ARF DEKLARATION ÜBER FINANZIELLE MASSNAHMEN DES WIDERSTANDES DEM TERRORISMUS
Inofizielle übersetzung vom Englischen
Seine königliche Hoheit Prinz Mohamed Bolkiah, Vorsitzende des Regionalen ASEAN-Forums tritt im Namen der teilnehmenden Länder und Organisationen mit folgender Erklärung auf:
Im Interesse des globalen Friedens und der Sicherheit sind die Teilnehmer des Regionalen ASEAN-Forums voll von Entschlossenheit, die Finanzierung des Terrorismus zu stoppen. Im Oktober 2001 trat der Vorsitzende im Nahmen der Forumsmitglieder mit einer Erklärung auf, wo es gesagt wurde, dass wir nach Wegen und Mitteln der Kooperation im Kampf gegen Terrorismus suchen werden. Der Kampf gegen Finanzierung des Terrorismus ist eine allgemeine Verantwortung der internationalen Gemeinschaft. In diesem Zusammenhang nahmen wir heute eine Erklärung über unsere Absicht individüll und gemeinsam zu handeln, mit dem Zweck, den Zugang oder die Benutzung unserer finanziellen Systeme von Terroristen oder ihren Helfershelfern vorzubeugen, den Misbrauch der nicht formellen Banksysteme zu unterbinden, an.
Diese Empfehlungen sind ein Ergebnis der Tätigkeit, die vom Rat der ARF-Teilnehmerstaaten, hauptsächlich im Laufe des ARF-Seminars zu finanziellen Massnahmen des Widerstandes dem Terrorismus, das von Malaisia und den USA in Honolulu am 24.-26. März 2002 organisiert wurde, durchgeführt wurde.
Wir vereinbarten, dass die ARF-Teilnehmer schnell und entschieden die Massnahmen zum Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus, die von der UNO als obligatorisch bestimmt wurden, einführen werden. Wir blokieren für die Terroristen den Zugang zu unseren finanziellen Systemen. Wir werden mit anderen sachkundigen internationalen Organisationen, darunter mit Internationalen finanziellen Einrichtungen, Zielgruppe zu finanziellen Massnahmen zur Geldwäsche (FATF), der FATF ähnlichen Strukturen und dem Forum der finanziellen Stabilität (FFS) zusammenzuarbeiten, um die Missbräuche im finanziellen System und die Drohungen bezüglich ihrer Ganzheit durch den Beistand zur Einführung der internationalen Standarts des Kampfes gegen die Finanzierung des Terrorismus, Geldwäsche, Regelung und Kontrolle des finanziellen Sektors vorzubeugen. Wir begrüssen die Beschlüsse der ausserordentlichen FATF-Sitzung zu Finanzierung des Terrorismus und ihre 8 Sonderempfehlungen zu dieser Problematik. Vor allem werden wir unsere inneren und äusseren Möglichkeiten des Informationsaustausches als des wichtigsten internationalen Schrittes zur Ausrottung der Finanzierung des Terrorismus erweitern. Wir rufen alle ARF-Teilnehmer auf, entsprechend dieser Erkalerung einen allseitigen Beistand den Ländern, die einer Hilfe bedürfen, zu leisten. Um diese Ziele zu erreichen, vereinbarten wir folgende konkrete Handlungen:
Einfrieren der terroristischen Aktiva:
Jeder ARF-Teilnehmer wird entsprechende Resolutionen des UN-SR, insbesondere die Resolution des UN-SR 1373, erfüllen, um die Finanzierung des Terrorismus zu unterbinden.
Entsprechend der Resolution des UN-SR 1373 wird jeder ARF-Teilnehmer im Rahmen seines Kompetenzbereiches unverzüglich Finanzaktiva der Terroristen und Personen, die ihnen eine Hilfe leisten, einfrieren lassen und den Zugang zum internationalen Finanzsystem für sie zu machen.
Jeder ARF-Teilnehmer, macht im Rahmen seiner eigenen Gesetzgebung die Listen der Terroristen bekannt, deren Finanzaktiva dem Einfrieren unterliegen, sowie die Summe der eingefrorenen Mittel, falls diese vorhanden sind.
Einführung der internationalen Standarts:
Jeder ARF-Teilnehmer wird danach streben, möglichst schnell die UN-Konvention über den Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus zu billigen, zu unterzeichnen, zu ratifizieren.
