Zu den russisch-deutschen Kontakten im „Fall Nawalny“
PRESSEMITTEILUNG
Seit der dringenden Einweisung Alexej Nawalnys in ein Krankenhaus in Omsk am 20. August 2020 wird im Informationsraum der westlichen Länder die Version von seiner vorsätzlichen Vergiftung zwecks physischer Neutralisierung als Führer der russischen nichtsystemischen Opposition vorangetrieben. Noch vor der Bekanntgabe der Schlussfolgerung der Omsker Mediziner hinsichtlich seiner Krankenhauseinweisung brachten sein Umfeld sowie westliche Quellen die These voran, dass dieses angebliche Verbrechen von russischen Staatsstrukturen in Auftrag gegeben sein könnte. Die Argumente unserer Ärzte, die im Organismus Alexej Nawalnys keine Spuren von Giftstoffen entdeckt hatten, wurden von Anfang an unbegründet als lügnerisch und voreingenommen abgelehnt.
Dabei wurden die Beteuerungen des Pressesprechers des Präsidenten Russlands, Dmitri Peskow, ignoriert, dem Blogger wäre die gesamte nötige Hilfe garantiert gewesen, notfalls auch im Ausland.
Von Anfang an mischten sich die deutschen Behörden und die in Deutschland registrierte NGO Cinema for Peace in diese Situation intensiv ein, die auch den Transport Alexej Nawalnys mit einem Charterflugzeug aus Omsk nach Berlin am 22. August 2020 organisiert hat, damit dieser in der Charité-Klinik behandelt werden könnte.
Dabei bekam das Außenministerium Russlands von der deutschen Seite keine in solchen Fällen üblichen offiziellen Anträge hinsichtlich des Flugs bzw. der Einreise der Besatzungsmitglieder und Fluggäste der Maschine nach Russland. Dennoch wurden die nötigen Genehmigungen ausgestellt. Die deutschen Mediziner wurden in einem Hotel untergebracht und zu Alexej Nawalny ins Krankenhaus zugelassen. Sie hatten auch Kontakt mit den russischen Ärzten, die zu dem Zeitpunkt Einwände gegen den Abflug des Patienten nach Deutschland hatten, und zwar wegen seines schweren Zustandes und seiner Reiseunfähigkeit. Aber schon am Abend des 21. Augusts 2020 wurde die Zustimmung der Ärzte zu seinem Abtransport eingeholt. Eine gewisse Zeit nahmen die Ausstellung von medizinischen Dokumenten (Verzicht der Familie auf medizinische Hilfe in Russland) und die Regelung von juristischen Fragen (Alexej Nawalny war verurteilt zur Bewährungsstrafe unter Auflagen im Sinne mehrerer Straf-, administrativen und zivilen Ermittlungsverfahren)* in Anspruch; einige Zeit war für Vorbereitung und Zustellung des Patienten mit einem speziellen Transportmittel zum Flughafen, für die Bedienung des Flugzeugs und für Erholung der Besatzungsmitglieder erforderlich. Am Ende hob die Maschine am 22. August 2020 um 08.00 Uhr Ortszeit ab.
Vor diesem Hintergrund verbreiteten westliche Massenmedien intensiv Meldungen, die russischen Behörden hätten die Kooperation verweigert, hätten die deutschen Ärzte zu Alexej Nawalny nicht zugelassen und seine Beförderung nach Deutschland absichtlich behindert, damit aus seinem Organismus Spuren der Vergiftung verschwinden.
In Deutschland bekam der Patient den Status „Gast der Bundeskanzlerin Angela Merkel“. Aus diesem Grund bekamen er und seine Begleiter Staatsschutz, den sie rund um die Uhr genossen. Dann aber wurde erklärt, Alexej Nawalny wäre kein Gast der Bundesregierung, weil sie ihn gar nicht offiziell eingeladen hätte.
Nach der Untersuchung des Patienten in der Charité erklärten die deutschen Ärzte am 24. August 2020, sie hätten eine Vergiftung mit Cholinesterase-Hemmern festgestellt. Am selben Tag traten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesaußenminister Heiko Maas mit Erklärungen auf, wobei sie die russischen Behörden zu einer „transparenten und allumfassenden Ermittlung der Umstände der Verschlechterung des Gesundheitszustandes“ Alexej Nawalnys, zur Feststellung und Bestrafung der Schuldigen aufforderten. Der Cheftoxikologe des Föderationskreises Sibirien und des Gebiets Omsk, Alexander Sabajew, veröffentlichte seinerseits eine Erklärung, dass es keine Spuren der Vergiftung Alexej Nawalnys mit Cholinesterase-Hemmern gegeben hätte.
Ab diesem Moment erschienen in westlichen Massenmedien Spekulationen, die sich auf „Insiderinformationen von anonymen Quellen“ sowie auf ähnliche Fälle aus der Vergangenheit (den so genannten „Fall Skripal“ und einen Zwischenfall um den bulgarischen Unternehmer Emilian Gerbev) stützten, denen zufolge bei dem angeblichen Giftanschlag ein Gift der so genannten „Nowitschok“-Klasse verwendet worden wäre.
Am 27. August 2020 wandte sich die Generalstaatsanwaltschaft Russlands mit der ersten offiziellen Anfrage an das deutsche Bundesjustizamt, wobei internationale Rechtshilfe beantragt wurde, insbesondere die Angaben, auf die sich die deutschen Ärzte bei der Behauptung berufen hatten, das wäre eine kriminelle Vergiftung des Patienten gewesen. Erst am 4. September 2020 wurde die Anfrage an die für diesen Fall zuständige Berliner Justizverwaltung weitergeleitet. Erst am 6. September 2020 teilte der deutsche Außenminister Heiko Maas deutschen Massenmedien mit, das Auswärtige Amt hätte ihre Erfüllung vereinbart. Der Staatssekretär des deutschen Außenministeriums, Miguel Berger, bestätigte dem russischen Botschafter in Berlin gleich zweimal, dass man dem Antrag der russischen Seite unbedingt stattgeben würde. Stand 1. Februar 2021 haben wir aber von der deutschen Seite immer noch keine sachliche Antwort erhalten. Massenmedien und einzelne Abgeordnete des Bundestags traten gegen die Überlassung der Nawalny-Proben der russischen Seite auf, denn dann könnten die russischen Geheimdienste die geheimen Methoden der deutschen Experten zur Entdeckung von „Nowitschok“-Giften erfahren. Damit räumten sie de facto ein, dass die deutschen Streitkräfte über eine fortgeschrittene Expertise in Bezug auf diese Waffen verfügen, die laut der im Westen intensiv verbreiteten Legende nur in Russland hergestellt worden sein könnten.
Am 2. September 2020 ging Berlin einen Schritt weiter: Der „Einwurf“ über den angeblichen „Nowitschok“-Einsatz wurde vom Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, „bestätigt“, der erklärte, dass Experten des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr im Organismus Alexej Nawalnys Spuren des entsprechenden Giftstoffs entdeckt hätten. Bundeskanzlerin Angela Merkel und einige Mitglieder ihres Kabinetts verlangten von Moskau öffentlich „Erklärungen“. Berlin initiierte auf der EU- und Nato-Ebene Beratungen über weitere Sanktionen gegen unser Land. Gleichzeitig wandten sich die Deutschen an die OPCW mit dem Antrag einer entsprechenden Ermittlung, damit Russland für seine Verstöße gegen die Chemiewaffenkonvention zur Verantwortung gezogen werden könnte. Der russische Botschafter in Berlin wurde in das deutsche Außenministerium einbestellt.
Daraufhin wurde aktiv die These über die Notwendigkeit des Verzichts der Bundesregierung auf die Fertigstellung der Gaspipeline „Nord Stream-2“ unterstützt.
