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Erklärung des Außenministeriums Russlands

2111-16-11-2016

Am 16. November hat der Präsident der Russischen Föderation die Verfügung „Zur Absicht der Russischen Föderation, nicht Teilnehmer des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zu werden“ signiert. Die entsprechende Benachrichtigung wird der Depositar in der nächsten Zeit erhalten.

Russland tritt konsequent für die Heranziehung von Personen zur Verantwortung ein, die an besonders schweren internationalen Verbrechen schuldig sind. Unser Land stand am Anfang des Nürnberger und des Tokioter Gerichtshofs, beteiligte sich an der Entwicklung der grundlegenden Dokumente zur Bekämpfung solcher schweren internationalen Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Ausgerechnet aus diesen prinzipiellen Gründen stimmte Russland für die Verabschiedung des Römischen Statuts und unterzeichnete es am 13. September 2000.

Mit dem Internationalen Strafgerichtshof, dem ersten ständig wirkenden Gremium der internationalen Kriminaljustiz, waren die Erwartungen der Weltgemeinschaft bei der Bekämpfung der Straflosigkeit im Kontext der gemeinsamen Bemühungen um die internationale Friedens- und Stabilitätserhaltung, um die Regelung von bestehenden Konflikten und um die Vorbeugung neuen Spannungsherden verbunden.

Aber leider konnte der Gerichtshof diese Hoffnungen nicht rechtfertigen und ein wirklich unabhängiges und angesehenes Gremium der internationalen Justiz werden. In verschiedenen Orten, insbesondere in der UN-Vollversammlung und im UN-Sicherheitsrat, wurde die ineffiziente und einseitige Arbeit des Gerichtshofs hervorgehoben. Kennzeichnend ist die Tatsache, dass der Internationale Strafgerichtshof im Laufe von 14 Jahren nur vier Urteile gefällt und dabei mehr als eine Milliarde Dollar ausgegeben hat.

Verständlich ist in diesem Zusammenhang der Affront der Afrikanischen Union, die sich für die Entwicklung von Maßnahmen zwecks koordinierten Austritts der afrikanischen Länder aus dem Römischen Statut entschloss. In einigen Mitgliedsländern werden ebenfalls solche Maßnahmen ergriffen.

Russland ist auch über die Position des Internationalen Strafgerichtshofs zu den Ereignissen von August 2008 beunruhigt. Der Angriff des Regimes von Michail Saakaschwili auf das friedliche Zchinwal, die Tötung von russischen Friedensstiftern bewegte den Gerichtshof zu Beschuldigungen der südossetischen Volksheerkämpfer und der russischen Militärs. Mit der Ermittlung der Handlungen der georgischen Beamten wurde gleichzeitig die georgische Justiz beauftragt, die von der Staatsanwaltschaft des Internationalen Strafgerichtshofs nicht kontrolliert wird. Eine solche Wende spricht für sich selbst. Unter solchen Bedingungen kann man wohl kaum vom Vertrauen zum Internationalen Strafgerichtshof sprechen.

Die von der Russischen Föderation getroffene Entscheidung, nicht Mitglied des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zu werden, mit anderen Worten die eigene Unterschrift unter diesem Dokument abzurufen, wird rechtliche Folgen haben, die im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969 vorgesehen sind.

 


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