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Zum Beginn der Ausstellung von digitalen Visa für ausländische Staatsbürger zwecks Reisen in das Gebiet Kaliningrad

1396-04-07-2019

PRESSEMITTEILUNG

 

Ab 1. Juli können Staatsbürger ausländischer Staaten, deren Liste von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt wurde, auf der spezialisierten Website des Außenministeriums Russlands unter http://electronic-visa.kdmid.ru/index_en.html digitale Visa beantragen, um das Gebiet Kaliningrad zu besuchen.

Ein einfaches geschäftliches, humanitäres oder touristisches Visum in Form eines digitalen Dokuments zwecks einer Reise in das Gebiet Kaliningrad können die Staatsbürger der folgenden Staaten erhalten:

1.

Österreich

2.

Andorra

3.

Bahrain

4.

Belgien

5.

Bulgarien

6.

Vatikan

7.

Ungarn

8.

Deutschland

9.

Griechenland

10.

Dänemark

11.

Indien

12.

Indonesien

13.

Iran

14.

Irland

15.

Island

16.

Spanien

17.

Italien

18.

Katar

19.

Zypern

20.

China (inkl. Taiwans)

21.

Nordkorea

22.

Kuwait

23.

Lettland

24.

Litauen

25.

Liechtenstein

26.

Luxemburg

27.

Malaysia

28.

Malta

29.

Mexiko

30.

Monaco

31.

Niederlande

32.

Norwegen

33.

Oman

34.

Polen

35.

Portugal

36.

Rumänien

37.

San Marino

38.

Saudi-Arabien

39.

Nordmazedonien

40.

Serbien

41.

Singapur

42.

Slowakei

43.

Slowenien

44.

Türkei

45.

Philippinen

46.

Finnland

47.

Frankreich

48.

Kroatien

49.

Tschechien

50.

Schweiz

51.

Schweden

52.

Estland

53.

Japan

Digitale Visa werden kostenlos anhand des entsprechenden Antrags eines ausländischen Bürgers ausgestellt, der in Digitalform auf der erwähnten Website des Außenministeriums Russlands spätestens vier Kalendertage vor dem geplanten Einreisedatum zu stellen ist. Ein digitales Foto ist dabei in Form einer digitalen Datei beizulegen. Für das digitale Visum sind keine anderen Dokumente nötig.

Digitale Visa werden für 30 Tage ausgestellt, wobei man sich auf dem Territorium der Russischen Föderation höchstens acht Tage nach der Einreise aufhalten darf.

Digitale Visa für Reisen in das Gebiet Kaliningrad sind für die Einreise in die Russische Föderation bzw. für die Ausreise aus der Russischen Föderation nur durch folgende Grenzkontrollstellen im Gebiet Kaliningrad gültig:

- Flughafen „Chrabrowo“

- Seehafen „Kaliningrad“ (Abschnitte in den Städten Kaliningrad, Baltijsk und Swetly)

- Kontrollstellen für Fahrzeuge „Bagrationowsk“, „Gussew“, „Mamonowo“ („Grzechotki“), „Morskoje“, „Pogranitschny“, „Sowetsk“, „Tschernyschewskoje“

- Eisenbahnkontrollstellen „Mamonowo“, „Sowetsk“

Im Sinne des Artikels 11 des Föderalen Gesetzes „Über rechtliche Lage ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation“ haben die ausländischen Staatsbürger, die in die Russische Föderation mit digitalen Visa gekommen sind, das Recht auf Bewegung nur auf dem Territorium des Föderationssubjekts der Russischen Föderation, in das sie eingereist sind.

Verkehrsunternehmen können gültige digitale Visa bei ausländischen Staatsbürgern auf der spezialisierten automatisierten Website des Außenministeriums Russlands unter https://evisacheck.kdmid.ru/ überprüfen. Informationen zum Überprüfungsverfahren sind dort in russischer und englischer Sprache zu finden.

 


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