Am 3. September sagte der Bundesaußenminister der Bundesrepublik Deutschland Heiko Maas, dass die Ergebnisse der toxikologischen Tests, die von den deutschen Spezialisten durchgeführt worden waren, der OPCW übergeben werden. Das Technische Sekretariat der OPCW teilte mit, dass es „auf eine Anfrage der Bundesrepublik Deutschland warte“ und gewisse „Vorbereitungsmaßnahmen“ unternahm. Von der EU wurde eine Erklärung mit der Verurteilung des „Anschlags auf Alexej Nawalny“ veröffentlicht, wo ebenfalls Drohungen der eventuellen Einführung der Sanktionen gegen Russland ausgedrückt wurden, falls keine „unvoreingenommene internationale Untersuchung“ des Vorfalls erfolgt.
Am 4. September 2020 übergab Deutschland die Bioproben von Alexej Nawalny zur Analyse in Speziallaboren in Schweden und Frankreich. Die Außenminister Deutschlands und Frankreichs machten eine gemeinsame Erklärung mit der Behauptung, dass in Russland das Völkerrecht verletzt worden sei, weil im Fall um die „Vergiftung“ von Alexej Nawalny angeblich chemische Waffen eingesetzt wurden. Nach einer außerordentlichen Sitzung des Nato-Rats forderte Generalsekretär Jens Stoltenberg von Russland, „alle Details des Nowitschok-Programms“ offenzulegen. Das deutsche Nachrichtenmagazin „ Der Spiegel“ berichtete, dass Experten des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr Spuren eines Kampfgiftstoffs in Blut und Urin von Alexej Nawalny sowie in der Flasche, die angeblich von den Begleitpersonen des Bloggers mitgebracht worden war, entdeckten.
Am 5. September schlug die russische Nationale medizinische Kammer den deutschen Medizinern vor, eine gemeinsame Expertengruppe zur Feststellung der Gründe der Verschlechterung der Gesundheit von Alexej Nawalny (Am 8. September 2020 teilte die deutsche Staatsmedienholding Deutsche Welle mit, dass die Bundesärztekammer diesen Vorschlag ablehnte, indem darauf hingewiesen wurde, dass nur Verwandte des Patienten seine weitere Untersuchung initiieren können**) zu bilden.
Am 6. September 2020 sprach der Bundesaußenminister Heiko Maas in dem oben erwähnten Interview für deutsche Medien über „Merkmale“ der Beteiligung des russischen Staates an der Vergiftung von Alexej Nawalny und teilte über die Abstimmung durch das deutsche Auswärtige Amt des ersten Gesuchs der Staatsanwaltschaft Russlands vom 27. August 2020.
Am 8. September 2020 wurde eine Erklärung im Namen der G7-Teilnehmerländer mit der Behauptung veröffentlicht, dass in Russland das Völkerrecht verletzt wurde, weil im Fall mit der „Vergiftung“ Nawalnys angeblich C-Waffen genutzt wurde.
Am 9. September 2020 wurde der Botschafter Deutschlands in Russland Géza Andreas von Geyr ins Außenministerium Russlands zitiert, wo ihm eine harte Vorstellung angesichts eines konfrontativen Kurses der Bundesregierung im Kontext der Situation um Alexej Nawalny gemacht wurde.
Am 11. September 2020 veröffentlichten die Vorsitzenden der parlamentarischen „Freundschaftsgruppen“ in der Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation und im deutschen Bundestag, Pawel Sawalny, und Robby Schlund, eine gemeinsame Erklärung mit dem Aufruf der Durchführung einer „konstruktiven und unvoreingenommenen Untersuchung“ des Vorfalls ohne seine Ankopplung „apriori an Kooperation zwischen Russland und Deutschland in Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Kultur“.
Am 14. September 2020 wurde eine offizielle Erklärung der Bundesregierung mit der Bestätigung der Schlussfolgerungen der deutschen Militärmediziner über die Vergiftung von Alexej Nawalny mit dem Gift der so genannten Nowitschok-Gruppe durch die von OPCW akkreditierten Labore in Frankreich und Schweden veröffentlicht. OPCW-Spezialisten nahmen angeblich selbst neue Proben des Patienten, obwohl zuvor im Technischen Sekretariat der Organisation jede offiziellen Kontakte mit den Deutschen zum Fall des russischen Staatsbürgers mehrmals zurückgewiesen worden waren (später räumten Vertreter des Technischen Sekretariats der OPCW beim Gespräch mit dem russischen ständigen Vertreter de facto den Betrug ein, indem auf gewisse Vertraulichkeitsvereinbarungen mit den Deutschen hingewiesen wurde).
Am selben Tag sagte der Bundesaußenminister Heiko Maas auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Außenminister Iraks in Berlin, dass Russland sich direkt an die OPCW wenden soll, um Materialien zum Fall Nawalny zu bekommen, wobei de facto zu verstehen gegeben wurde, dass Berlin nicht vor hat, Moskau die gemäß dem Gesuch der Staatsanwaltschaft vom 27. August 2020 geforderten Biomaterialien und ihre Analysen bereitzustellen.
Am 14. September 2020 reichte die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation das zweite Gesuch beim Bundesjustizamt mit der Bitte, Informationen über die Behandlungsmethoden Nawalnys durch die Charité-Ärzte bereitzustellen, sowie den Zugang der Mitarbeiter des Innenministeriums Russlands zur Befragung im Rahmen der Vorermittlungs-Prüfung der Vermutungen über dessen kriminelle Vergiftung zu gewährleisten, ein. Die deutsche Seite sagte, dass sie bereit sei, diesem Gesuch im Falle der Zustimmung von Alexej Nawalny selbst stattzugeben. Am 15. September berichtete die US-Zeitung „New York Times“ unter Berufung auf eine Quelle in deutschen Sicherheitsdiensten, dass er gegen Kontakt mit den russischen Polizisten und gegen die mögliche russisch-deutsche gemeinsame Untersuchung des mit ihm verbundenen Vorfalls sei. Laut dem Bundesjustizministerium wurde das zweite Gesuch erst am 25. September 2020 bei der Justizverwaltung Berlins eingereicht. Nach dem Stand 3. Februar 2021 gab es keine Reaktion zum Inhalt des Gesuchs.
Am 15. September 2020 führte der Außenminister der Russischen Föderation Sergej Lawrow auf Auftrag des Präsidenten Russlands, Wladimir Putin, ein Telefongespräch mit dem Bundesaußenminister Deutschlands Heiko Maas durch. Dem deutschen Bundesaußenminister wurde gesagt, dass Moskau weiterhin von Berlin die Stattgebung der oben erwähnten Gesuche der Generalstaatsanwaltschaft Russlands erwartet. Es wurde hervorgehoben, dass sich solche Verpflichtung der Deutschen aus dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen 1959 ergibt. Heiko Maas bestätigte die zuvor erläuterte Position, laut der Russland im Kontext der Situation um Alexej Nawalny die OPCW und nicht Berlin kontaktieren soll.
Am 16. September 2020 reichte die russische Botschaft in Berlin dem Auswärtigen Amt Deutschlands eine Note mit der Bitte um Hilfe bei der Gewährleistung des konsularischen Zugangs zu Alexej Nawalny gemäß dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen 1963 ein. Am 25. September wurde eine Antwortnote des Auswärtigen Amtes Deutschlands erhalten, wo die deutsche Seite mitteilte, dass sie nicht vor habe, die Aufstellung der Kontakte zwischen den russischen Diplomaten und Alexej Nawalny zu verhindern, aber dies auch nicht fördern werde. Der Beschluss über die Austragung solchen Treffens soll vom russischen Staatsbürger selbst, der über das erwähnte Gesuch der russischen Botschaft informiert worden war, getroffen werden.
Angesichts der oben erwähnten Erklärung der deutschen Bundesregierung vom 14. September 2020 über die Bestätigung durch Stockholm und Paris der Spuren des Giftstoffs der so genannten Nowitschok-Klasse im Körper von Alexej Nawalny reichte die Generalstaatsanwaltschaft Russlands am 18. September 2020 den zuständigen Diensten Schwedens und Frankreichs Rechtshilfeersuche mit der Bitte, Informationen über die Durchführung der toxikologischen Analysen der Biomaterialien des russischen Staatsbürgers bereitzustellen, sowie über die Befragung ihrer Experten ein. Am 4. November 2020 informierte das Außenministerium Schwedens die russische Botschaft in Stockholm darüber, dass die schwedischen Behörden nicht vor haben, dem russischen Gesuch stattzugeben, weil es „den wesentlichen Interessen Schwedens widerspricht“.
