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Zur Einbestellung des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland ins Außenministerium Russlands

2647-20-12-2021

PRESSEMITTEILUNG

 

Am 20. Dezember wurde der Außerordentliche und Bevollmächtigte Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Russischen Föderation, Dr. Géza Andreas von Geyr, ins Außenministerium Russlands einbestellt.

Dem Leiter der deutschen diplomatischen Mission in Moskau wurde entschiedener Protest gegen den unfreundlichen Beschluss der Bundesregierung Deutschlands, zwei diplomatische Mitarbeiter der Botschaft Russlands in Deutschland zu unerwünschten Personen zu erklären und dazu als Vorwand das vom Obersten Gericht Berlins am 15. Dezember 2021 gefällte absolut ungerechte, unobjektive Schuldurteil gegen den Staatsbürger der Russischen Föderation, Vadim Sokolow, im Mordfall eines ehemaligen Anführers terroristischer Banden im Nordkaukasus, Staatsbürgers Georgiens, Selimchan Changoschwili, am 23. August 2019 in Berlin, zu nutzen, zum Ausdruck gebracht. Es wurde hervorgehoben, dass die russische Seite unbegründete und realitätsferne Vorwürfe wegen der Beteiligung russischer Staatsstrukturen an diesem Verbrechen, die im Rahmen des beschriebenen Falles, der Merkmale eines eindeutigen politischen Auftrags hat, erhoben wurden, kategorisch zurückweist.

Dem Botschafter der Bundesrepublik Deutschland wurde mitgeteilt, dass zwei diplomatische Mitarbeiter der Botschaft Deutschlands in Russland zu unerwünschten Personen als symmetrische Antwort auf den oben genannten unfreundlichen Beschluss der deutschen Bundesregierung erklärt werden, und dabei betont, dass die russische Seite auf jede potentielle konfrontative Aktion Berlins gegenüber uns in der Zukunft unverändert adäquat proportional reagieren wird.


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