Stellungnahme der Informations- und Pressestelle des Außenministeriums Russlands zur Erweiterung der Liste von Vertretern von EU-Ländern und -Institutionen, denen die Einreise nach Russland verboten ist
In letzter Zeit hat die Europäische Union eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die einseitige Beschränkungsmaßnahmen gegen einige russische Staatsbürger vorsahen. Begründet wurden diese Entscheidungen durch unbewiesene und manchmal absurde Vorwürfe gegen unsere Landsleute.
Die Russische Föderation hatte die EU mehrfach vor dem Völkerrecht widersprechenden einseitigen Sanktionen gewarnt. Angesichts der von der EU getroffenen Entscheidungen erklärten wir offen, dass sich Russland das Recht auf angemessene Gegenschritte vorbehält.
Angesichts dessen hat die russische Seite beschlossen, die als Gegenmaßnahme erstellte Liste von Vertretern der EU-Länder und -Institutionen zu erweitern, denen die Einreise in das Territorium der Russischen Föderation untersagt ist. Die Zahl der Mitglieder der russischen Liste wurde auf die Zahl der entsprechenden EU-Liste angehoben.
Entsprechende Beschränkungen wurden in Übereinstimmung mit dem Föderalen Gesetz Nr. 114-FS „Über die Ausreise aus der Russischen Föderation und die Einreise in die Russische Föderation“ vom 15. August 1996 eingeführt.
Die Note des Außenministeriums Russlands, die über diesen Schritt informiert, wurde an die Vertretung der Europäischen Union in Russland rechtsverbindlich überreicht.