Am 23. September 2020 veröffentlichte die Charité eine Pressemitteilung, wo es hieß, dass Alexej Nawalny aus der stationären Behandlung wegen der Verbesserung des Gesundheitszustandes entlassen wurde. Es wurde betont, dass die deutschen Ärzte die vollständige Genesung des russischen Staatsbürgers für möglich halten.
Am selben Tag reichte die ständige Vertretung Russlands bei der OPCW der ständigen Vertretung Deutschlands bei der OPCW eine Note mit der Forderung der Erfüllung durch Berlin der Verpflichtungen, die sich aus der Chemiewaffenkonvention, und zwar die Bereitstellung der russischen Seite aller bei Deutschland vorhandenen Materialien im Zusammenhang mit der Situation um Alexej Nawalny, ergibt, ein. Zudem wurde an OPCW-Generaldirektor Fernando Arias ein Brief mit der Benachrichtigung über die oben genannte Note sowie mit der Bitte, über den Charakter der technischen Unterstützung Deutschlands, mitzuteilen, geschickt.
Am 25. September 2020 schickten die Mitglieder der Dumakommission für Ermittlung von Fakten der Einmischung ausländischer Staaten in Russlands innere Angelegenheiten mit dem Abgeordneten Wassili Piskarjow an der Spitze einen Brief an den Präsidenten des deutschen Bundestags, Wolfgang Schäuble, in dem sie für gemeinsame russisch-deutsche parlamentarische Kontrolle über die Ermittlung des „Falls Nawalny“ plädierten ***.
Am 27. September 2020 berichtete das deutsche „Spiegel“-Magazin unter Berufung auf eigene Quellen, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel heimlich Alexej Nawalny besucht habe, als er in der Berliner Klinik Charité behandelt wurde. Diese Nachricht wurde als Zeichen der Solidarität der deutschen Regierungschefin mit dem „russischen Oppositionspolitiker“ dargestellt, aber auch als Signal dafür, dass Berlin nicht die Absicht hat, die Situation um den von den Deutschen vermuteten Giftanschlag ohne großes Aufsehen sich selbst regeln zu lassen. Später wurde die Information von diesem Treffen vom Regierungssprecher Steffen Seibert und von Alexej Nawalny selbst bestätigt.
Am 26. September 2020 schichte die russische Generalstaatsanwaltschaft die dritte Anfrage hinsichtlich der Situation um Alexej Nawalny an das deutsche Bundesjustizamt (dieses Dokument war vom 24. September 2020), und zwar mit der Bitte, russischen Untersuchungsrichtern die Möglichkeit zu geben, die Gattin des Russen, Julia Nawalnaja, sowie Maria Pewtschich zu befragen, die ihn auf seiner Reise nach Tomsk begleitet hatte. An die deutsche Seite wurde die Frage gestellt, ob die deutschen Spezialisten eine toxikologische Untersuchung irgendwelcher Gegenstände aus dem Hotel durchgeführt hatten, in dem Alexej Nawalny abgestiegen war. Stand 3. Februar 2021 haben wir keine sachliche Reaktion auf diese Anfrage erhalten.
Am 28. September 2020 wandte sich die russische Generalstaatsanwaltschaft mit dem vierten Rechtshilfegesuch an das deutsche Bundesjustizamt und bat, den Besitzer der auf dem deutschen Server untergebrachten E-Mail-Adresse zu finden, von der am Tag der dringenden Krankenhauseinweisung Alexej Nawalnys eine Mitteilung über Verminung von Objekten in der Stadt Omsk abgeschickt worden war. Gleichzeitig baten wir um die Bestätigung bzw. Widerlegung von in offenen Quellen veröffentlichten Informationen, dass der Giftstoff der „Nowitschok“-Klasse in einer Flasche entdeckt worden wäre, die aus Tomsk nach Deutschland von der erwähnten Frau Maria Pewtschich ausgeführt worden war. Stand 1. Februar 2021 haben wir keine sachliche Reaktion erhalten.
Übrigens hat die deutsche Seite die Bitte der russischen Generalstaatsanwaltschaft nach einer Befragung Maria Pewtschichs abgelehnt, und zwar unter dem Vorwand, dass ihre Adresse auf dem Territorium der Bundesrepublik angeblich unbekannt sei. Dabei traf sie sich in Deutschland nach Informationen aus offenen Quellen mit Alexej Nawalny, der rund um die Uhr von den deutschen Geheimdiensten bewacht wurde. Am 17. Januar 2021, dem Tag seines Abflugs aus Berlin nach Moskau, gehörte sie zu den Personen, die ihn verabschiedeten. Es wurden uns keine Ergebnisse der toxikologischen Untersuchung der Giftspuren überlassen, die angeblich auf den Mineralwasserflaschen entdeckt worden waren, die Maria Pewtschich aus dem Tomsker Hotel nach Berlin gebracht hatte. Die deutschen Behörden weigerten sich auch, uns jegliche Informationen über die Experten zur Verfügung zu stellen, die die Flaschen untersucht hatten, wie auch diese Experten zu befragen.
Am 1. Oktober 2020 veröffentlichte das deutsche „Spiegel“-Magazin ein Interview mit Alexej Nawalny, in dem der Blogger erklärte, die wahrscheinlichste Version der Ereignisse um ihn sei ein Mordanschlag seitens der russischen Geheimdienste im Auftrag der höchsten Staatsführung Russlands, wobei ein Kampfgiftstoff eingesetzt worden sei.
Am 2. Oktober 2020 schickte Deutschlands Ständige Vertretung bei der OPCW eine Note an die Ständige Vertretung Russlands bei der OPCW, in der behauptet wurde, dass aus Berlins Sicht das bilaterale russisch-deutsche Zusammenwirken im Kontext der Situation um Alexej Nawalny, auf dem die russische Seite bestehe, angeblich im Rahmen der Treffen des russischen Botschafters in Deutschland mit dem Staatssekretär des deutschen Außenministeriums am 2. September 2020 und des deutschen Botschafters in Russland mit dem Ersten Vizeaußenminister Russlands am 9. September 2020, wie auch im Rahmen eines Telefonats der Außenminister Russlands und Deutschlands am 15. September 2020 erfolgt wäre. Das entspricht aber nicht der Wahrheit.
Bei den erwähnten Gesprächen, von denen zwei auf Moskaus Drängen stattfanden, wurde die deutsche Seite aufgerufen, uns im Sinne der Anfragen der Generalstaatsanwaltschaft Russlands die Bioproben Alexej Nawalnys zwecks einer Vergleichsanalyse und die Ergebnisse dieser Analysen zur Verfügung zu stellen. Die deutsche Seite wich dem sachlichen Dialog aber vorsätzlich aus und nutzte die erwähnten Kontakte ausschließlich für Wiedergabe der allgemein bekannten Vorwürfe, Drohungen und Ultimaten an Russland.
Am 3. Oktober 2020 erklärte der deutsche Außenminister Heiko Maas in einem Interview für die deutsche Online-Zeitung t-online, dass neue EU-Sanktionen gegen Russland im Falle einer Bestätigung der Schlussfolgerungen der Sonderlaboratorien Deutschlands, Frankreichs und Schwedens über Alexej Nawalnys Vergiftung mit einem Kampfgiftstoff der „Nowitschok“-Klasse durch OPCW-Experten „unvermeidlich“ wären.
Am 7. Oktober 2020 veröffentlichten die Außenminister Deutschlands und Frankreichs eine gemeinsame Erklärung, in der sie die deutsch-französische Initiative im Rahmen der EU zur Einführung von Sanktionen gegen einzelne russische „offizielle Personen“ ankündigten, „die für die Vergiftung Alexej Nawalnys verantwortlich sind“, wie auch gegen Einrichtungen, die „mit dem ‚Nowitschok‘-Programm in Verbindung stehen“.
