Zur Änderung der Reisebestimmungen für die russischen Staatsbürger in die Ukraine
Das Außenministerium Russlands macht Staatsbürger der Russischen Föderation, die in die Ukraine einreisen, darauf aufmerksam, dass ab dem 1. März 2015 die Ein- und Ausreise, der Transit, der Aufenthalt und die Bewegung auf dem Territorium der Ukraine gemäß einem einseitig von den ukrainischen Behörden getroffenen Beschluss nicht mit Pässen der Staatsbürger der Russischen Föderation (Inlandspässen) und mit der Geburtsurkunde (für Kinder im Alter bis 14 Jahren) mit der Angabe der russischen Staatsbürgerschaft erfolgen kann.
Die Staatsbürger der Russischen Föderation sollen für die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Bewegung auf dem Territorium der Ukraine muss eines der folgenden Dokumente bei der Einreise vorlegen – den Pass des Staatsbürgers der Russischen Föderation, der die Identität des Staatsbürgers der Russischen Föderation im Ausland bescheinigt (Reisepass), einen diplomatischen Pass, Dienstpass, Seemannspass, die Bescheinigung für die Einreise (Rückkehr) in die Russische Föderation (nur für die Rückkehr in die Russische Föderation), Bescheinigung als Mitglied einer Flugbesatzung.
27. Februar 2015