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Pressemitteilung ueber die Resolution der 60. UNO-Vollversammlung “Unzulaessigkeit einiger Praktiken, die Eskalation moderner Formen von Rassismus, Diskriminierung, Xenophobie und damit verbundener Intoleranz foerdern”
Pressemitteilung
ueber die Resolution der 60. UNO-Vollversammlung "Unzulaessigkeit einiger Praktiken, die Eskalation moderner Formen von Rassismus, Diskriminierung, Xenophobie und damit verbundener Intoleranz foerdern"
Am 16. Dezember wurde auf der UNO-Vollversammlung auf Initiative der Russischen Foederation die Resolution "Unzulaessigkeit einiger Praktiken, die Eskalation moderner Formen von Rassismus, Diskriminierung, Xenophobie und damit verbundener Intoleranz foerdern" angenommen, die frueher vom Dritten Komitee der Vollversammlung gebilligt wurde. Zu den Mitautoren unseres Resolutionsentwurfs wurden Weissrussland, Tadschikistan, Kuba, Venezuela, Suedafrikanische Republik, Nigeria, der Sudan und die Koreanische Demokratische Volksrepublik (KDVR). Fuer die Resolution stimmten 114 Staaten ab, dagegen traten 4 Delegationen auf, 57 Laender enthielten sich der Stimme. Es sei darauf hingewiesen, dass im Vergleich zu der im Rahmen des Dritten Komitees am 17. November stattgefundenen Abstimmung die Zahl der Laender, die russische Initiative unterstuetzten, sich vergroesserte und die Zahl der Laender mit der Stimmtenthaltung sich verminderte (Abstimmungsergebnisse im Dritten Komitee: 97 "Ja", 4 "Nein" und 63 Stimmenthaltungen).
In der Resolution, die im 60. Jubilaeumsjahr des Sieges im Zweiten Weltkrieg und im Grossen Vaterlaendischen Krieg angenommen wurde, wird mit Hinweis auf Verurteilung des Nuernberger Tribunals und Schlussdokumente der Weltkonferenz ueber den Kampf gegen den Rassismus (Suedafrikanische Republik, 2001) eine enrnsthafte Besorgnis zum Ausdruck gebracht ueber den Aufstieg der extremistischen Bewegung und politischer Parterien, die Rassismus, Extremismus und und Xeniphobie propagieren und die Ideologie des Faschismus und der Rassenueberlegenheit verbreiten.
Die Resolution verurteilt die Lobpreisung der nazistischen Bewegung und der ehemaligen Mitglieder der Organisation „Waffen-SS", darunter durch die Enthuellung der Denk- und Mahnmaeler, sowie auch Durchfuehrung der Massendemonstrationen zum Zwecke der Lobpreisung der nazistischen Vergangenheit, der nazistischen Bewegung und des Neonazismus. In dem angenommenen Dokument wird besonders unterstrichen, dass die Errichtung der Monumente zu Ehren der SS-Leute, Durchfuehrung ihrer Demonstrationen und andere aehnliche Massnahmen das Andenken der zahllosen Opfer des Faschismus entehrt, sich auf die heranwachsende Generation negativ auswirkt, den Verpflichtungen der UNO-Mitgliedstaaten absolut nicht entspricht.
Ausserdem wird in der Resolution unterstrichen, dass aehnliche Handlungen nicht die Realisierung, sondern einen deutlichen Missbrauch des Rechtes auf Freiheit der friedlichen Versammlungen und Assoziationen sowie des Rechtes auf Meinungsfreiheit darstellen. Darueber hinaus koennen solche Handlungen laut dem Artikel 4 der Internationalen Konvention ueber die Abschaffung aller Formen der Rassendiskriminierung von Teilnehmerstaaten dieser Konvention strafrechtlich verfolgt werden.
Es wird unterstrichen, dass solche Praktiken moderne Formen des Rassismus, Rassendiskriminierung und Xenophobie und die Verbreiteung und Vergroesserung der Zahl von verschiedenen extremistischen Parteien, Bewegungen und Gruppen einschliesslich der Neofaschisten und Skeanheads foerdern.
Es stoesst auf aeusserstes Erstaunen und Bedauern, dass einige Laender (USA, Japan, Mikronesien und Marshallinseln), wie es auch im Dritten Komitee der Fall war, gegen dieses Dokument abstimmten und einige andere einschliesslich der EU-Mitgliedstaaten bei der Abstimmung des von der ueberwiegenden Mehrheit der UNO-Mitgliedstaaten unterstuetzten Resolutionsentwurfs sich der Stimme enthielten. Wir lenkten unsere Aufmerksamkeit auch darauf, dass Georgien, die Ukraine und Moldawien, deren Voelker waehrend des Grossen Vaterlaendischen Krieges gegen den Faschismus gekaempft hatten, ihre Stimmen fuer die russische Initiative nicht abgaben.
So nahm die UNO-Vollversammlung nach der UNO-Menschenrechtskommission eine thematisch wichtige Resolution ueber die Problematik der modernen Rassismusformen an. Es sei auch gesagt, dass sich jedes Thema nicht im Vakuum, sondern in konkreten Laendern entwickelt, die entsprechende Massnahmen treffen muessen. Leider geschieht das in einigen Faellen nicht, sondern umgekehrt. Wir hoffen, dass diese Resolution deutlich zeigen wird, dass entsprechende Massnahmen getroffen werden muessen. Wir denken, dass eine richtige Solidaritaet auf internationaler, regionaler und bilateraler Ebene in gemeinsamen Bemuehungen zur Abschaffung solcher Erscheinungen, und nicht ihrer Verschweigung und Darstellung der Tatsache so, als ob nichts geschehe, besteht. Die Resolution richtet sich auf Zusammenarbeit und Dialog. Demokratisch reife Laender muessen zu solcher Zusammenarbeit und dem Dialog bereit sein.
19. Dezember 2005