Am 8. Oktober besprach der Vorsitzende der Dumakommission für Ermittlung von Fakten der Einmischung ausländischer Staaten in Russlands innere Angelegenheiten, Wassili Piskarjow, den „Fall Nawalny“ im Rahmen einer Videokonferenz mit dem Vorsitzenden der deutsch-russischen Parlamentsgruppe des Bundestags, Robby Schlund. Der deutsche Abgeordnete teilte über seine Absicht mit, sich an den Präsidenten des Bundestags, Wolfgang Schäuble, mit der Forderung zu wenden, die offizielle Antwort auf die Anfrage der von Wassili Piskarjow geleiteten Kommission vom 25. September 2020 zu geben.
Am 15. Oktober 2020 verhängte die EU im Kontext des „Falls Nawalny“ Sanktionen gegen sechs russische Beamte (den Direktor des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands, den Ersten Vizeleiter des Präsidialamtes Russlands, den Leiter der Verwaltung für Innenpolitik im Präsidialamt, den Präsidentenbeauftragten im Föderationskreis Sibirien sowie gegen zwei stellvertretende Verteidigungsminister Russlands) und das Staatliche Forschungsinstitut für organische Chemie und Technologien.
Am 16. Oktober 2020 wurde vom Technischen OPCW-Sekretariat unter den Delegationen verschiedener OPCW-Mitgliedsländer ein geschlossener Bericht über die technische Unterstützung, die die Organisation Deutschland im Kontext des „Falls Nawalny“ geleistet hatte. Auf Berlins Drängen wurden aus dem Bericht alle wichtigen Informationen über den Stoff gelöscht, den die OPCW-Experten, wie auch die deutschen Militärs angeblich in den Bioproben des Bloggers entdeckt hätten. Diese Entscheidung wurde durch das „Risiko der Weiterverbreitung“ begründet: Die Formel des Giftstoffs könnte angeblich in die Hände von Rechtsbrechern geraten. Am 19. Oktober 2020 schickte die russische Botschaft in Deutschland an das deutsche Außenministerium eine Note mit der Bitte, den OPCW-Bericht vollständig zu veröffentlichen. Auf diese Note haben wir keine Antwort erhalten. Am 16. November 2020 schickte unsere Botschaft eine wiederholte Note. Erst am 7. Dezember 2020 reagierte das deutsche Außenministerium mit einer Note, in der es sich weigerte, Russlands Bitte nachzukommen, und zwar aufgrund der erwähnten „Risiken der Weiterverbreitung“. Zudem wurde darauf verwiesen, dass die beantragten Informationen zum Giftstoff nach Auffassung der deutschen Seite für die Ermittlung der Vergiftung Alexej Nawalnys irrelevant seien.
Am 16. Oktober 2020 veröffentlichten die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Polens eine gemeinsame Erklärung, in der sie Russland abermals zur Ermittlung der „Vergiftung Alexej Nawalnys“ aufforderten.
Am 30. Oktober 2020 erhielt die Generalstaatsanwaltschaft Russlands einen Brief vom deutschen Bundesjustizamt (vom 28. Oktober 2020) mit Hinweisen auf die vier erwähnten russischen Anfragen im Kontext des „Falls Nawalny“ (vom 27. August, vom 14., 24. und 28. September 2020). In diesem Brief beantwortete die deutsche Seite keine einzige von den Fragen unserer Rechtsschutzorgane zur Situation um den Blogger und stellte nur mehrere Gegenfragen – und bestätigte, dass sie nicht die Absicht habe, uns Alexej Nawalnys Bioproben und die Ergebnisse ihrer Analysen ohne seine persönliche Zustimmung und ohne Einleitung eines Strafverfahrens in Russland wegen seiner von den Deutschen vermuteten Vergiftung bereitzustellen. Im Grunde war der von der Generalstaatsanwaltschaft Russlands erhaltene Brief ein rein formales und nichtssagendes Antwortschreiben. Entsprechende öffentliche Kommentare wurden von der Generalstaatsanwaltschaft, dem Innenministerium und dem Außenministerium Russlands abgegeben. Am 3. November 2020 schickte die Generalstaatsanwaltschaft Russlands an das deutsche Bundesjustizamt ein Gegenschreiben, in dem sie auf die erwähnten Gegenfragen der deutschen Seite ausführlich reagierte.
Am 2. November 2020 wurde die Situation um Alexej Nawalny bei einem persönlichen Treffen des Vorsitzenden der Staatsdumakommission für die Ermittlung von Fakten der Einmischung ausländischer Staaten in Russlands innere Angelegenheiten, Wassili Piskarjow, und des Vorsitzenden der deutsch-russischen Parlamentsgruppe des Bundestags, Robby Schlund, in Moskau ausführlich besprochen.
Am 5. November fand auf Initiative der deutschen Seite ein Telefongespräch zwischen dem Außenminister der Russischen Föderation, Sergej Lawrow, und dem Bundesaußenminister der Bundesrepublik Deutschland, Heiko Maas, statt. Der russische Außenminister brachte gegenüber dem deutschen Außenminister erneut die russischen Forderungen bezüglich des Umgangs der deutschen Behörden im Zusammenhang mit dem “Fall Nawalny“ zum Ausdruck.
Am 6. November 2020 sagte die stellvertretende Sprecherin des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland, Maria Adebahr, während des Pressebriefings der Bundesregierung, dass eine unbedingte Bedingung für die Erörterung der Frage über die Übergabe jeglicher personenbezogenen Daten von Alexej Nawalny (wohl auch seine Biomaterialien) die Einleitung eines Strafverfahrens wegen seiner durch die Deutschen vermuteten Vergiftung ist, was jedoch einen positiven Ausgang über die Übergabe der Angaben nicht garantiert.
Am 12. November sagte der Außenminister der Russischen Föderation, Sergej Lawrow, in einem Interview für die russischen Medien, dass Moskau spiegelartig auf die Sanktionen der EU gegen unser Land im Zusammenhang mit der Situation um Alexej Nawalny reagieren wird. Am 13. November sagte der Regierungssprecher Steffen Seibert auf einer wöchentlichen Pressekonferenz, dass Berlin die Äußerungen des Chefs des russischen außenpolitischen Amtes zur Kenntnis genommen hat. Die angekündigten Gegensanktionen Moskaus sind ihm zufolge „unbegründet und unangemessen“, ignorieren das Interesse der internationalen Gemeinschaft an der Untersuchung des Vorfalls und verlegen das „russische Problem“ in den Bereich der bilateralen Beziehungen mit Deutschland und Frankreich.
Am 18. November 2020 reichte der Generaldirektor der OPCW, Fernando Arias, einen Brief der Ständigen Vertretung der Russischen Föderation bei der OPCW ein, wo er unter anderem bestätigte, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland dem Technischen Sekretariat nicht erlaube, mit der russischen Seite eine volle Version seines Berichts über die technische Unterstützung für Berlin zu teilen. Demnach schlagn die Deutschen dem Technischen Sekretariat der OPCW vor, bei Kontakten mit Russland sich auf die am 16. Oktober 2020 veröffentlichte Version des Dokumentes zu berufen.
Am 27. November 2020 sagte der Sprecher des deutschen Bundesjustizministeriums, Maximilian Kall, auf einer wöchentlichen Pressekonferenz der Bundesregierung, dass der Beschluss zu vier (russischen) Rechtshilfeersuchen bislang nicht getroffen wurde, sie werden bearbeitet.
Am 30. November bedankte sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Videobotschaft an die Teilnehmer der Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC) anlässlich des Abschlusses der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bei den Parlamentariern für eine einheitliche Reaktion der EU wegen der „Vergiftung“ von Alexej Nawalny durch „Nowitschok“ (buchstäblich – „sehr gut gelungen“).
