Kommentar des Departements für Information und Presse des Außenministeriums Russlands zur Lage rund um die Nichtregierungsorganisation „Memorial“
Angesichts einer Reihe öffentlicher Erklärungen und Anfragen internationaler Organisationen und Strukturen möchten wir kurz die Lage rund um die Gesamtrussische öffentliche Organisation „Russische historisch-aufklärerische Wohlfahrts- und Rechtsschutzgesellschaft „Memorial" kommentieren.
Insbesondere einige unserer ausländischen Partner und Kollegen haben die Lage voreilig als angebliches „neuerliches Beispiel für einen Angriff auf die russische Zivilgesellschaft" charakterisiert. Dabei wird davon gesprochen, dass es unzulässig sei, sich der Organisation gegenüber „derart zu verhalten", deren Gründung auf das Mitglied der Akademie der Wissenschaften, Andrej Sacharow, zurückgeht.
Es ist zu berücksichtigen, dass es auf dem Staatsgebiet der Russischen Föderation mehr als 40 nichtkommerzielle Organisationen gibt, in deren Namen das Wort „Memorial" vorkommt. Dabei handelt es sich nicht um jene Organisation, mit deren Gründung der bekannte sowjetische und russische Bürgerrechtler zu tun hatte.
Was diesen konkreten Fall betrifft, so hat das Justizministerium Russlands bereits im Jahr 2012 eine planmäßige dokumentarische Überprüfung der vorgenannten Gesamtrussischen öffentlichen Organisation dahingehend durchgeführt, ob die Tätigkeit der betreffenden nichtkommerziellen Organisation den satzungsmäßigen Zielen und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Im Zuge der Überprüfung wurde festgestellt, dass keine Tätigkeit zur Erreichung der satzungsmäßigen Ziele ausgeübt wird, da diese dokumentarisch nicht belegt ist, außerdem wird gegen die geltenden Gesetze der Russischen Föderation verstoßen und die Bestimmungen der eigenen Satzung werden nicht eingehalten. Deshalb wurde am 17. Jänner 2013 an die Adresse des ständig tätigen leitenden Organs der Gesellschaft eine schriftliche Warnung gesandt, die dazu verpflichtet, diese Verstöße bis 30. Juni 2013 zu beseitigen. Außerdem wurde nach Ablauf vorgenannter Frist eine neuerliche Warnung ausgesprochen und für die Beseitigung der Mängel eine Frist bis zum 10. September 2014 gesetzt.
Leider wurden die zahlreichen Verstöße, die in der Warnung angeführt sind, bis heute nicht beseitigt (es sind mehr als ein Dutzend). Außerdem hat die Organisation unrichtige Angaben über Geldbewegungen (Zahlungseingänge, Fehlbeträge) auf dem Verrechnungskonto und in der Kassa der nichtkommerziellen Organisation gemacht.
Angesichts der entstandenen Lage und gemäß den Bestimmungen der geltenden russischen Gesetzgebung hat der Justizministerium Russlands am 17. September 2014 an den Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation ein Klagebegehren auf Liquidation der Gesamtrussischen öffentlichen Organisation gesandt.
Hier ist es wichtig, zwei Punkte zu beachten. Erstens – die Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation sind einheitlich für alle Organisationen der Zivilgesellschaft, die es heute im Land gibt, ohne jegliche Ausnahmen, Präferenzen und Sonderbehandlungen je nach „Verdiensten" und „Beurteilungsbögen". Zweitens hängt– soweit wir das sehen - das Schicksal des Klagebegehrens und dessen Behandlung durch den Obersten Gerichtshof von der Bereitschaft der Gesamtrussischen öffentlichen Organisation „Russische historisch-aufklärerische Wohlfahrts- und Rechtsschutzgesellschaft „Memorial" ab, die vom Justizministerium Russlands aufgezeigten Mängel zu beseitigen.
Wir rufen unsere ausländischen Kollegen dazu auf, die vorgenannten Punkte zu berücksichtigen.
28. Oktober 2014