18:09

Kommentar Außenministeriums Russlands zur Veröffentlichung des Berichts der Tagliavini-Kommission

1431-30-09-2009

In Moskau wurde der Bericht der EU-Kommission über die Ursachen und Schuldigen beim Augustkonflikt 2008 mit Interesse erwartet. Wir rechneten damit, dass viele Tatsachen und Zeugnisse, die der Kommission zur Verfügung standen, es ihr eindeutig helfen werden, auf diejenigen hinzuweisen, wer die ganze Verantwortung für die Tragödie trägt, und so die Wiederholung der ähnlichen verbrecherischen Aktivitäten in Zukunft zu verhindern.

Wie bekannt wirkte Russland an der Bildung dieser Kommission im Dezember des vorigen Jahres nicht mit. Trotzdem haben wir die Anfragen der Kommission der Europäischen Union verantwortlich und ernst aufgenommen. Ihre Leiterin Heidi Tagliavini ist in Russland seit langem als eine prominente schweizerische Diplomatin bekannt, die Einschätzungen und Schlussfolgerungen selbständig machen kann. Wir haben den Mitgliedern und Experten der Kommission zahlreiche Dokumente über die Militär-, Rechts- und humanitäre Aspekte der Tragödie des vorigen Jahres übergeben. Offizielle Sprecher der zuständigen russischen Ministerien und Behörden haben sich mit Frau Tagliavini und ihrem Team mehrmals getroffen und ihnen das Wesen und den Ablauf der Augustereignisse ausführlich erläutert.

Wir würdigen die transparente Form, den Bericht vorzustellen und gleichzeitig die meisten Interessenten über dessen Inhalt in Kenntnis zu setzen. Wir hoffen, dass die Urheber eine passende Formel für dessen Übermittlung an die Vertreter Südossetiens und Abchasien finden werden, da diese auf der gleichberechtigten Grundlage an den Genfer Transkaukasien-Diskussionen teilnehmen und zu internationalen Kontakten ganz offen sind.

Nach unserer Auffassung hat die EU-Kommission nicht umsonst gearbeitet: Jeder denkende Mensch wird aus dem am 30. September dieses Jahres veröffentlichen Bericht die Hauptschlussfolgerung ziehen, dass die Aggression gegen Südossetien die jetzige georgische Führung in der Nacht zum 8. August 2008 entfesselt hat. Und das ist das Hauptergebnis der Arbeit der Tagliavini-Kommission. Etwas anderes könnte man übrigens kaum erwarten, wenn man an den Inhalt des Befehls Nr. 02 an den Stabschef der 4. Infanteriebrigade der georgischen Streitkräfte denkt: „Der operativen Gruppierung die Kampfoperation im Raum Samatschablo (Südossetien) zu führen und innerhalb von 72 Stunden, den Gegner zu zerschlagen. Georgiens Jurisdiktion in der Region wieder herzustellen."

Es ist auch wichtig, dass in diesem Dokument die Staaten direkt genannt werden, die die georgische Armee aufgerüstet und geschult haben.

Zugleich enthält der Bericht einige Zweideutigkeiten. Sehr bedenklich ist beispielsweise der Abschnitt über die angeblich unverhältnismäЯige Gewaltanwendung seitens Russlands. Dabei kann man im Bericht leicht Argumente finden, die den künstlichen Charakter solcher Ausführungen zeigen. Wir weisen zum Beispiel auf die bemerkenswerte Schlussfolgerung des deutschen Rechtsprofessors O.Luchterhandts, der an der Arbeit der Tagliavini-Kommissionen als unabhängiger Experte teilnahm, dass „Russland die Militäroperation gegen Georgien mit dem Recht auf Selbstverteidigung (Art. 51 der UN-Charta) sowie mit dem Recht auf kollektive Selbstverteidigung zusammen mit Südossetien gegen den bewaffneten Angriff seitens Georgiens rechtfertigen kann". Wie gesagt, no comments. Was die These über die UnverhältnismäЯigkeit betrifft, so hat die russische Seite Gewalt zur Ausschaltung der Stellungen auf dem georgischen Territorium angewandt, die für den Angriff auf Südossetien verwendet wurden.

Auf jeden Fall gibt der Bericht der Kommission der Europäischen Union einen weiteren Denkanstoß über die Gefährlichkeit der Hoffnung auf die Gewaltanwendung zur Konfliktlösung und zeigt, wie solche Abenteuer zum Zusammenbruch der territorialen Integrität der Staaten führen und internationale Spannungen fördern.

Aus den Lehren der Vergangenheit müssen richtige Schlüsse gezogen werden. Ein Jahr nach der georgischen Aggression schauen Südossetien und Abchasien mit Sicherheit in die Zukunft. Dank der Unterstützung der Freunde bauen die neuen Republiken ihre Staatlichkeit auf, die auf den Prinzipien der Demokratie und der Menschenrechte, auf der Achtung der allgemeinanerkannten Völkerrechtsnormen beruht. Gerade unter diesem Blickwinkel ist die Anerkennung seitens Russlands dieser zwei Staaten zu sehen.

Die Weltgemeinschaft muss aber nicht schon wieder die Gelegenheit versäumen, die im Bericht der EU-Kommission gemachten Schlussfolgerungen aufmerksam zu studieren. Eine Reihe von undeutlichen und zweideutigen Festlegungen widerspiegeln wahrscheinlich das nach wie vor politisierte Herangehen vieler EU-Länder an die Augustereignisse von 2008 und ihre Folgen. Jedoch kann es die Hauptschlussfolgerung des Berichts über die Schuld von Tiflis für die entfaltete Aggression gegen friedliches Südossetien, über die Gesetzwidrigkeit der Handlungen Georgiens nicht verdecken.

30. September 2009


Falsche Datumsangaben
Zusätzliche Such-Tools