Am 13. Januar 2021 schickte das deutsche Bundesjustizamt an die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation einen Brief, der von der deutschen Seite als eine offizielle Antwort auf die russischen Rechtshilfegesuche zum Fall Nawalny vom 27. August, 14., 24. und 28. September 2020 dargestellt wird. Mit dem Brief wurden die Protokolle der Befragungen des Bloggers und seiner Ehefrau Julia Nawalny durch die deutschen Rechtsschutzorganen gemäß den erwähnten Appellen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der deutschen Sprache, versehen. In den Briefen werden die von den Deutschen bereits erläuterten Thesen dargelegt und erneut die Nichtbereitschaft der deutschen Behörden bestätigt, der russischen Ermittlung jegliche materiellen Beweise der Vergiftung des Bloggers mit „Nowitschok“ (darunter drei Flaschen, wo es Mineralwasser gegeben hatte, mit angeblichen Gift-Spuren auf zwei von ihnen), darunter die Kopien des toxikologischen Befundes, Bioproben von Alexej Nawalny und Ergebnisse ihrer Analysen. Ihren Beschluss argumentieren die Deutschen wie zuvor mit der fehlenden Genehmigung zur Übergabe der personenbezogenen Daten seitens Alexej Nawalny selbst sowie Hinweisen auf die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen 1959.
Am 17. Januar 2021 wurde Alexej Nawalny durch Mitarbeiter der russischen Rechtsschutzorgane am Moskauer Flughafen Scheremetjewo festgenommen.
Am 18. Januar sagte der deutsche Regierungssprecher Steffen Seibert auf der Pressekonferenz der Bundesregierung, dass die deutsche Regierung die Festnahme von Alexej Nawalny verurteilt und zur unverzüglichen Freilassung Nawalnys aufruft. Ähnliche Erklärungen machten die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland Angela Merkel, Vizekanzler und Bundesfinanzminister der Bundesrepublik Deutschland Olaf Scholz, Bundesaußenminister der Bundesrepublik Deutschland Heiko Maas, Bundesverteidigungsministerin der Bundesrepublik Deutschland Annegret Kramp-Karrenbauer.
Am 21. Januar 2021 reichte die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation als Reaktion auf den Brief des Bundesjustizministeriums Deutschlands vom 13. Januar 2021 ein weiteres Gesuch mit dem Aufruf der deutschen Seite ein, die 17 beantragten Prozesshandlungen in vollem Umfang zu erfüllen sowie alle Fragen, die von der russischen Ermittlung im Zusammenhang mit dem Fall Nawalny gestellt wurden, grundsätzlich zu beantworten.
Chronologie zur Entwicklung der Ereignisse um Alexej Nawalny
2020
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20. August |
- Rapide Verschlechterung des Zustands von Alexej Nawalny nach dem Abflug aus Tomsk nach Moskau. - Notlandung am Flughafen Omsk und Einlieferung in die toxikologische Abteilung des Staatlichen Klinischen Krankenhauses Nr. 1 in Omsk - Leistung vollumfänglicher medizinischer Hilfe. - Nawalnys „Team“ fixiert, beschreibt und packt vor Ort gefundene Gegenstände, darunter Flaschen mit Mineralwasser, ein. |
21. August |
- Stabilisierung des Zustands. - Operativer Erhalt einer Genehmigung für den Flug nach Deutschland mit einem Privatflugzeug. |
22. August |
- Abflug nach Deutschland und Hospitalisierung in der Charité in Berlin (unter den Begleitpersonen war Maria Pewtschich, die die Flaschen mit Mineralwasser aus dem Hotelzimmer Nawalnys mit dabei hatte, die anschließend den deutschen Behörden übergeben wurden). |
24. August |
- Pressemitteilung der Charité über die Vergiftung von Alexej Nawalny mit dem Stoff aus der Gruppe der Cholinesterasehemmer. - Gemeinsame Erklärung von Angela Merkel und Heiko Maas mit dem Aufruf an die Behörden Russlands zu einer „transparenten und umfassenden Untersuchung der Umstände der Verschlechterung der Gesundheit“ von Alexej Nawalny, Feststellung der Verantwortlichen und deren Bestrafung. - Erklärung des Cheftoxikologen des Gebiets Omsk über die fehlenden Merkmale der Vergiftung mit Cholinesterase-Hemmstoffen. |
26. August |
- Einführung von Sanktionen durch das US-Handelsministerium gegen das Staatliche Forschungsinstitut für organische Chemie und Biotechnologie, 33 Forschungs- und Testinstitute des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation und 48 Forschungsinstitute des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation wegen „Entwicklung der Chemie- und Biowaffen“. |
27. August |
- Rechtshilfeersuchen der Generalstaatsanwaltschaft Russlands an die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen 1959 (erst am 4. September 2020 wurde das Gesuch der in diesem Fall zuständigen Justizverwaltung Berlins übergeben). |
2. September |
- Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Feststellung durch Spezialisten der Bundeswehr der Spuren der Vergiftung mit „Kampfstoff aus der Nowitschok-Gruppe“ in den Analysen von Alexej Nawalny und die Absicht, die OPCW zu kontaktieren. - Erklärung von Angela Merkel darüber, dass Alexej Nawalny „Opfer eines Anschlags mit Einsatz des Nervenkampfstoffs aus der Nowitschok-Gruppe“, „Opfer eines Verbrechens“ wurde. - Offizielles Berlin initiiert Konsultationen in der EU und Nato über die Einführung weiterer Sanktionen gegen unser Land. Zugleich wenden sich die Deutschen an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen zur Durchführung einer Untersuchung und Heranziehung Russlands zur Verantwortung wegen Verletzung der Chemiewaffenkonvention. - Russlands Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland wird ins Außenministerium eingeladen. |
3. September |
- Erklärung des Bundesaußenministers der Bundesrepublik Deutschland, Heiko Maas, mit dem Aufruf zu einer „transparenten“ Untersuchung der Vergiftung. Der Vorfall wurde als „Angriff mit dem Einsatz des Nervenkampfstoffs“ bezeichnet. Es wurde gesagt, dass die Ergebnisse der toxikologischen Analysen der OPCW übergeben werden. - Pressemitteilung der OPCW, wo es heißt, dass die Organisation weiterhin die Situation verfolgen wird und bereit ist, sich anzuschließen und jedem Staat zu helfen, der Hilfe beantragen wird. Seit Erhalt der Informationen der deutschen Seite über vermutliche Vergiftung von Alexej Nawalny ist das Technische Sekretariat „in Erwartung einer Anfrage von Deutschland“ und unternahm gewisse „Vorbereitungsmaßnahmen“. - Erklärung der EU mit Verurteilung des „Anschlags auf Alexej Nawalny“, Drohung mit Sanktionen, Aufruf zu einer „unvoreingenommenen internationalen Untersuchung“, wozu Moskau mit der OPCW zusammenarbeiten sollte. |
4. September |
- Deutschland übergibt Proben von Nawalny zur Analyse in Speziallaboren Schwedens und Frankreichs (Laut Zusicherungen der Abteilungsleiterin des schwedischen Militärlabors FOI Asa Scott waren die Ergebnisse der Analyse bereits am 6. September 2020 fertig). - Deutschland wendet sich an den Generaldirektor des Technischen Sekretariats der OPCW mit der Bitte, technische Unterstützung auf Grundlage von P. 38e des Artikels VIII der OPCW zu leisten. - die Außenminister Deutschlands und Frankreichs geben eine gemeinsame Erklärung mit der Behauptung ab, dass in Russland das Völkerrecht verletzt wurde, weil im Fall der „Vergiftung“ von Alexej Nawalny C-Waffen angeblich eingesetzt worden seien. - Erklärung des Nato-Generalsekretärs Jens Stoltenberg nach einer außerordentlichen Sitzung des Nato-Rats mit der Forderung an Russland, „in vollem Maße mit der OPCW“ in einer „unvoreingenommenen internationalen Untersuchung“ zu kooperieren und alle Details des Nowitschok-Programms offenzulegen. - Erklärung der Nato mit einer „entschlossenen Verurteilung der Vergiftung des russischen Oppositionellen mit der Anwendung des Nervengift-Kampstoffs aus der Nowitschok-Gruppe, Unterstützung einer „wichtigen Rolle der OPCW“ und dem Aufruf, unverzüglich jede Informationen offenzulegen, die im Zusammenhang mit der Arbeit dieser Organisation stehen“. - Übergabe eines Gesuchs der Generalstaatsanwaltschaft Russlands durch die deutsche Bundesregierung an die Staatsanwaltschaft Berlin. - „Der Spiegel“ berichtet über die Entdeckung von Spuren von „Nowitschok“ in Blut, Urin, an der Haut und an der Flasche, die es angeblich im Flugzeug bei Alexej Nawalny gab, durch das Institut für Pharmakologie und Toxikologie in München. |
