussichten einer realen nuklearen Abrüstung und führen zur Lockerung der strategischen Stabilität. Aus diesem Grund nehmen wir nicht an Verhandlungen zur hastigen Ausarbeitung eines juridisch verbindlichen Instruments teil, das Atomwaffen verbietet. Die Verabschiedung eines Übereinkommens dazu kann nicht nur das Regime des Atomwaffensperrvertrags, sondern auch die Integrität anderer Institute untergraben, vor allem der IAEO.
    Zu russischen Prioritäten gehört die Verhinderung der Stationierung von Waffen im erdnahen Raum. Diesem Ziel entspricht der russisch-chinesische Entwurf des Vertrags zur Verhinderung der Waffenstationierung im Weltraum, Gewaltanwendung  bzw. –drohung gegenüber Weltraumobjekte sowie die Globalisierung der russischen Initiative über die Verabschiedung einer Verpflichtung, nicht als Erste Waffen im Weltraum zu stationieren, als Zwischenmaßnahme zur Festigung der Sicherheit und Vertrauens. Wir werden traditionell im Ersten Ausschuss der 72. Session der UN-Vollversammlung einen Entwurf einer entsprechenden Resolution einreichen.
  21. Wir arbeiten konsequent an der Förderung der vollständigen Erfüllung der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats und des Gemeinsamen allumfassenden Aktionsplans zwecks Regelung aller mit dem iranischen Atomprogramm verbundenen Fragen und zwecks Aufhebung der restlichen Beschränkungsmaßnahmen gegen den Iran.
    Im Kontext des Ausbaus des Sanktionsdrucks auf Nordkorea wegen der Entwicklung seiner Militärprogramme wider die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats betonen wir, dass es für die Wiederaufnahme des Verhandlungsprozesses über die Regelung des Raketen- bzw. Atomproblems auf der Halbinsel Korea keine Alternativen gibt. Wir treten für den Verzicht auf den Ausbau der Militärinfrastruktur auf, insbesondere auf die Elemente der globalen Raketenabwehr in Südkorea, für die Verringerung des Umfangs der amerikanisch-südkoreanischen Übungen und für die allgemeine militärpolitische Abspannung der Situation in Nordostasien im Allgemeinen. Wir unterstützen die Bemühungen um die „doppelte Einfrierung“ und die „parallele Voranbringung“ der Lösung des Nordkorea-Problems.
  22. Die Bemühungen um die Förderung der internationalen Informationssicherheit bei der Führungsrolle der UNO sollten auf die Vorbeugung von Konflikten im Informationsraum, auf die Verhinderung der Nutzung von Informations- bzw. Kommunikationstechnologien zur Einmischung in innere Angelegenheiten von Staaten und zu terroristischen bzw. anderen kriminellen Zwecken sowie auf die Entwicklung von universalen Regeln eines verantwortungsvollen Verhaltens im Bereich der Nutzung von Informations- bzw. Kommunikationstechnologien ausgerichtet werden.
  23. Wir treten für die konsequente Erfüllung der Entscheidungen einer Sondertagung der UN-Vollversammlung zum globalen Drogenproblem im Jahr 2016 auf Basis von drei speziellen UN-Übereinkommen ein. Wir weisen jegliche Aufrufe zur Legalisierung von Drogen und zum Verzicht auf das aktuelle internationale Anti-Drogen-Regime vehement zurück. Wir rufen zur Intensivierung der Bemühungen um die Vorbeugung der afghanischen Drogenexpansion sowie der Verbreitung von neuen psychoaktiven Mitteln auf.
  24. Wir legen viel Wert auf die Festigung des rechtlichen Rahmens der internationalen Anti-Kriminalitäts-Kooperation bei der zentralen und koordinierenden Rolle der UNO, insbesondere auf die Entwicklung von neuen völkerrechtlichen Instrumenten, die die Besonderheiten von neuen Arten von Verbrechen berücksichtigen.
    Die Bemühungen um den Start eines Mechanismus zur Kontrolle über die Erfüllung des UN-Übereinkommens gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität von 2000 und der dazugehörenden Protokolle sollten fortgesetzt werden. An diesem Mechanismus sollten sich die Regierungen verschiedener Länder beteiligen, wobei er nicht politisiert und nicht intrusiv sein und aus dem regulären UN-Budget finanziert werden sollte.