Jeder ARF-Teilnehmer wird danach streben, möglichst schnell die UN-Konvention über den Kampf gegen das transnationale organisierte Verbrechentum zu billigen, zu unterzeichnen, zu ratifizieren.
Wir werden gemeinsam und im Zusammenwirken mit dem IWF und der Weltbank, FATF und der FATF ähnlichen Strukturen, FFS, dem Baseler Komitee der Banksuperwiser und anderen sachkundigen internationalen und regionalen Strukturen zusammenarbeiten, um der Annahme, Realisierung und Einschätzung der internationalen Standarts oder Empfehlungen über den Kampf gegen die Missbräuche im finanziellen Bereich, darunter auch bezüglich der Finanzierung der Terroristen, der finanziellen Normen und Geldwäsche einen Beistand zu leisten.
Internationale Kooperation: Informationsaustausch und Beistandsprogramme:
Wir werden unsere Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Informationsaustausches, insbesonere bezüglich der im Zusammenhang mit UN-Resolutionen unternehmenden Handlungen vertiefen. ARF-Teilnehmer werden in einem beschleunigten Tempo die Massnahmen realisieren, die für den Beistand diesem Austausch notwendig sind.
Jeder ARF-Teilnehmer wird in einem beschleunigten Tempo eine Gruppe der finanziellen Aufklärung oder ihr äquivalent gründen oder sie entwickeln, sowie Massnahmen zur Entwicklung des Informationasaustausches zwischen ihnen, einschliesslich Massnahmen zu ihrer aktiveren Teilnahme an der Arbeit der solche Dienste zu vereinigenden Gruppen, unternehmen.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Bemühungen ist die Arbeit der der FATF ähnlichen regionalen Organe für den Kampf gegen die Geldwäsche. In diesem Zusammenhang rufen die ARF-Teilnehmer diese regionalen Strukturen auf, sich bald zu treffen und ihren Tätigkeitsbereich, insbesondere auf den Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus auszudehnen.
Technischer Beistand:
Wir verpflichten uns, dort, wo es möglich ist, einen technischen Beistand den Ländern zu leisten, die einer Hilfe bei der Ausarbeitung und Einführung der notwendigen auf den Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus und die Geldwäsche gerichteten Gesetze, Hauptbestimmungen und Programme bedürfen.
Wir begrüssen die Bemühungen des IWF, der Weltbank, der Asiatischen Bank der Entwicklung, anderer vielseitigen und regionalen Organisationen eine technische Hilfe, insbesondere durch die Entwicklung entsprechender Programme und Ausbildungszentren zu leisten.
übereinstimmung und Rechenschaft:
Zwecks zur Realisierung der internationalen Standarts beizutragen und innere Normen in übereinstimmung mit ihnen zu bringen, sowie die Information bezüglich der vorhandenen Gesetze, Hauptbestimmungen und der positiven Erfahrung im Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus umzutauschen, werden wir die Handlungen des Konterterroristischen UN-Komitees unterstützen. Wir werden auch die Handlungen zur Aufsicht und der freiwiligen Selbsteinschätzung (eigener finanziellen Systeme) durch Internationale finanziellen Einrichtungen-IFE, FATF und entsprechende regionale Strukturen aktiv unterstützen.
Die ARF-Teilnehmer haben in den FATF-Vorschlag an der Durchführung der Sebsteinschätzung entsprechend den 8 Sonderempfehlungen zur Finanzierung des Terrorismus einzuwilligen.
Wir unterstützen die Fortsetzung der FFS-Arbeit bezüglich der Handlungen, die die Mechanismen des finanzielen Sektors im Kampf gegen Terrorismus regeln.
Wir garantieren, dass unsere finanziellen Institute und Bürger entsprechend den Massnahmen des Kampfes gegen die Finanzierung des Terrorismus und andere finanziellen Verbrechen handeln werden und diesem Kampf einen Beistand, indem sie finanzielle Institute an ihre Verpflichtungen und Informierung über neü Arbeitsformen erinnern, leisten werden.
Wir begrüssen einen aktiven Beitrag der der FATF ähnlichen regionalen Strukturen zur Realisierung des globalen FATF-Programms bei Durchführung der Selbsteinschätzung von nationalen Finanzsystemen.
Eine übersicht von dem, was wir im Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus erreicht haben, machen wir zu unserem nächsten Ministertreffen.
Den 31. Juli 2002