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ERKLÄRUNG DES AUßENMINISTERIUMS RUSSLANDS ÜBER DIE VERABSCHIEDUNG DER RESOLUTION DES UN-SR ZU IRAK

2297-08-11-2002

ERKLÄRUNG DES AUßENMINISTERIUMS RUSSLANDS

Über die Verabschiedung der Resolution des UN-SR zu Irak

 

 

Am 8.November 2002 verabschiedete der Sicherheitsrat der UNO einstimmig die Resolution über die Wiederaufnahme der Inspektionstätigkeit der UNO in Irak, um die vorherigen Beschlüsse des UN-SR über die Liquidation und die Nichtreprodutierung des irakischen Potentials der Massenvernichtungswaffen und ihrer Lieferungmittel zu erfüllen. Der Annahme der Resolution gingen daürnde und intensive Beratungen unter einer sehr aktiver Beteiligung Russlands vor.

Wie bekannt, trat Russland nach bedingungsloser Zustimmung Iraks auf die Wiederaufnahme der internationalen Inspektionen ohne Vorbehalt, für einen unverzüglichen Beginn der Tätigkeit der UN-Kommission zu Inspektionen (UNMOVIK) und des IAEA in Irak auf, ausgehend davon, dass die ganze für ihre Arbeit nötige juristische Basis bereits von vorherigen Beschlüssen des UN-SR vorbereitet wurde. Gleichzeitig unter Berücksichtigung der Stimmung von der Mehrheit der Ratsmitglieder, sowie von den Leitern von UNMOVIK und IAEA, stimmten wir zu, an dem neuen Entwurf der Resolution mitzuwirken. Dabei hat Russland seine prinzipiellen Positionen fest bezeichnet. Die neue Resolution dürfte keine Leitsätze enthalten, die eine automatische einseitige Kraftanwendung und offenkundig unannehmbare Anforderungen zu Irak zulassen würde. Sie sollte zur Suche nach der allumfassenden Regelung des irakischen Problems beitragen und die Souveränität und die territoriale Integrität dieses Staates nicht untergraben.

Im Ergebnis einer sehr intensiven Arbeit von Russland, Frankreich, China und bei Unterstützung anderer Mitglieder des SR der UNO ist es gelungen, den ursprünglichen Entwurf wesentlich zu ändern, die für uns unannehmbaren Formulierungen auszuschliessen.

In der angenommenen Resolution gibt es keine automatischen Sanktionen für die Kraftanwendung. Es ist vorgesehen, dass im Falle der Problementstehung der Sicherheitrat der UNO für die Betrachtung der sich herausgebildeten Situation und für die Ausarbeitung der weiteren Handlungen zusmmmenkommt. Auf diese Weise bleibt die entgültige Enbtscheidung bei diesem Hauptgremium im Bereich des internationalen Friedens und der Sicherheit. Das ist von einer prinzipiellen Bedeutung für die Festigung der gegenwärtigen Weltordnung auf Grundlage der UN-Satzung. Es ist auch wichtig, dass in der Resolution die Unterstützung aller UN-Mitgliedstaaten der Erhaltung von Souveränität und territorialer Integrität Iraks und aller Länder der Region bestätigt, die Notwendigkeit der vollen Erfüllung der Resolution 1382, in der die SR-Mitgliedsstaaten sich verpflichtet haben, eine allumfassende Regelung des irakischen Problems zu erzielen, was auch die Aufhebung der Sanktionen vorsieht, festgesetzt wurde.

Die von der Resolution bestätigten Prozeduren der Inspektion entsprechen im grossen und ganzen den UN-Standards und sind ausschliesslich für das baldigste Erreichen von Zielen der Nichtreproduzierung der irakischen Programme der MVW notwendig.

Die Formulierungen der Resolution sind ein Ergebnis der komlizierten Arbeit im UN-SR und widerspiegeln den erreichten Kompromiss. Das Wichtigste ist, dass die Resolution eine reale Kriegsgefahr abwendet und den Weg für die weitere Arbeit in Interessen der politisch-diplomatischen Regelung der Situation um Irak öffnet. Russland tat seine prinzipielle Wahl zu ihrer Unterstützung, weil es sich als ständiges SR-Mitglied für die Unterhaltung des Friedens und der Sicherheit besonders verantwortungsvoll fühlte.

Wir sind überzeugt, dass die Verwirklichung dieser Situation von allen Teilnehmern des Prozesses der irakischen Regelung einen festen Willen und die Bereitschaft, gemeinsame Ziele zu fördern, verlangen wird. Russland, seinerseits, wird mit allen Mitteln dazu beitragen.

 

Den 8. November 2002


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