Erklärung des Außenministeriums Russlands
Nach den aus Tfilis gekommenen Mitteilungen hat M. Saakaschwili heute die Entscheidung veröffentlicht, „ die Vereinbarung über die Anwesenheit russischer Friedenstruppen in Abchasien zu kündigen und die russischen Gruppen in der abchasischen Region zu okkupierenden zu erklären".
Aus der formellen Sichtweise bedeutet die Entscheidung des Rats der Regierungsvorsitzenden der GUS-Staaten vom 19. September 2003 über die Anwesenheit der kollektiven Kräfte zur Unterstützung des Friedens in der Konfliktzone in Abchasien die Möglichkeit einer automatischen Beendigung der Frieden bringenden Mission im Fall der Aussprache dieser Bitte durch eine der Konfliktseiten.
Damit würde man jedoch diese Erklärung M. Saakaschwilis prinzipiell falsch betrachten, nämlich ohne den Kontext der dramatischen Situation, die sich in der Region als Folge der georgischen Aggression gegen Südossetien und der daraus entstehenden humanitären Folgen entwickelt hat, zu betrachten.
Unter diesen Bedingungen ist die Forderung nach einer Beendigung der Frieden bringenden Operation in Abchasien, welche in voller übereinstimmung mit den Normen des internationalen Rechts stattfindet, jedoch ganz anders zu sehen, nämlich als den Versuch, die Bedingungen eines neuen bewaffneten überfalls zu schaffen, und dieses Mal gegen Abchasien.
In diesem Zusammenhang geht die Russische Föderation von folgendem aus:
Erstens, die Benutzung der Gemeinsamen Kräfte zur Sicherstellung des Friedens der GUS verwirklichen sich nicht nur mit dem Einverständnis der georgischen, sondern auch der abchasischen Seite. Dies ist in der Moskaür Vereinbarung über die Einstellung des Feürs und der Auflösung der Streitkräfte vom 14. Mai 1994 (Fragen über die Einstellung der Frieden bringenden Operationen werden in ihm nicht angesprochen) festgelegt. Die Entscheidung des Rates der Regierungsvorsitzenden der GUS über die Benutzung der Gemeinsamen Kräfte zur Sicherstellung des Friedens vom 22. August 1994 beinhaltet einen direkten Verweis auf die Bitte der abchasischen Seite vom 15. Mai 1994 und die weiter oben genannte Moskaür Vereinbarung. Unter Berücksichtigung dessen halten wir es für unmöglich, das Schicksal der Frieden bringenden Operation ohne Berücksichtigung der abchasischen Seite zu treffen.
Zweitens hat die Anwesenheit der Gemeisamen Kräfte zur Sicherstellung des Friedens der GUS die Unterstützung des UN-Sicherheitrats, welche mehrfach in seinen Resolutionen, darunter auch in der Resolution 1808 vom 14. August dieses Jahres ausgedrückt ist. Die Lage der Gemeinsamen Kräfte zur Sicherstellung des Friedens der GUS sind auch ein untrennbarer Teil der Moskaür Vereinbarung vom Jahre 1994, das heisst im Falle einer Liquidierung der Gemeinsamen Kräfte zur Sicherstellung des Friedens der GUS wird die ganze internationale Rechtsarchitektur der georgisch-abchasischen Regelungen zerstört.
Drittens existiert die Vereinbarung vom 6. Januar 1995 in der Form eines Briefaustausches zwischen der GUS und der UNO über die entsprechenden Rollen und Pflichten der Gemeinsamen Kräfte zur Sicherstellung des Friedens der GUS und der UN-Beobachtungsmission in Georgien. Im Prinzip kann die UN-Beobachtungsmission ihr Mandat ohne die Unerstützung der Gemeinsamen Kräfte, die verpflichtet ist, für die Sicherheit des Personals der UN-Beobachtungsmission zu sorgen, nicht erfüllen. In den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates ist die überprüfung des Mandats der UN-Beobachtungsmission im Falle einer änderung des Mandates der Gemeinsamen Kräfte vorgesehen.
Somit wird im Fall der Verwirklichung der absurden Forderungen M. Saakaschwilis über die Beendigung der Frieden bringenden Operationen in der abchasischen Region riskiert, die Krise noch weiter zu vertiefen, welche durch die ungesunden Ambitionen der jetzigen georgischen Führung geschaffen wurde. Solch ein Szenarium ist kategorisch nicht annehmbar für die Völker, welche in dieser Region leben. Es riskiert neues Blutvergiessen, neue tausende von Flüchtlingen und eine Vergrösserung der humanitären Katastrophe. Wie man sich vorstellen kann, würde solch eine Entwicklung auch die Bemühungen der Mitglieder der internationalen Gemeinschaft, welche heute ihr Interesse an einer schnellstmöglichen Regelung der Krise erklären, zerstören.
Von seinen internationalen Verpflichtungen und seinem Verantwortungsgefühl zur Sicherstellung des Friedens und der Stabilität in der Region führt die Russische Föderation ihre Frieden bringende Mission in Abchasien und in Südossetien fort.
13.August 2008