5. September |
- Die russische Nationale Medizinische Kammer schlägt deutschen Medizinern vor, eine gemeinsame Expertengruppe zur Feststellung der Gründe der Verschlechterung der Gesundheit von Alexej Nawalny zu bilden. Am 8. September berichtet die deutsche Staatsmedienholding Deutsche Welle, dass die Bundesärztekammer Deutschlands diesen Vorschlag ablehnte, indem darauf hingewiesen wurde, dass nur Verwandte des Patienten seine weitere Untersuchung initiieren können. - OPCW-Experten treffen in Deutschland ein und kommunizieren mit der deutschen Seite. |
6. September |
- OPCW-Experten besuchen die Charité in Berlin, um biomedizinische Proben von Alexej Nawalny zu nehmen. - Bundesaußenminister Heiko Maas sagt in einem Interview mit deutschen Medien, dass das Auswärtige Amt die Erfüllung des ersten Gesuchs der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation abstimmte. |
7. September |
- Offener Brief von Leonid Roschal an Präsident der deutschen Bundesärztekammer mit dem Vorschlag, eine gemeinsame Kommission für ein Konsilium und eine unvoreingenommene endgültige Lösung der Frage nach der Vergiftung von Alexej Nawalny zu bilden. - Erklärung des Bundeswehrsprechers (im Interview mit der „Nowaja Gaseta“), in der es heißt, dass die Übergabe jeder zusätzlichen Informationen zu den Ergebnissen der Untersuchungen aus Sicherheitsgründen und ausgehend von den Interessen der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist. |
8. September |
Pressemitteilung der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Michelle Bachelet, in der es heißt, dass die Zahl der Fälle der Vergiftung und anderer Formen von beabsichtigten Morden an aktuellen und ehemaligen Staatsbürgern Russlands ob in Russland oder außerhalb des Landes in den letzten 20 Jahren ernsthafte Besorgnisse auslöst, und, dass „Nawalny eindeutig Staatsschutz brauche“. |
9. September |
- Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland Géza Andreas von Geyr wird ins Außenministerium gerufen, wo ihm ein entschiedener Protest wegen der unbegründeten Vorwürfe und Ultimaten Berlins an Russland ausgedrückt wird. - Der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums der Bundesrepublik Deutschland sagt auf einem Pressebriefing, dass Deutschland den OPCW-Experten die Ergebnisse der Proben von Alexej Nawalny übergeben hat. - Die Sprecherin der deutschen Bundesregierung Martina Fietz sagt, dass Berlin keine Gründe zur Übergabe der Angaben zu Nawalny direkt an Moskau sieht, weil Russland OPCW-Mitglied ist. Sie ruft Russland dazu auf, Informationen zum Fall Nawalny zu übergeben. - Erklärung der G7, in der es heißt, dass Russland „eine Untersuchung durchführen“, die Schuldigen feststellen und bestrafen muss. |
11. September |
- Die OPCW reicht die in Berlin genommenen biomedizinischen Proben an zwei ernannte Labore ein. - Die Berliner Staatsanwaltschaft berichtet, dass sie ein Rechtshilfeersuchen der Generalstaatsanwaltschaft Russlands erhalten hat. - Die Vorsitzenden der parlamentarischen „Freundschaftsgruppen“ in der Staatsduma Russlands und im deutschen Bundestag, Pawel Sawalny und Robby Schlund, veröffentlichen eine gemeinsame Erklärung, wo dazu aufgerufen wird, „eine konstruktive und unparteiische Untersuchung durchzuführen, die nicht a priori an die Zusammenarbeit zwischen Russland und Deutschland in Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Kultur gebunden ist“. |
14. September |
- Die Generalstaatsanwaltschaft Russlands reicht dem deutschen Bundesamt für Justiz das zweite Ersuchen mit der Bitte um die Bereitstellung von Informationen über die Behandlungsmethoden Alexej Nawalnys durch die Charité-Ärzte sowie des Zugangs der Mitarbeiter des Innenministeriums Russlands zu ihm zur Befragung im Rahmen des Vorprüfungsverfahren zu den Vermutungen über seine kriminelle Vergiftung (erst am 25. September wurde es zur Behandlung durch das Justizamt Berlins geschickt). - Erklärung des Sprechers der deutschen Bundesregierung, Steffen Seibert, über das Vorhandensein von Beweisen für die Präsenz von „Nowitschik“ in den Proben Nawalnys. Da es eine ernsthafte Verletzung der Chemiewaffenkonvention sei, zog Deutschland die OPCW zur Analyse der Beweise zum Fall Nawalny gemäß Punkt 38 (e) des Artikels VIII der Konvention heran. Auf dieser Grundlage nahm die OPCW das Biomaterial von Alexej Nawalny zu Analyse in zwei zertifizierten Laboren. Wie betont wurde, legten bereits drei Labore unabhängig voneinander Beweise der Präsenz von „Nowitschok“ vor. Russland wurde dazu aufgerufen, das Geschehene zu kommentieren. - Erklärung von Heiko Maas (auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Außenminister des Iraks in Berlin), in der es heißt, dass man sich an die OPCW wenden solle, um dokumentarische und medizinische Materialien zum Fall Nawalny zu bekommen. - Veröffentlichung einer offiziellen Erklärung der Bundesrepublik Deutschland mit einem Bericht über die Bestätigung durch die bei OPCW akkreditierten Labore in Frankreich und Schweden der Schlussfolgerungen der deutschen Militärmediziner über die Vergiftung von Alexej Nawalny mit dem Giftstoff der so genannten Nowitschok-Gruppe. OPCW-Spezialisten nahmen angeblich selbst neue Proben bei dem Patienten, obwohl im Technischen Sekretariat der Organisation zuvor jegliche offizielle Kontakte mit den Deutschen zu diesem Fall mehrmals zurückgewiesen worden waren. - Telefongespräch zwischen Wladimir Putin und Emmanuel Macron. |
15. September |
- Telefongespräch zwischen Sergej Lawrow und Heiko Maas. |
16. September |
- Die russische Botschaft in Berlin überreicht dem Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland eine Note mit der Bitte, bei der Gewährleistung des konsularischen Zugangs zu Alexej Nawalny gemäß dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963 Unterstützung zu leisten (am 25. September wurde eine Antwortnote des deutschen Auswärtigen Amts erhalten, wo die deutsche Seite mitteilte, dass sie die Herstellung eines Kontakts zwischen russischen Diplomaten mit Alexej Nawalny nicht behindern, aber auch nicht dabei Unterstützung leisten wird). |
17. September |
- Pressemitteilung der OPCW über eine medizinische Probenahme durch das Technische Sekretariat zur Analyse in den zertifizierten Laboren der OPCW. - Resolution des EU-Parlaments zur Situation um Alexej Nawalny. - Veröffentlichung eines Videos aus dem Hotelzimmer Nawalnys, wo sein „Team“ die dort entdeckten Gegenstände, darunter Mineralwasserflaschen, fixiert, beschreibt und einpackt, die von der Betreuerin des Bloggers, Maria Pewtschich den deutschen Behörden übergeben wurden und auf einer Nowitschok-Spuren entdeckt wurden. |
