Erklärung des Außenministeriums Russlands zu den Gegenmaßnahmen auf 11. Sanktionspaket der EU gegen Russland
Die Europäische Union setzt die Versuche fort, Russland via einseitige Beschränkungsmaßnahmen unter Druck zu setzen. EU-Länder beschlossen am 23. Juni 11. Sanktionspaket. Wir bezeichnen solche Handlungen der EU als illegitim, die die völkerrechtlichen Prärogativen des UN-Sicherheitsrats untergraben.
Als Antwort auf diese unfreundlichen Handlungen wurde von der russischen Seite die Liste der Vertreter der europäischen Institutionen und Mitgliedsstaaten der EU, denen laut Föderalgesetz Nr. 114-FS „Über Ausreise aus der Russischen Föderation und Einreise in die Russische Föderation“ vom 15. August 1996 die Einreise in unseren Staat verboten wurde, bedeutend erweitert.
Es handelt sich um Vertreter der Sicherheitsdienste, staatlicher und kommerzieller Organisationen der EU-Länder, Staatsbürger der EU-Mitgliedsstaaten, die an der Militärhilfe an das neonazistische Regime in Kiew (Lieferung von Waffen und Militärtechnik, Ausrüstung, Ausbildung ukrainischer Militärs, Sammeln von Geld für die Streitkräfte der Ukraine, Bereitstellung von Aufklärungs- und Kommunikationsdaten, Gewährleistung der Logistik u.a.) beteiligt sind, Vertreter europäischer Organisationen, die für die Einführung der Sanktionen gegen unser Land verantwortlich sind und die Beziehungen Russlands zu anderen Staaten untergraben wollen. Beschränkungen dehnen sich auch auf Parlamentarier der EU-Staaten, die eine konfrontative Agenda in Bezug auf Russland durchsetzen, aus.
Wir bestätigen, dass auf alle unfreundlichen Aktionen der westlichen Länder auch weiterhin eine rechtszeitige und adäquate Reaktion folgen wird.