  25. Wir treten für die Förderung der zentralen und koordinierenden Rolle der UNO bei der internationalen Anti-Korruptions-Kooperation und dafür ein, dass die Erfüllung des UN-Übereinkommens gegen Korruption weiterhin von Regierungen verschiedener Länder kontrolliert wird. Wir unterstützen die Entwicklung eines universalen Übereinkommens über Aktiva-Rückgabe unter der Ägide der UNO.
  26. 26. Es ist wichtig, die Einheit des grundlegenden völkerrechtlichen Dokuments im Bereich der Seeschifffahrt – nämlich des UN-Seerechtsübereinkommens  von 1982 – aufrechtzuerhalten. Wir plädieren für die vollständige Implementierung seiner Normen und die Gegenwirkung den Versuchen zur „Verwischung“ der Vollmachten der im Sinne des Übereinkommens gebildeten Gremien.
    Wir befürworten die Arbeit des Internationalen Gerichtshofs als wichtigsten Justizgremiums der UNO. Wir plädieren dafür, dass es seine Funktionen effizient und unvoreingenommen erfüllt. Wir betonen, dass der Internationale Gerichtshof gegen die provisorischen Maßnahmen gestimmt hat, die die Ukraine im Rahmen der Auseinandersetzungen wegen des Übereinkommens zur Beseitigung der Rassendiskriminierung und des Übereinkommens gegen Korruption beantragt hatte.
    Der Internationale Gerichtshof hat die mit ihm verbundenen Hoffnungen nicht erfüllt und konnte nicht ein wirklich unabhängiges und angesehenes Gremium der internationalen Justiz werden. Wir müssen die niedrige Qualität seiner Arbeit bei hohen Kosten sowie den ausbleibenden Beitrag dieses Gremiums zur Regelung von Konflikten hervorheben.
    Wir plädieren für den Abschluss der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien im Dezember 2017, wie das die in der Resolution 1966 des UN-Sicherheitsrats verankerte Strategie vorsieht. Wir bestehen darauf, dass die Arbeit der medizinischen Abteilung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien durch das UN-Büro für innere Aufsicht ermittelt werden sollte.
    Wir treten gegen den so genannten „internationalen Mechanismus zur Förderung von Ermittlungen gegen Personen“ auf, „die die Verantwortung für besonders schwere Verbrechen im Sinne des Völkerrechts tragen, die in der Arabischen Republik Syrien seit März 2011 begangen wurden“. Im Sinne der entsprechenden Resolution des UN-Sicherheitsrats geht es bei solchen Aktivitäten um die Einmischung in innere Angelegenheiten eines souveränen Staates, die die Ziele und Prinzipien der UNO bzw. ihrer Charta verletzen.
    Prinzipiell wichtig ist, den Hauptakzent auf die Bedeutung des Prinzips der Oberhand des Gesetzes im Kontext der internationalen Beziehungen zu setzen. Wir bestehen auf der These vom negativen Einfluss der exterritorialen Anwendung von nationalen Gesetzen, die der Souveränität anderer Staaten schadet.
  27. Die größte Verantwortung für die Verteidigung der Menschenrechte tragen die Staaten, während die UN-Exekutivstrukturen dabei eine Hilfsrolle spielen. Das wichtigste Prinzip ihrer Aktivitäten in diesem Bereich sollte die gleichberechtigte Kooperation von Staaten sein, die sich auf die Oberhand des Völkerrechts, den Respekt für die Souveränität und die souveräne Gleichheit von Staaten stützt.
    Wir plädieren für die Aufrechterhaltung der in der UN-Charta verankerten Arbeitsverteilung zwischen den Gremien und Mechanismen der UNO. Die Integration der Menschenrechtsproblematik in alle Bereiche der UN-Tätigkeit sollte nicht zum Doublieren der Arbeit ihrer wichtigsten Gremien führen.
    Wir verurteilen vehement die Nutzung von Menschenrechtsfragen als Vorwand für die Einmischung in innere Angelegenheiten von Staaten und für die Verletzung der wichtigsten Völkerrechtsprinzipien.  Wir treten gegen die Verabschiedung von politisierten Resolutionen auf, die gegen konkrete Länder gerichtet sind, vor allem vor dem Hintergrund des erfolgreichen Funktionierens des Mechanismus der Universalen periodischen Übersicht im UN-Rat für Menschenrechte.