18. September |
- Die Generalstaatsanwaltschaft Russlands überreicht den zuständigen Diensten Schwedens und Frankreichs Rechtshilfeersuchen bezüglich der Bereitstellung von Informationen über die von ihnen durchgeführten toxikologischen Untersuchungen des Biomaterials von Alexej Nawalny sowie die Befragung ihrer Experten. |
23. September |
- Pressemitteilung der Charité, in der es heißt, dass Alexej Nawalny am 22. September aus der stationären Behandlung entlassen wurde. - Die ständige Vertretung der Russischen Föderation bei der OPCW schickte eine Note an die ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland mit der Forderung, Informationen zur Situation um Alexej Nawalny bereitzustellen. |
25. September |
- Es folgt das dritte Rechtshilfeersuchen der Generalstaatsanwaltschaft Russlands. - Die Mitglieder der Kommission der Staatsduma Russlands zur Untersuchung der Fakten der Einmischung ausländischer Staaten in die inneren Angelegenheiten Russlands, die vom Abgeordneten Wassili Piskarjow geleitet wird, schicken einen Brief an den Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble mit dem Vorschlag, eine gemeinsame russisch-deutsche parlamentarische Kontrolle des Verlaufs der Untersuchung des Falls Nawalny zu beginnen. |
26. September |
- Russlands Innenministerium reicht das dritte Ersuchen beim Bundesamt für Justiz Deutschlands zur Situation um Alexej Nawalny (das Dokument selbst ist vom 24. September) mit der Bitte ein, russischen Ermittler die Ehefrau des Bloggers Julia Nawalnaya und die Begleiterin während der Reise in Tomsk Maria Pewtschich befragen zu lassen. |
28. September |
- Russlands Generalstaatsanwaltschaft reicht dem deutschen Bundesamt für Justiz das vierte Rechtshilfeersuchen ein. - Emmanuel Macron fordert von Russland Erklärungen zum Fall Nawalny (auf der Pressekonferenz in Vilnius). |
29. September |
- Heiko Maas sagt auf der UN-Generalversammlung, dass Berlin eine Verletzung des Verbots für die Anwendung von C-Waffen in der Situation um Alexej Nawalny sieht, und, dass die EU sich das Recht vorbehält, Sanktionen zu verhängen. |
1. Oktober |
„Der Spiegel“ veröffentlichte das Interview mit Alexej Nawalny - Russlands Ständiger Vertreter bei der OPCW, Alexander Schulgin, überreichte dem Generaldirektor des Technischen Sekretariats, Fernando Arias, einen Brief mit dem Vorschlag, die Entsendung von Experten nach Russland zu erwägen, die gemeinsam mit russischen Spezialisten die Ergebnisse der Analysen Alexej Nawalnys überprüfen und nach Merkmalen eines möglichen Verbrechens auf dem Territorium Russlands suchen würden. |
2. Oktober |
- In seiner Note bestätigte Berlin bei der Beantwortung unserer Anfrage hinsichtlich des Punktes 2 des Artikels IX der Chemiewaffenkonvention, noch am 4. September eine Anfrage an das Technische OPCW-Sekretariat zum Punkt 38(e) des Artikels VIII der Chemiewaffenkonvention geschickt zu haben, wobei OPCW-Experten am 5. und 6. September „selbstständig“ Alexej Nawalnys Bioproben genommen hätten (das Technische Sekretariat bestätigte das erst am 17. September). - Der Antwortbrief Fernando Arias‘, in dem er die Bereitschaft der OPCW bestätigte, Russland Hilfe zu leisten, und bat, zu präzisieren, aufgrund welcher Bestimmung der Konvention Russland Hilfe beantragt. Zudem erklärte er in dem Brief, dass das Technische Sekretariat immer noch die Ergebnisse der Analyse von Nawalny-Proben auf Antrag der deutschen Seite erwartete. |
3. Oktober |
- Der deutsche Außenminister Heiko Maas erklärte im Interview für die deutsche Online-Zeitung T-online, dass neue EU-Sanktionen gegen Russland im Falle einer Bestätigung der Schlussfolgerungen der Speziallabore Deutschlands, Frankreichs und Schwedens durch OPCW-Experten, dass Alexej Nawalny mit einem Gift der so genannten „Nowitschok“-Klasse vergiftet wurde, „unvermeidlich“ wären. |
5. Oktober |
- Der Generaldirektor des Technischen OPCW-Sekretariats veröffentlichte eine entsprechende Pressemitteilung auf der Website der Organisation, ohne unsere formelle Zustimmung der Veröffentlichung unserer Kontakte hinsichtlich der Entsendung von OPCW-Experten nach Russland abzuwarten. |
6. Oktober |
- Russlands OPCW-Botschafter Alexander Schulgin überreichte dem Generaldirektor des Technischen OPCW-Sekretariats, Fernando Arias, einen Brief, in dem er mitteilte, dass die russische Seite ein Expertentreffen im Sinne des Punktes 38(e) des Artikels VIII der Chemiewaffenkonvention für möglich hält. Gleichzeitig bestätigte er unsere Zustimmung der Veröffentlichung des entsprechenden Briefwechsels, um die Teilnehmerländer der Chemiewaffenkonvention entsprechend zu informieren. - Das Technische OPCW-Sekretariat verbreitete den Vermerk S/1906/2020 mit einer Zusammenfassung des Berichts zu der Deutschland geleisteten technischen Hilfe, in dem darauf verwiesen wurde, dass Alexej Nawalny „der Wirkung einer toxischen Chemikalie ausgesetzt wurde, die als Cholinesterase-Hemmer wirkt“. Dabei wurde betont, dass Biomarker des entdeckten Cholinesterase-Hemmers strukturelle Charakteristiken haben, die mit denen von toxischen Chemikalien von den Listen 1.A14 und 1.A15 (so genannte „Nowitschok“-Stoffe) der „Chemikalien-Beilage“ zur Chemiewaffenkonvention ähnlich waren. Der Hemmer selbst fehlte aber auf diesen Listen. Gemeinsame Erklärung von 44 Ländern des westlichen Lagers (Nato, EU, Australien, Georgien, Kolumbien, Peru, Ukraine, Südkorea, Schweiz, Ecuador und Japan) am Rande der 95. Tagung des OPCW-Exekutivrats (Den Haag, vom 6. bis 9. Oktober). Sie forderten Russland auf, die Anwendung von Chemiewaffen aus der „Nowitschok“-Gruppe gegen Alexej Nawalny schnellstmöglich zu ermitteln und die Ergebnisse der Ermittlung in der 25. Tagung der Konferenz der Mitgliedsländer der Chemiewaffenkonvention (Den Haag, vom 30. November bis 4. Dezember) zu präsentieren. |
7. Oktober |
- Gemeinsame Erklärung der Außenminister Frankreichs und Deutschlands, in der die Situation um Alexej Nawalny als Mordanschlag mit dem Einsatz eines „von Russland entwickelten Kampfgiftstoffs“ bezeichnet wurde. Jean-Yves Le Drian und Heiko Maas betonten, dass Frankreich und Deutschland angesichts der Umstände dieses Falles keinen anderen Schluss ziehen können als den, dass Alexej Nawalnys Vergiftung unter Mitwirkung Russlands verübt wurde, so dass es dafür verantwortlich ist. |
9. Oktober |
- Gemeinsame Erklärung der OVKS-Mitgliedsländer in der 95. Tagung des OPCW-Exekutivrats (Den Haag, vom 6. bis 9. Oktober). Sie unterstrichen die Wichtigkeit der strikten Einhaltung der Bestimmungen des Punktes 2 des Artikels VII der Chemiewaffenkonvention (Rechtshilfe), riefen die Teilnehmer der Konvention auf, politische Erklärungen zu vermeiden und reales Zusammenwirken bzw. Beratungen zu beginnen. |
15. Oktober |
- Medienberichte, dass sich Alexej Nawalny im deutschen Kurort Ibach im Naturpark Südschwarzwald aufhalten würde. |
26. Oktober |
