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Über den Austritt Russlands aus dem Begrenzungsabkommen für Abchasien von 1996

300-06-03-2008

Pressemitteilung

 

 

Das Außenministerium der Russischen Föderation hat am 06.03.2008 dem ausführenden Kommitet der GUS eine offizielle Note zukommen lassen, in welcher bekannt gegeben wird, dass sich die Russische Föderation aufgrund der sich geänderten Umstände nicht mehr an die Ausführungen der Entscheidung des Rats der GUS „über die Massnahmen zur Regulierung des Konflikts in Abchasien, Georgien" vom 19.01.1996 gebunden fühlt. Mit dieser Entscheidung zum angegebenen Datum wurde das Verbot zur Verwirklichung von handels-wirtschaftlichen, finanziellen Beziehungen, Verkehrsverbindungen und ähnlichem auf staatlicher Linie aufgehoben.

Wie bekannt wurde die gegebene Entscheidung im Jahre 1996 vor dem Hintergrund der scharfen Gegenüberstellung der Seiten im görgisch-abchasischem Konflikt nach dem blutigen Krieg von 1992-1993 getroffen. Zu dieser Zeit war es das Ziel, Abchasien dazu anzuregen, eine flexiblere Position vor allem bei den Fragen zur Flüchtlingsrückkehr und ihre provisorische Unterbringung einzunehmen.

Heute hat sich die Situation grundlegend geändert. Ins Gali-Gebiet Abchasiens sind die meisten früheren Einwohner georgischer Nationalität. Der weitere Verlauf dieses Prozesses wird durch die Weigerung Georgiens, die Registrationsordnung für sie, welche von der Leitung des Obersten Kommissars der UN in Flüchtlingssachen vorgelegt wurde, anzunehmen, gebremst.

Was die Teilnahme am Regulierungsprozesses des Konflikts betrifft, so führt die abchasische Seite ihre Verpflichtungen gemäss der grundlegenden übereinkünfte in diesem Bereich aus. Sie ist bereit zu praktischen Schritten zur Festigung des Vertraüns und der Sicherheit in der Konfliktzone. Vor diesem Hintergrund hat die georgische Seite keine analoge konstruktive Ansatzweise zur Ausführung der erreichten übereinkünfte aufgezeigt. Viel mehr hat sie mit der Verlegung einer administrativen Strukur, welche Tbilis untergeordnet ist, in die oberen Teile der Kodori-Schlucht Abchasiens, faktisch den Verhandlungsprozess gesprengt.

Vor diesem Hintergrund hat die Wahrung der Verbote, welche durch die gegebene Entscheidung festgelegt wurden, ihren Sinn vollständig verloren, behindert die Realisation der sozial-wirtschaftlichen Programme in der Region und zwingt das abchasische Volk zu unbegründeten Mängeln.

Die Aufhebung der Sanktionen in Bezug auf Abchasien fällt unter die angewandten internationalen Handlungsweise des Prinzips einer ständigen Erleichterung und Aufhebung von zwingenden Massnahmen im Fall der Durchführung der entsprechenden Forderungen der internationalen Gemeinschaft. seitens der Adressanten. Unterstützend aüsserten sich auch die Gruppe der Freunde des Generaldirektors der UN für Georgien, und ihre Empfehlungen würden vom UN-Sicherheitsrat unterstützt.

In der Mitteilung des Außenministeriums der Russischen Föderation ist der Vorschlag an alle Teilnehmerstaaten der Gemeinschaft enthalten, die gleichen Schritte einzuleiten und aus dem Beschränkungsregelungen für Abchasien von 1996 auszutreten.

 

6. März 2008


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