ERKLAERUNG DES STELLVERTRETENDEN OFFIZIELLEN SPRECHERS DES AUSSENMINISTERIUMS RUSSLANDS N.I. TRUZUK IM ZUSAMMENHANG MIT LUFTANGRIFFEN DER ISRAELISCHEN LUFTSTREITKRAEFTE AUF DEN GAZA-STREIFEN
ERKLAERUNG DES STELLVERTRETENDEN OFFIZIELLEN SPRECHERS DES AUSSENMINISTERIUMS RUSSLANDS N.I. TRUZUK
Im Zusammenhang mit Luftangriffen der israelischen Luftstreitkraefte auf den Gaza-Streifen
Nach einlaufenden Mitteilungen sind in den letzten vierundzwanzig Stunden im Ergebnis der Luftangriffe der israelischen Luftstreitkraefte auf den Gaza-Streifen 11 Palaestinaenser ums Leben gekommen, mehr als 100 Menschen, unter ihnen viele Frauen und Kinder, sind verwundet worden. Wir sprechen unser Beileid an die Familien der umgekommenen friedlichen Buerger und unser Mitleid mit den Betroffenen aus. Das Geschehene loest in Moskau ein tiefes Bedauern und eine wachsende Unruhe aus.
Die israelische Leitung rechtfertigt die Kampfhandlungen in den dicht besiedelten palaestinensischen Vierteln durch den Kampf gegen Terrorismus und bezeichnet die durchgefuehrten Operationen als eine Antwort auf Angriffe der Palaestinenser. Dabei verwendet die israelische Armee bei diesen antiterroristischen Operationen auf den besetzten Territorien, die unter die Wirkung der IV Genfer Konvention geraten, schwere Militaertechnik, Panzer und Luftstreitkraefte, die zu den weiteren Opfern unter der friedlichen Bevoelkerung und zu wesentlichen Zerstoerungen der Ortschaften fuehren.
Es ist aber offensichtlich, dass die unproportionelle Waffenbenutzung, wie auch eine ausgesprochene Einstellung auf Gewalt weder Palaestinensern noch Israelis Frieden bringen und den Terror nicht unterbinden wird. Es fuehrt umgekehrt zur weiteren Eskalation der Konfrontation, zu neuen Tragoedien und Leiden des palaestinensischen und israelischen Volkes.
Es ist notwendig, die Logik des Gewaltwiderstandes moeglichst bald zu ueberwinden.
Es gibt einen Ausweg aus der Sackgasse, und er wird von der internationalen Gemeinschaft aktiv unterstuetzt. Dazu braucht man von beiden Seiten politischen Willen und die Erfuellung der von ihnen auf sich im Rahmen der „Landeskarte" der nahoestlichen Regelung uebernommenen Verpflichtungen.
Den 21. Oktober 2003