  28. Falls die ukrainische Delegation einen Resolutionsentwurf zu den Menschenrechten auf der Krim einbringen sollte, rufen wir auf, „dagegen“ zu stimmen. Das von der Ukraine in der 71. Tagung der UN-Vollversammlung präsentierte Dokument hat nichts mit dem wahren Sachverhalt in dieser Region der Russischen Föderation zu tun und verfolgt politische Ziele. Darin werden die massenhaften Verletzungen der Menschenrechte durch die ukrainischen Behörden im Südosten des Landes vollständig ignoriert, wie unter anderem von der Mission der UN-Verwaltung für Menschenrechte öfter hervorgehoben wurden.
  29. Schon längst ist die Kontraproduktivität der politisch bedingten Initiative Georgiens bezüglich der Lage der inneren Zwangsumsiedler und Flüchtlinge aus Abchasien und Südossetien offensichtlich, die zu einer Anspannung der Situation in der Region und zur Behinderung der Genfer Diskussionen führen könnte, die das einzige Dialogformat für Vertreter Abchasiens, Südossetiens und Georgiens ausmachen.
  30. Bei der Arbeit der UN-Verwaltung für Menschenrechte sollten die Transparenz und Verantwortung gegenüber den UN-Mitgliedsstaaten gefördert werden, damit politisch voreingenommene Vorgehensweisen bei der Bewertung der Menschenrechtssituation in verschiedenen Ländern verhindert werden.
  31. Wir verurteilen vehement jegliche Formen und Äußerungen der Diskriminierung. Das in internationalen Verträgen über Menschenrechte verankerte Verbot auf Diskriminierung ist allgemein und betrifft ausnahmslos alle Menschen. Wir sehen keinen „Mehrwert“ in der Bildung von neuen „anfälligen“ Gruppen (vor allem geht es dabei um Schwule und Lesben, Menschenrechtler und Journalisten), die angeblich besonders beschützt werden sollten, sowie in der Bildung von neuen Kategorien von Rechten. Wir behindern derartige Versuche, die zur weiteren Konfrontation bei der Arbeit von Menschenrechtsmechanismen der UNO führen.
  32.  Die Beschlüsse des Internationalen Treffens auf höchster Ebene im Interesse der sozialen Entwicklung und der 24. Sondertagung der UN-Vollversammlung sind die wichtigsten für die Umsetzung von praktischen Maßnahmen zur Ausrottung der Armut, zur Förderung der sozialen Integration, zur Sicherung der vollständigen Beschäftigung und einer würdigen Arbeit für alle.
    Wir betrachten die UN-Kommission für soziale Entwicklung als wichtigstes koordinierendes Gremium im UN-System, das multilaterale Handlungen zur Sicherung von gleichen Möglichkeiten für Behinderte bestimmt, Probleme der Alterung der Bevölkerung löst, sich um die Verbesserung der Lage junger Menschen und um die Festigung der Rolle von traditionellen Familien bemüht.
  33. Die Führungsrolle bei der Sicherung der Gleichheit der Geschlechter gehört der UN-Kommission für Lage der Frauen als wichtigstes internationales Forum auf diesem Gebiet. Wir sehen die große Bedeutung der Förderung der Gleichheit von Männern und Frauen für die Umsetzung der Agenda-2030 ein und halten es für zweckmäßig, keine Missverhältnisse in Richtung Absolutisierung von Geschlechtsfragen zuzulassen.
    Wir begrüßen die Arbeit der Struktur „UNO-Frauen“, deren Tätigkeit in jeweiligen Staaten nur auf Anfrage bzw. auf Zustimmung der Behörden dieser Staaten gefördert werden sollte.
  34. Die Förderung der internationalen Kooperation im Bereich der Verteidigung der Kinderrechte sowie die praktische Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes sind die unentbehrlichen Bedingungen für die Schaffung einer für das Leben der Kinder geeigneten Umgebung.
  35. Wir begrüßen die Entwicklung des interreligiösen und interkulturellen Zusammenwirkens sowie des Zivilisationsdialogs, unter anderem im Rahmen der Allianz der Zivilisationen. Wir bemühen uns um die Gestaltung der Friedenskultur als wichtigste Voraussetzung für die Vorbeugung von Konflikten und für die Förderung des internationalen Zusammenwirkens im Interesse des Friedens und der Entwicklung.