- Der Generaldirektor des Technischen OPCW-Sekretariats, Fernando Arias, schickte an den russischen OPCW-Botschafter Alexander Schulgin einen Brief, in dem er seine Meinung zu den Modalitäten der von Russland beantragten technischen Hilfe schilderte. Unter anderem schrieb er, die russische Seite sollte garantieren, dass die Mission in den Medien nicht beleuchtet würde, der OPCW die Bioproben des Bloggers überreichen, die in zertifizierten Laboren untersucht werden sollten, wie auch sämtliche medizinische Unterlagen über Alexej Nawalnys Behandlung in Russland. Noch sollten OPCW-Experten die Möglichkeit bekommen, mit den russischen Ärzten zu sprechen, die Alexej Nawalny behandelten. Darüber hinaus wäre Nawalnys Zustimmung nötig. |
28. Oktober |
- Das deutsche Bundesjustizamt schickte an die Generalstaatsanwaltschaft Russlands einen Brief als Antwort auf Russlands Anfragen vom 27. August, 14. September, 24. September und 28. September. Dabei war das im Grunde ein formales Antwortschreiben, das keine Antworten auf die an die deutsche Seite zuvor gestellten Fragen enthielt. |
3. November |
- Die russische Generalstaatsanwaltschaft wandte sich an das deutsche Bundesjustizamt mit dem fünften Rechtshilfeersuchen. |
11. November |
– Russlands OPCW-Botschafter Alexander Schulgin überreichte dem Generalsekretär des Technischen OPCW-Sekretariats, Fernando Arias, einen Brief, in dem er sich über die „freizügige“ Interpretation der russischen Vorschläge hinsichtlich der Modalitäten der technischen Hilfe wunderte und zugleich daran erinnerte, dass die Parameter der technischen Hilfe vom Antragsteller bestimmt werden. |
18. November |
– Der Generaldirektor des Technischen OPCW-Sekretariats, Fernando Arias, schickte an den russischen OPCW-Botschafter Alexander Schulgin einen Brief, in dem er erklärte, dass das Technische OPCW-Sekretariat Russlands Reaktion auf die Überlegungen erwarte, die in seinem Brief vom 26. Oktober 2020 enthalten waren. |
25. November |
- Russlands OPCW-Botschafter Alexander Schulgin überreichte dem Generalsekretär des Technischen OPCW-Sekretariats, Fernando Arias, einen Brief, in dem er feststellte, dass das Technische OPCW-Sekretariat die Bedingungen der technischen Hilfe für Russland aufgrund des Punkte 38(e) des Artikels VIII der Chemiewaffenkonvention maximal politisiere, und dass die Position des Technischen Sekretariats von seiner Einstellung auf ein Scheitern dieser Mission zeugte. Darüber hinaus verwies Russlands OPCW-Botschafter darauf, dass die Ermittlungsbehörden im Sinne des Artikels 144 des Strafgesetzbuchs Russlands zu nötigen prozessualen Handlungen bevollmächtigt sind, unter anderem auch ohne Zustimmung Alexej Nawalnys. |
27. November |
- Der Generaldirektor des Technischen OPCW-Sekretariats, Fernando Arias, schickte an den russischen OPCW-Botschafter Alexander Schulgin einen Brief, in dem er abermals erklärte, dass das Technische OPCW-Sekretariat Russlands Reaktion auf die Überlegungen erwarte, die in seinen Briefen vom 26. Oktober und 18. November 2020 enthalten waren. |
4. Dezember |
- Russlands OPCW-Botschafter Alexander Schulgin überreichte dem Generalsekretär des Technischen OPCW-Sekretariats, Fernando Arias, einen Brief, in dem er feststellte, dass die Führung des Technischen OPCW-Sekretariats immer noch keine vernünftige Antwort zu den Modalitäten der Russland-Reise der Experten der Organisation gegeben hatte. |
9. Dezember |
- Der Generaldirektor des Technischen OPCW-Sekretariats, Fernando Arias, schickte an den russischen OPCW-Botschafter Alexander Schulgin einen Brief, in dem er abermals mitteilte, dass für den Besuch der OPCW-Experten ein Memorandum über gegenseitige Verständigung unterzeichnet sollte und die Zustimmung Alexej Nawalnys der Bearbeitung seiner medizinischen Unterlagen und seiner Bioproben eingeholt werden müsste. Darüber hinaus erklärte er von der Unmöglichkeit einer gemeinsamen Untersuchung der Bioproben im Labor der russischen Föderalen medizinisch-biologischen Agentur. |
16. Dezember |
- Russlands OPCW-Botschafter Alexander Schulgin überreichte dem Generalsekretär des Technischen OPCW-Sekretariats, Fernando Arias, einen Brief, in dem er die Forderungen des Technischen OPCW-Sekretariats kommentierte. |
21. Dezember |
- Der Generaldirektor des Technischen OPCW-Sekretariats, Fernando Arias, schickte an den russischen OPCW-Botschafter Alexander Schulgin einen Brief, in dem er mitteilte, dass das Technische OPCW-Sekretariat bei der Vorbereitung der besagten Russland-Reise dieselben Anforderungen und Verfahren gelten lasse, die bei der Organisation von ähnlichen Reisen auf Antrag anderer Mitgliedsländer der Chemiewaffenkonvention gegolten hatten, unter anderem Deutschlands. |
28. Dezember |
- Der Föderale Strafvollzugsdienst Russlands beschuldigte Alexej Nawalny der Verweigerung der Kontrolle seitens der Strafvollzugsinspektion und warnte, dass seine bedingte Haftstrafe durch eine reale Haftstrafe ersetzt werden könnte, falls er seine gerichtlich bestimmten Pflichten nicht erfüllen sollte. |
29. Dezember |
- Das Ermittlungskomitee Russlands leitete gegen Alexej Nawalny und „andere Personen“ ein Strafverfahren wegen Betrugs in besonders großem Ausmaß ein. Laut dem Ermittlungskomitee hatte Alexej Nawalny 356 Millionen Rubel, die dem Fonds für Korruptionsbekämpfung gehörten, veruntreut. |
2021
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11. Januar |
- Der Föderale Strafvollzugsdienst wandte sich an das Bezirksgericht „Simonowski“ der Stadt Moskau mit dem Antrag, Alexej Nawalnys bedingte Haftstrafe im Sinne des Verfahrens über illegale Entwendung von Finanzmitteln der Firma Yves Rocher außer Kraft zu setzen und durch eine reale Haftstrafe zu ersetzen. |
* Am 22. Oktober 2020 teilte der russische Präsident Wladimir Putin in einer Plenartagung des Diskussionsklubs „Waldai“ mit, dass er persönlich die Generalstaatsanwaltschaft beauftragt hatte, die Möglichkeit der Ausreise Alexej Nawalnys ins Ausland zu überprüfen, während der Blogger zur Bewährungsstrafe unter Auflagen verurteilt worden war.
** Alexej Nawalny war in diesem Moment vermutlich bewusstlos.
*** Die russische Botschaft in Berlin leitete den Brief operativ weiter. Allerdings teilte der Bundestagsabgeordnete Hansjörg Müller (AfD) in einem Interview für den russischen TV-Sender „Swesda“ am 30. September 2020 mit, er wüsste nichts über den Eingang eines solchen Briefes. Auf seine Initiative wurde bald darauf herausgefunden, dass niemand von den Abgeordneten davon wusste. AfD-Vertreter warfen Wolfgang Schäuble vor, er hätte den Brief vorsätzlich verheimlicht, und verbreiteten seinen Wortlaut selbst, den sie auf der Website der Staatsduma Russlands gefunden hatten. Der Protokolldienst des Bundestags bestätigte der russischen Botschaft erst am 9. Oktober 2020 (nachträglich), dass Wolfgang Schäuble den Brief erhalten hatte. Am 13. Oktober 2020 verbreitete der Vorsitzende der deutsch-russischen Parlamentsgruppe im Bundestag, Robby Schlund, den Wortlaut eines offenen Briefs an Wolfgang Schäuble mit dem Aufruf, den Appell der russischen Staatsduma offiziell zu beantworten, wobei sich der Bundestag um Abspannung der Situation um den „Fall Nawalny“, zur sachlichen Betrachtung der Rechtshilfeersuchen der russischen Generalstaatsanwaltschaft beitragen und eine Unterbrechung des Dialogs verhindern sollte. Wolfgang Schäuble und das Bundestagspräsidium verweigerten jegliche Erklärungen, weil der Appell noch nicht behandelt worden wäre. Die offiziellen Fraktionssprecher der SPD und der FDP, Nils Schmid und Bijan Djir-Sarai, lehnten die Initiative der russischen Staatsduma zurück – unter Berufung auf die Position des offiziellen Berlins.