Erklärung Außenministeriums Russlands zu russisch-ukrainischen Beziehungen
Wie bekannt sollen Russland und die Ukraine bis zum 1. Oktober 2008 ihre Haltungen zur Zukunft des Vertrags über Freundschaft, Zusammenarbeit und Partnerschaft von 1997 bestimmen. Um solche strategischen Entscheidungen zu treffen, sollen der Stand der Umsetzung von Vertragsbestimmungen und die Erfüllung der Verpflichtungen zur Entwicklung der russisch-ukrainischen strategischen Partnerschaft durch Parteien genau beurteilt werden. Das ist klar.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Politik, die ukrainische Behörden in der letzten Zeit verfolgen, nicht anders als unfreundschaftlich gegenüber Russland einzuschätzen ist.
Besonders klar ist es während der georgischen Aggression gegen Südossetien zum Vorschein gekommen. Wir haben keine Worte des Bedauerns und Mitgefühls wegen des Todes der zivilen Einwohner von Zchinwal und der russischen Friedenswächter gehört. Im Gegenteil, der ukrainische Präsident hat versucht, Russland für das Blutvergießen verantwortlich zu machen. Dabei wird von Kiew die Tatsache beharrlich verschwiegen, dass gerade die ukrainische Seite für das vergossene Blut mitverantwortlich ist, weil sie an die georgische Armee schwere Waffen geliefert hat.
Das offizielle Kiew setzt den Kurs auf den schnellen NATO-Beitritt fort, und das widerspricht dem Geist des Vertrags von 1997 und russischen Interessen im Sicherheitsbereich. Und es wird gegen den Willen des ukrainischen Volkes gemacht. Kein Zufall, dass die Führung des Landes diese Frage nicht durch Volksabstimmung behandeln will.
Es ist zu betonen, dass der Vertrag von 1997 erst nach der Ratifizierung der russisch-ukrainischen Abkommen über die Schwarzmeerflotte der Russischen Föderation auf dem ukrainischen Territorium durch die ukrainische Werchowna Rada (Parlament) in Kraft getreten ist. Deshalb erregt unsere tiefe Besorgnis die ständige Hervorhebung durch ukrainische Sprecher der Frage über die Fristen der Stationierung der Schwarzmeerflotte der Russischen Föderation auf dem ukrainischen Territorium. Es wird versucht, deren Aktivitäten zu erschweren. Das schadet der Atmosphäre unserer Beziehungen und untergräbt normalen Verhandlungsprozess zur gegenseitig akzeptablen Lösung aller Fragen des Funktionierens der Flotte aufgrund jeweiliger russisch-ukrainischer Abkommen. Es wird sogar auf die mögliche vorfristige einseitige Kündigung dieser Abkommen gedeutet.
Aber wir sind überzeugt, dass die in der Region Krim stationierte russische Schwarzmeerflotte einen stabilisierenden Faktor für die russisch-ukrainischen Beziehungen sowie für die regionale Stabilität darstellt.
Wir sind wegen des unrechten Vorgehens des offiziellen Kiew besorgt, welches russischen Abgeordneten und prominenten Politikern trotz der verbindlichen Abkommen die Einreise in die Ukraine verbietet.
Viel Negatives hat sich auch im humanitären Bereich angehäuft. Ukrainische Behörden versuchen, unsere gemeinsame Geschichte im antirussischen Geiste darzulegen, Nazi-Handlanger zu verherrlichen. Die Rechte der russischsprachigen Bevölkerung in der Ukraine werden beschnitten, man versucht zielgerichtet die russische Sprache aus dem öffentlichen Leben des Landes, aus der Wissenschaft, Bildung, Kultur, Medien zu verdrängen.
Solche Politik des offiziellen Kiew führt zur Verschlechterung der bilateralen Beziehungen und erregt Russlands tiefe Besorgnis.
Das Volk Russlands hat zum ukrainischen Brudervolk immer sehr warme und aufrichtige Gefühle empfunden. Wir sind unserer Verantwortung für die Entwicklung der russisch-ukrainischen Beziehungen bewusst und wollen unsere Freundschaft mit dem ukrainischen Staat festigen, deshalb sind wir der Ansicht, dass der Vertrag von 1997 für weitere zehn Jahre verlängert werden soll.
Wir hoffen, dass das weise ukrainische Volk, alle vernünftigen politischen Kräfte des Landes die Verschlechterung von Beziehungen zu Russland nicht zulassen werden. Wir hoffen, dass sie alles tun werden, damit unsere Länder reale strategische Partnerschaft gemäß den Zielen und Prinzipien des Vertrags von 1997 und unter voller Berücksichtigung aller Umstände dessen Inkrafttretens entwickeln.
11. September 2008