  36. Wir schätzen die Rolle der UN-Verwaltung für Flüchtlinge bei der Förderung des internationalen Schutzes von Flüchtlingen und anderen Kategorien von Personen positiv ein, die in ihren Zuständigkeitsbereich gehören. Es ist wichtig, dass die Verwaltung besonders auf Personen ohne Staatsbürgerschaft achtet, insbesondere in Europa, und ihre Arbeit frei vom politischen Einfluss leistet. Wir heben die Effizienz der Arbeit der UN-Flüchtlingsverwaltung mit syrischen Zwangsumsiedlern und Flüchtlingen hervor. Wir schätzen ihre Bemühungen um die Überwindung von humanitären Folgen der Ukraine-Krise positiv ein und unterstützen sie, insbesondere finanziell.
  37. Bei der Kooperation im sportlichen Bereich und bei der Etablierung der sportlichen Ideale in der Welt  handelt es sich um effiziente Wege zur Förderung des Respekts und der Verständigung zwischen Völkern. Die Politisierung des Sports und die Diskriminierung von Sportlern durch kollektive Bestrafungen sind unzulässig. Wir plädieren für die Entwicklung eines universalen Systems der internationalen Kooperation im sportlichen Bereich auf Basis der Prinzipien der Unabhängigkeit und Autonomie des Sports.
  38. Wir unterstützen die Festigung des Entwicklungssystems der UNO im Interesse der Förderung der Qualität der Unterstützung ihrer Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Agenda-2030. Jegliche Veränderung der Arbeit des Systems sollte den Entscheidungen entsprechen, die im Rahmen der Vierjährigen allumfassenden Übersicht der Politik im Bereich der operativen Tätigkeit des Entwicklungssystems der UNO getroffen wurden.
  39. Wir plädieren für die Aufrechterhaltung des gegenseitig verbundenen und unteilbaren Charakters der Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie der Führungsrolle des Politischen Forums  hoher Ebene für nachhaltige Entwicklung unter der Ägide des Wirtschafts- und Sozialrats der UNO bei der Übersicht von Fortschritten bei der entsprechenden Arbeit. Wir finden die Bemühungen einzelner Länder darum inakzeptabel, einzelne Ziele auf globaler Ebene vorrangig wichtig zu machen sowie entsprechende einzelne Mechanismen zu bilden.
  40. Wir betrachten die allumfassende nachhaltige Industrialisierung, die Entwicklung des realen Wirtschaftssektors als wichtige Basis für die erfolgreiche Umsetzung der Agenda-2030. Wir begrüßen die Arbeit der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) auf diesem Gebiet. Wir heben ihre Führungsrolle bei der Umsetzung des von der UN-Vollversammlung 2016 ausgerufenen Dritten Jahrzehnts der Industrieentwicklung Afrikas (2016 bis 2025) hervor. Wir rechnen damit, dass die Staaten, die früher aus der UNIDO ausgetreten sind, sich der Organisation wieder anschließen und ihren Beitrag zur Förderung der Industrialisierung und Überführung der Industrie auf „saubere“ Technologien leisten werden.
  41. Wir plädieren für den Ausbau der internationalen Kooperation bei der Förderung der Ernährungssicherheit. Für die kardinale Verbesserung der Situation sollte man sich um die Nachhaltigkeit der Agrarproduktion, um die rationale Nutzung der Naturressourcen, um die Förderung der Effizienz und die Anwendung von am meisten fortgeschrittenen Methoden in allen Phasen der „Ernährungskette“ bemühen. Eine der am meisten akuten Aufgaben ist die Berücksichtigung der Problematik der ausbalancierten Ernährung in den komplexen Strategien der sozialwirtschaftlichen Entwicklung.
  42. Im Rahmen der bevorstehenden Übersicht der Umsetzung der Resolution 68/1 der UN-Vollversammlung wollen wir die weitere Vervollkommnung der Arbeitsmethoden des Wirtschafts- und Sozialrats der UNO voranbringen, um den praktischen Nutzen von seiner Arbeit zu erhöhen, wenn man bedenkt, dass es bei seiner Arbeit nicht nur um die Ziele für nachhaltige Entwicklung geht, sondern auch um alle Fragen der Politik und der weiteren Arbeit im wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und anderen Bereichen.
  43. Wir plädieren für die Förderung der Kontrolle seitens von Staaten über die Erfüllung von Entscheidungen internationaler Konferenzen und Sitzungen der UNO für wirtschaftliche, soziale und Naturschutzfragen.
  44. Wir unterstützen die multilateralen Bemühungen um die Bekämpfung des Klimawandels, unter anderem die Entwicklung von pragmatischen und effizienten Regeln zur Implementierung des Pariser Abkommens auf der Konsensbasis unter der Ägide der UN-Rahmenkonvention über Klimawandel.
