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Zum Besuch des Außenministers Russlands, Sergej Lawrow, im Staat Katar

1606-30-08-2017

PRESSEMITTEILUNG

 

Am 29. und 30. August weilte der Außenminister Russlands, Sergej Lawrow, zu einem Arbeitsbesuch im Staat Katar. Er wurde von dem Emir von Katar, Tamim bin Hamad Al Thani, empfangen und führte Verhandlungen mit dem Chef des katarischen Amtes für Auswärtige Angelegenheiten, Mohammed bin Hamad bin Khalifa Al Thani durch. Zudem traf sich Sergej Lawrow mit dem Staatsminister für Verteidigung Katars, Khalid bin Mohammad Al Attiyah.

Bei den Gesprächen wurde der aktuelle Zustand der russisch-katarischen Beziehungen positiv bewertet. Es wurde die Einstellung Moskaus und Dohas auf eine weitere nachhaltige Entwicklung der vielschichtigen Kooperation entsprechend den Vereinbarungen, die nach den Kontakten zwischen zwei Ländern auf der höchsten und hohen Ebene erreicht worden waren, bestätigt. Es wurde verabredet, die Zusammenarbeit zur Umsetzung der schon geltenden und zur Abstimmung stehenden neuen zukunftsweisenden beiderseitig vorteilhaften Projekte im Bereich Handelswirtschaft und Investitionen sowie Projekte für humanitären Austausch und Kommunikation im kulturellen und Sportbereich fortzusetzen.

Besondere Aufmerksamkeit wurde beim Meinungsaustausch zur Situation in der Nahostregion und in Nordafrika der aktuellen Krisensituation bei den Beziehungen Dohas mit einer Reihe anderer arabischer Hauptstädte gewidmet. Sergej Lawrow erklärte die konsequente prinzipielle russische Position zugunsten der Lösung der entstehenden Differenzen mittels eines konstruktiven Dialogs, wie das die entsprechende Vermittlermission der Führung Kuweits vorsieht.

Mit dem Augenmerk auf die Notwendigkeit einer schnellstmöglichen Wiederherstellung des nationalen Einverständnisses beim parallelen entschiedenen Terrorkampf wurde die Situation in den „Brennpunkten“ der Nahostregion, insbesondere in Syrien, Libyen, Jemen und auf den palästinensischen Territorien angeschnitten. Es wurde die Übereinstimmung des Herangehensweisen festgestellt, dass die Völker das Schicksal ihrer Länder entsprechend den grundlegenden Grundlagen des Völkerrechtes bestimmen sollen.


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