  45. Wir begrüßen die Verabschiedung der „Neuen städtischen Tagesordnung“ als allumfassendes Rahmendokument, das den Ländern es gestattet, die nationale Tagesordnung im Bereich der nachhaltigen städtischen Entwicklung unter Berücksichtigung ihrer Prioritäten und im Kontext der Agenda-2030, darunter der Ziele der nachhaltigen Entwicklung, zu formulieren. Wir sprechen dem UN-Programm für menschliche Siedlungen (UN-Habitat) die Schlüsselrolle bei der Erweiterung der internationalen Kooperation im Bereich der Urbanistik zu, darunter bei der „Neuen städtischen Tagesordnung“.
  46. Im Kontext der Probleme des Gesundheitswesens werden wir den Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Verkehrssicherheit, die UN-Gruppe für Nichtinfektionskrankheiten und die Hochrangige Expertengruppe für Anti-Mikroben-Resistenz bei ihrer Arbeit intensiv unterstützen. Wir rufen die Mitgliedsstaaten auf, ihre Bemühungen um die Vorbereitung der für November 2017 in Moskau anberaumten Ersten globalen WHO-Ministerkonferenz zum Thema „Tuberkulose in der Epoche der nachhaltigen Entwicklung stoppen: multisekrorale Vorgehensweise“ und der späteren hochrangigen Sitzung der UN-Vollversammlung zu vereinigen. Wir sind auf die Erarbeitung von anspruchsvollen, praktisch orientierten Abschlussdokumenten dieser Sitzung sowie der dritten hochrangigen Sitzung der UN-Vollversammlung für Prophylaxe von Nichtinfektionskrankheiten bzw. für deren Bekämpfung (2018) eingestellt.
  47. Wir sehen die Notwendigkeit der Reformierung des internationalen Systems des humanitären Reagierens zwecks seiner Festigung und Förderung seiner operativen Arbeit auf Basis der grundlegenden Prinzipien der Leistung von humanitären Hilfen ein, die in der Resolution 46/182 und anderen „humanitären“ Resolutionen der UN-Vollversammlung verankert sind. Die Vereinbarungen des humanitären Weltgipfels können nicht automatisch in die UN-Arbeit integriert werden, ohne von Regierungen verschiedener Länder abgesprochen worden zu sein. Allerdings könnten einige Initiativen, darunter zwecks Förderung der Transparenz und Effizienz der Arbeit von humanitären Agenturen, nach der Zustimmung der Mitgliedsländer umgesetzt werden.
    Angesichts der mangelhaften Finanzierung halten wir die Regelung und Vorbeugung von Konflikten für den wichtigsten Weg zur Senkung der Belastung des internationalen Systems des humanitären Reagierens.
  48. Wir plädieren für den Ausbau des Zusammenwirkens im Bereich der Senkung der Gefahr von Naturkatastrophen im Rahmen der Umsetzung des Sendai-Rahmenaktionsprogramms für 2015 bis 2030. Wir begrüßen die Ergebnisse der 5. Tagung der Globalen Plattform zwecks Senkung von Naturkatastrophengefahr (Cancún, Mai 2017).
  49. Wir sind an der Eindämmung des Ausgabenwachstums für UN-Programme für 2018 und 2019 sowie an der Beschränkung der Finanzoperationen für Friedensunterhaltung und des Mechanismus für Strafgerichte Mechanismus interessiert. Wir legen viel Wert auf die Förderung der Haushaltsdisziplin, auf die Rücksichtnahme auf die Empfehlungen von Beratungs- bzw. Aufsichtsgremien, auf die möglichst rationale Nutzung von Finanz- und humanen Ressourcen, auf die Förderung der Transparenz der Arbeit des UN-Sekretariats. Wir treten gegen die Billigung von mangelhaft bedachten Initiativen zur Reformierung der Organisation auf, ohne dass dabei die damit verbundenen Vorteile und Ausgaben gründlich analysiert werden.
  50. Die Prinzipien der Vielsprachigkeit und absoluten Gleichheit der sechs offiziellen UN-Sprachen bilden die unumstrittene Basis für die Bewertung der Arbeit der Organisation im Bereich der Bedienung von  Konferenzen, des Zugangs für die Mitgliedsstaaten zu Informationen über das Funktionieren des UN-Mechanismus sowie zur Arbeit der UN-Medienressourcen. Wir bestehen auf der bedingungslosen Parität bei der Finanzierung aller Sprachdienste.

 

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